Hubschraubercharter
Charter eines Hubschraubers vom Typ EC135 als Trägerplattform für das 4k-Kamerasystem/VABENE (Großanlage ARGOS) im Rahmen der Flugkampagne für das Projekt „ACT4Transfo“, Leistungszeitraum bis September 2026.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Charter eines Hubschraubers vom Typ EC135 als Trägerplattform für das 4k-Kamerasystem/VABENE (Großanlage ARGOS) im Rahmen der Flugkampagne für das Projekt „ACT4Transfo“, Leistungszeitraum bis September 2026.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Charter eines Hubschraubers vom Typ EC135 als Trägerplattform für das 4k-Kamerasystem/VABENE (Großanlage ARGOS) im Rahmen der Flugkampagne für das Projekt „ACT4Transfo“, Leistungszeitraum bis September 2026.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Zielstellung der Planung ist eine Umnutzung des Gebäudes mit Umbau und Modernisierung und zu prüfendem Teilabriss und Neubau. Dazu sollen die Räume im EG als öffentlicher Teil mit einem unterteilbaren multifunktionalen Saal, und Nebenfunktionen umgestaltet werden. Im 1.Obergeschoss wird das Archiv sowie Räume für Archivpädagogik, kleiner Leseraum und Technikräume eingeordnet, Im 2. Obergeschoss Räume für die Verwaltung. Ein bisher nicht vorhandener Aufzug sowie eine neue Treppenanlage sind im hinteren Bereich des Altbaus einzuordnen. Im Rahmen der Planung sind auch die aktuellen energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen zu planen und in die weitere funktionelle Gestaltung einzubeziehen. Zu beachten ist bei der Planung die Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet und in einem Bereich mit denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz. Der zum Gebäude gehörende Hof mit Stellplätzen ist im Rahmen des Umbaus und Aufzugsanbaus neu zu ordnen. Eine umfangreichere Freiflächengestaltung erfolgt später in einem separaten Projekt. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der Planung auch die Mitarbeit bzw. Zuarbeiten zu Förderanträgen u.ä. erforderlich werden. Die Maßnahme wird hauptsächlich mit Mitteln der Europäischen Union (EFRE) und anteilig mit Städtebau-Mitteln des Freistaates Thüringen gefördert. Das Projekt ist bereits für die Förderperiode 2021-2027 qualifiziert. Die Planung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis abzustimmen. Kosten: Die Baukosten als Kostenrahmen (netto) für das Gebäude werden wie folgt eingeschätzt: KG 300 - Bauwerk- Baukonstruktion: 2.160.000 €, KG 400 - Bauwerk- Technische Anlagen: 598.000 € Termine: Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vergabe der Planungsleistungen, spätestens jedoch im September 2026 begonnen werden. Weitere Termine sind: Baubeginn: 01.05.2027, Fertigstellungstermin: 31.12.2028, Nutzungsbeginn: 01.03.2029
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Zielstellung der Planung ist eine Umnutzung des Gebäudes mit Umbau und Modernisierung und zu prüfendem Teilabriss und Neubau. Dazu sollen die Räume im EG als öffentlicher Teil mit einem unterteilbaren multifunktionalen Saal, und Nebenfunktionen umgestaltet werden. Im 1.Obergeschoss wird das Archiv sowie Räume für Archivpädagogik, kleiner Leseraum und Technikräume eingeordnet, Im 2. Obergeschoss Räume für die Verwaltung. Ein bisher nicht vorhandener Aufzug sowie eine neue Treppenanlage sind im hinteren Bereich des Altbaus einzuordnen. Im Rahmen der Planung sind auch die aktuellen energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen zu planen und in die weitere funktionelle Gestaltung einzubeziehen. Zu beachten ist bei der Planung die Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet und in einem Bereich mit denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz. Der zum Gebäude gehörende Hof mit Stellplätzen ist im Rahmen des Umbaus und Aufzugsanbaus neu zu ordnen. Eine umfangreichere Freiflächengestaltung erfolgt später in einem separaten Projekt. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der Planung auch die Mitarbeit bzw. Zuarbeiten zu Förderanträgen u.ä. erforderlich werden. Die Maßnahme wird hauptsächlich mit Mitteln der Europäischen Union (EFRE) und anteilig mit Städtebau-Mitteln des Freistaates Thüringen gefördert. Das Projekt ist bereits für die Förderperiode 2021-2027 qualifiziert. Die Planung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis abzustimmen. Kosten: Die Baukosten als Kostenrahmen (netto) für das Gebäude werden wie folgt eingeschätzt: KG 300 - Bauwerk- Baukonstruktion: 2.160.000 €, KG 400 - Bauwerk- Technische Anlagen: 598.000 € Termine: Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vergabe der Planungsleistungen, spätestens jedoch im September 2026 begonnen werden. Weitere Termine sind: Baubeginn: 01.05.2027, Fertigstellungstermin: 31.12.2028, Nutzungsbeginn: 01.03.2029
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- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 21. Mai
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“
I. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.01.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ zu beauftragen. Mit dem Projekt zur „Förderung von als gemeinnützig anerkannten Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten“ hat das BMUKN über die gemeinnützige Stiftung anstiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts, als Erstzuwendungsempfänger seit Ende 2024 gemeinnützige Reparatur-Initiativen mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 3.000 Euro als Letztzuwendungsempfänger gefördert. Die Förderung war insbesondere auf investive Maßnahmen ausgerichtet, es konnten aber auch darüberhinausgehende Ausgaben gefördert werden, etwa für Qualifizierungsmaßnahmen, Renovierungen oder Veranstaltungen. Der Antragszeitraum ist bereits beendet. Das Projekt endet im Jahr 2026. Insgesamt konnten 710 von ca. 800 als Vereine eingetragene Einrichtungen mit knapp 2 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Fördersumme von über 2.700 Euro gefördert werden. Das Projekt wird als sehr erfolgreich bewertet. Die Erwartung von 600 Anträgen wurde deutlich übertroffen. Das BMUKN hat daher entschieden, die Förderung schnell und prioritär auch auf Reparaturinitiativen auszuweiten, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreichen. II. Zweck und Ziel der Maßnahme Das neue Projekt soll den noch nicht geförderten ehrenamtlichen Reparaturinitiativen die Möglichkeit zur Förderung bieten. Von den verbliebenen etwa 1.200 noch nicht geförderten Reparaturinitiativen werden nach Schätzungen etwas mehr als die Hälfte eine Förderung beantragen. Damit würden etwa weitere 600 bis 700 Reparaturinitiativen eine einmalige Förderung in Höhe von 3.000 Euro beantragen. Hierfür soll ein Förderaufruf bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Jahr 2026. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2027 Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro an Ausgaben zur Verfügung. III. Leistungsumfang: Die Leistung dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Die Förderungen sind im Jahr 2026 zu bewilligen und auszuzahlen. Es ist beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Eine treuhänderische Mittelverwaltung richtet sich nach den als Anlage „tMV auftragnehmende Person“ beigefügten Regelungen, die unverändert Bestandteil des Auftrages werden. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden genannten Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen), getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben erbracht und abgerechnet werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne - Vorbereitung des Projekts - Betreuung in der Antragsphase - Betreuung der laufenden Projekte - Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit - Projektübergreifende Tätigkeiten Programmmanagementaufgaben - Konzept, Fördervoraussetzungen und Projektinhalte - Programmadministration und -steuerung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Kommunikation - Sonstige Unterstützungsleistungen Der Personalaufwand für das Vorhaben wird von der AG'in wie folgt geschätzt (unverbindlich): - 148 Personentage (1 PT entspricht verrechenbarer Arbeitsleistung einer Arbeitskraft 8 h pro Tag) über die feste Vertragslaufzeit bis 31.01.2028; - 11 Personentage für die optionale Vertragsverlängerung bis 31.07.2028; - Die sonstigen Unterstützungsleistungen gem. Nr. 3.2.5 der Leistungsbeschreibung sind im Aufwand inkludiert. IV. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.01.2028 zu erbringen. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um sechs Monate zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz der/des AN. Dort hat die/der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen: - zeitgemäße technische Büroausstattung, - Unterbringung der Mitarbeiter*innen derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktadresse, etc.), - Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertraulichkeits-grad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich der/des AN, geschlossene Registratur, einschlägige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), - professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbesondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertragsmanagement, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), - Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung
- Frist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.