IM - Vorbereitung auf die Ausleseprüfung für die 3. Qualifikationsebene (nichttechnischer Dienst) - online
Die Teilnehmenden (TN) werden umfassend auf den Stoff der LPA-Prüfung Bayern vorbereitet. Folgende Lerninhalte sollen vermittelt werden: • Deutsch • Geschichte • Geographie • Staatsbürgerkunde • Wirtschaft • Recht und Verfassungsrecht • Bürgerliches Recht • Politik • Kultur • Allgemeinwissen Durchführung von mindestens...
Angebotsfrist:07. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Teilnehmenden (TN) werden umfassend auf den Stoff der LPA-Prüfung Bayern vorbereitet. Folgende Lerninhalte sollen vermittelt werden: • Deutsch • Geschichte • Geographie • Staatsbürgerkunde • Wirtschaft • Recht und Verfassungsrecht • Bürgerliches Recht • Politik • Kultur • Allgemeinwissen Durchführung von mindestens zwei Einstellung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 07. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Teilnehmenden (TN) werden umfassend auf den Stoff der LPA-Prüfung Bayern vorbereitet. Folgende Lerninhalte sollen vermittelt werden: • Deutsch • Geschichte • Geographie • Staatsbürgerkunde • Wirtschaft • Recht und Verfassungsrecht • Bürgerliches Recht • Politik • Kultur • Allgemeinwissen Durchführung von mindestens zwei Einstellungstests der letzten Jahre Die Ausbildungsinhalte sind am aktuellen Vorgabenkatalog für die jeweiligen Prüfungen auszurichten. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläres Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- No ID
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Die Teilnehmenden (TN) werden umfassend auf den Stoff der LPA-Prüfung Bayern vorbereitet. Folgende Lerninhalte sollen vermittelt werden: • Deutsch (Rechtschreibung, Grammatik, Aufsatz) • Geschichte • Erdkunde • Staatsbürgerkunde • Wirtschaft und Recht • Allgemeinwissen Durchführung von mindestens zwei Einstellungstests der letzten Jahre Die Ausbildungsinhalte sind am aktuellen Vorgabenkatalog für die jeweiligen Prüfungen auszurichten. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläres Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen.
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Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Grundwissen für die Teilnehmenden (TN) ohne BWL-Vorkenntnisse. Die Maßnahme soll umfassende Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln: - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Rechnungswesen Einführung - Wirtschafts- und Unternehmensformen - Vertragsrecht - Finanzierung und Investition - Personalwesen und Organisation Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläre Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029. Pro Jahr sind bis zu 2 Abrufe geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 8 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 1.5.2.3Frist: 02. Apr.
ZAW - Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in FR Nutzfahrzeugtechnik - Nörvenich | ML 564
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VgV. Geplant ist ein Abruf pro Jahr. Die Maßnahme hat eine Dauer von ca. 21 Monaten. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 1.5.2.3Frist: 02. Apr.
ZAW - Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in FR Nutzfahrzeugtechnik - Nörvenich | ML 564
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VgV. Geplant ist ein Abruf pro Jahr. Die Maßnahme hat eine Dauer von ca. 21 Monaten. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Klinikum Esslingen GmbHEsslingen a. N.Frist: 05. Mai
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.