IM - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement - online/Münchenid
Vorbereitung auf die "Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement" vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Kammer entsprechend der: - Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement vom 25.02.2025 (BüroMKfAusbV) in der jeweils gültigen Fassung Die Maßnahme soll di...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Vorbereitung auf die "Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement" vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Kammer entsprechend der: - Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement vom 25.02.2025 (BüroMKfAusbV) in der jeweils gültigen Fassung Die Maßnahme soll die umfassenden Ken...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Vorbereitung auf die "Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement" vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Kammer entsprechend der: - Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement vom 25.02.2025 (BüroMKfAusbV) in der jeweils gültigen Fassung Die Maßnahme soll die umfassenden Kenntnisse und Kompetenzen gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der BüroMKfAusbV vom 25.02.2025 (s. o.) vermitteln. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläre Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
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- Bundesagentur für Arbeit
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung im Bauunterhalt und für Kleine Baumaßnahmen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, Region Süd
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften gem. beiliegender Karte in der Region Süd zu vergeben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und beinhaltet das Optionsrecht für den AG auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Ausschreibung ist entsprechend der 8 Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr.2 HOAI in drei Fachlose aufgeteilt. Los 1 bilden die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Los 2 bilden die Anlagengruppen 4, 5 und 8, Los 3 bildet die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs.2 Nr.2 HOAI. Es besteht die Möglichkeit sich für ein, zwei oder auch alle drei Fachlose zu bewerben. Die Region Süd ist wiederum in 9 Gebiete aufgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in dem jeweiligen Fachlos für ein, mehrere oder alle 9 Gebiete zu bewerben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. Umfang der Leistungen kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Fachplanungsbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis).
- Bundesagentur für Arbeit
Fachplanerleistungen gem. Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI für die Anlagenpruppen 1-8 nach § 53 Abs.2 HOAI
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften gem. beiliegender Karte in der Region Nord-Ost zu vergeben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und beinhaltet das Optionsrecht für den AG auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Ausschreibung ist entsprechend der 8 Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr.2 HOAI in drei Fachlose aufgeteilt. Los 1 bilden die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Los 2 bilden die Anlagengruppen 4, 5 und 8, Los 3 bildet die Anlagengruppe 6 nach § 53 Abs.2 Nr.2 HOAI. Es besteht die Möglichkeit sich für ein, zwei oder auch alle drei Fachlose zu bewerben. Die Region Nord-Ost ist wiederum in 7 Gebiete aufgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in dem jeweiligen Fachlos für ein, mehrere oder alle 7 Gebiete zu bewerben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. Umfang der Leistungen kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Fachplanungsbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis).
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.