HKL - Klinikum Gütersloh
Bei der beabsichtigten Ersatzbeschaffung einer monoplanaren Angiographieanlage für die Kardiologie des Klinikums Gütersloh müssen die Auswirkungen eines möglichen Herstellerwechsel bedacht werden. Dabei sind neben rein technischen Aspekten insbesondere die betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkun...
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Bei der beabsichtigten Ersatzbeschaffung einer monoplanaren Angiographieanlage für die Kardiologie des Klinikums Gütersloh müssen die Auswirkungen eines möglichen Herstellerwechsel bedacht werden. Dabei sind neben rein technischen Aspekten insbesondere die betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einschließlic...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Klinikum Gütersloh
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Bei der beabsichtigten Ersatzbeschaffung einer monoplanaren Angiographieanlage für die Kardiologie des Klinikums Gütersloh müssen die Auswirkungen eines möglichen Herstellerwechsel bedacht werden. Dabei sind neben rein technischen Aspekten insbesondere die betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen sowie der hierdurch entstehenden Ausfallzeiten zu berücksichtigen, obwohl die Systeme der verschiedenen Hersteller funktional auf den ersten Blick weitgehend vergleichbar erscheinen. Bei der Erneuerung eines komplexen bildgebenden Systems ist eine umfassende Betrachtung des zugehörigen Bildgebungsumfelds erforderlich. Ziel ist, die Systemheterogenität so gering wie möglich zu halten, damit bei Systemausfällen oder temporär erhöhtem Patientenaufkommen ein reibungsloser Systemwechsel durch das Personal möglich ist. Ein heterogenes Systemumfeld mit unterschiedlichen Bedienlogiken führt erfahrungsgemäß zu erhöhten Einarbeitungszeiten, einem gesteigerten Fehlerrisiko sowie zu Einschränkungen bei der klinischen Nutzung vorhandener Funktionen. Dies ist gerade für interventionelle Maßnahmen, welche in vielen Fällen notfallmäßig und nicht elektiv durchgeführt werden und damit im Nacht- und Bereitschaftsdienst uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen, von Bedeutung. Hierdurch erhöht sich der Nutzerkreis und damit der Anteil weniger routinierter Kräfte erheblich. Eine einheitliche Bedienphiosophie reduziert für diesem Kreis unnötige Stressfaktoren durch die Technik und ermöglicht eine stärkere Konzentration auf die medizinische Leistung. Am Klinikum Gütersloh sind derzeit vier Angiographieanlagen in Betrieb, von denen drei über die vollständige kardiologische Ausstattung verfügen. Die Anlage in der Radiologie kann im Notfall eingeschränkt für kardiologische Maßnahmen genutzt werden. Aufgrund der identischen Herstellerplattform und der nahezu deckungsgleichen Bedienphilosophie ist derzeit ein kurzfristiger Wechsel zwischen den Systemen für das medizinische Personal ohne zusätzliche Schulungs- oder Sicherheitsrisiken möglich. Installationsaufwand, Ausfallszeiten und resultierende Kosten Neben dem Bildgebungsumfeld sind die kostenrelevanten Unterschiede infolge zusätzlichen Installationsaufwands zu berücksichtigen. Maßgeblich sind hierbei zusätzliche bauliche Anpassungen, die längere Ausfallzeiten mit entsprechenden Einnahmeverlusten nach sich ziehen, sowie die eigentlichen Baukosten. Diese Ausfallzeiten können aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Herzkatheterlabore nicht kompensiert werden und führen unmittelbar zu nicht vermeidbaren Erlösausfällen, sodass sie zwingend in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzubeziehen sind. Die Ausfallzeit läge bei alternativen Anbietern im Durchschnitt um mehr als 14,5 Arbeitstage höher. Die damit einhergehenden Einnahmeverluste pro Arbeitstag, führen zu erheblichen Mindereinnahmen bei der Installation eines alternativen Systems. Die Berechnung stellt eine realistische und auf Erfahrungswerten beruhende Prognose dar und berücksichtigt ausschließlich reguläre Arbeitstage.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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7- Klinikum GüterslohGüterslohFrist: 04. Mai
HKL - Klinikum Gütersloh
Das Klinikum Gütersloh plant die Ersatzbeschaffung einer monoplanaren Angiographieanlage für die Kardiologie. Ziel ist die Beibehaltung der bestehenden Herstellerplattform, um Systemheterogenität zu vermeiden. Eine einheitliche Bedienphilosophie ist für die Patientensicherheit bei Notfällen, im Nacht- und Bereitschaftsdienst sowie für die effiziente Nutzung durch wechselndes Personal essenziell. Bauliche Maßnahmen, Ausfallzeiten und betriebliche Auswirkungen sind bei der Beschaffung zu berücksichtigen.
- Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Vollversorgungsvertrag Massenspektrometrie
Die derzeit eingesetzten Massenspektrometer haben das Ende ihres wirtschaftlichen und technischen Lebenszyklus erreicht. Aufgrund des Wegfalls von Garantieansprüchen, zunehmendem Verschleiß der UPLC- sowie MS-Komponenten und der eingestellten Ersatzteilverfügbarkeit ist ein zeitnaher Austausch zwingend erforderlich. Da zwei Geräte des bestehenden Geräteparks weiterhin genutzt werden können, würde eine Umstellung auf ein alternatives LC?MS/MS-System zu einer heterogenen Geräteflotte führen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den Betriebsablauf: Mitarbeitende im Analystenzentrum sowie im Steroidlabor müssten parallel auf unterschiedlichen Systemen geschult werden, was die Ausfallsicherheit, die Prozessstabilität und die Zuverlässigkeit der Analytik deutlich beeinträchtigen würde. Insbesondere wäre eine flexible Umverteilung von Proben auf andere Geräte im Störungsfall kaum möglich. Für die Beschaffung ist ein Preis-pro-Befund-Vertrag mit dem Anbieter Chromsystems vorgesehen, der Investition, Wartung und Reagenzien einschließt. Die Wartung erfolgt regelmäßig, notwendige Ersatzteile werden kurzfristig und kostenfrei bereitgestellt. Im Fall eines vollständigen Geräteausfalls wird ein Ersatzgerät ohne zusätzliche Kosten installiert. Bei technologischen Neuerungen, die die Prozessabläufe verbessern, erfolgt eine kostenfreie Nachrüstung. Dieses Betriebsmodell ist im Institut bereits erfolgreich etabliert, unter anderem im Bereich des Neugeborenenscreenings, im Stoffwechsellabor sowie im Rahmen der NGS-Diagnostik. Auch in der Pathologie wurden Geräte auf diese Weise bereits ersetzt. Zwei der auszutauschenden Geräte (XEVO TQD) dienen der Bestimmung von Immunsuppressiva. Die Analytik umfasst sowohl Proben aus klinischen Bereichen als auch bundesweite Einsendungen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Nachsorge transplantierter Patientinnen und Patienten. Die Messungen sind für die taggleiche Anpassung der Medikation unverzichtbar. Aufgrund der hohen Sensitivität und Spezifität der etablierten Tests ist ein Systemwechsel nicht praktikabel; ein späterer Rückwechsel würde die zuverlässige Funktion der Immunsuppressiva-Analytik gefährden. Das dritte auszutauschende Massenspektrometer (TQS9) wird im Steroidlabor eingesetzt. Dieses Labor erhält eine Vielzahl von Einsendungen aus pädiatrischen Praxen bundesweit. Insbesondere bei auffälligen Ergebnissen des Neugeborenenscreenings ist eine zeitnahe quantitative Bestätigung im Steroidprofil essenziell. Aufgrund der strengen Vorgaben der IVDR-Richtlinie kommen in der Routinediagnostik ausschließlich CE-zertifizierte Testkits zum Einsatz. Diese sind jeweils nur für definierte Analysegeräte validiert und zugelassen, weshalb die Geräteauswahl unmittelbar durch regulatorische Anforderungen begrenzt wird.
- Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Service-/Wartungsvertrag Blutgasanalyse inkl. Verbrauchsmaterial
Die Beschaffung von Blutgasanalysatoren ist aus medizinischer, qualitativer und struktureller Sicht erforderlich.Blutgasanalysen ermöglichen die zeitnahe Bestimmung von Sauerstoffversorgung, Ventilationsstatus sowie Säure-Basen-Haushalt und stellen insbesondere in der Intensivmedizin, Anästhesie, Notfallversorgung und bei beatmeten Patientinnen und Patienten ein unverzichtbares diagnostisches Instrument dar. Die unmittelbare Verfügbarkeit der Messergebnisse erlaubt eine schnelle Therapieanpassung und trägt maßgeblich zur Erhöhung der Patientensicherheit bei.Die Bereitstellung von Point-of-Care-Blutgasanalytik reduziert Transport- und Wartezeiten, beschleunigt klinische Entscheidungsprozesse und kann durch frühzeitige Interventionen Komplikationen sowie verlängerte Liegezeiten vermeiden.Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur zeitnahen Blutgasanalyse Bestandteil leitliniengerechter Versorgungskonzepte und häufig Voraussetzung für Zertifizierungen, insbesondere im Bereich Intensivmedizin, Notfallmedizin sowie für spezialisierte Zentren. Die Ausstattung mit entsprechenden Analysegeräten sichert somit die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Anforderungen. Die Investition ist daher sowohl aus medizinischer als auch aus qualitätssichernder und wirtschaftlicher Perspektive gerechtfertigt. 1. Technische Systembindung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV) Die derzeit eingesetzten Blutgasanalysatoren sind integraler Bestandteil der bestehenden POCT-Infrastruktur. Sie sind vollständig eingebunden in: das Krankenhausinformationssystem (KIS), das Laborinformationssystem (LIS), die bestehende POCT-Datenmanagementsoftware (Aqure der Fa. Radiometer), die qualitätssichernden Dokumentations- und Kontrollprozesse Ein Herstellerwechsel würde umfangreiche Schnittstellenanpassungen, Neuvalidierungen, Vergleichsmessungen sowie eine erneute Integration in die IT- und Qualitätsstruktur erforderlich machen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu organisatorischen Risiken im laufenden klinischen Betrieb. Eine technische Austauschbarkeit ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ist daher nicht gegeben. 2. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§ 97 GWB) Teile der bestehenden Analysatoren können durch ein herstellerspezifisches Upgrade (CPU-Update) weiterverwendet werden. Dies ermöglicht: Nutzung vorhandener Hardwarekomponenten, Weiterverwendung bestehender IT-Anbindungen, Vermeidung vollständiger Neuanschaffungen, Reduktion von Schulungs- und Implementierungskosten, Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Ein Systemwechsel würde hingegen eine vollständige Neubeschaffung einschließlich Peripherie und Infrastruktur erfordern. Das Upgrade stellt somit die wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Lösung dar. 3. Sicherstellung der Ergebnisvergleichbarkeit und Qualitätssicherung Die bestehende Geräteplattform ist in zertifizierte Versorgungsstrukturen (z. B. Intensivmedizin, Notfallversorgung) eingebunden. Ein Herstellerwechsel würde nach sich ziehen: erneute methodische Vergleichsstudien, Anpassungen der SOPs, erneute Schulung sämtlicher Anwender/-innen am UKMD, zusätzliche Audit- und Dokumentationsaufwände Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Ergebnisvergleichbarkeit sowie zur Vermeidung qualitätsrelevanter Umstellungsrisiken ist die Fortführung innerhalb der bestehenden Systemumgebung sachlich geboten. 4. Verhältnismäßigkeit Ein alternatives Fabrikat wäre nur unter unverhältnismäßigem technischem und wirtschaftlichem Mehraufwand einsetzbar. Die Beschränkung auf den bisherigen Hersteller erfolgt daher ausschließlich aus objektiv technischen und wirtschaftlichen Gründen und nicht mit dem Ziel der Marktverengung.
- Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.
Einrichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenräumen
Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt.Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raumprogramm. Neben mögl. Flächen auf dem Schulgelände ist das städt. Grundstück FlurNr. 278 mit Einschränkungen beplanbar. Dort wurde 2018 eine geförd. Parkanlage mit Geh- u. Radwegen umgesetzt. Der unvermeidbare Rückbauanteil insbes. der Wege ist möglichst gering zu halten. Die Planung des Erw.baus an anderer Stelle als in d. MBS vorgesehen auf den genannten FlurSt., ist unter dem Aspekt d. Wirtschaftlichkeit denkbar. Der Lehrerparkplatz soll nicht versetzt werden. Die baufällige Turnhalle d. GMS wird voraussichtl. im Zuge einer anderen Maßnahme abgerissen u. ggf. anstelle d. derzeit ungenutzten Hsm.whg neu errichtet. Haustechnik: Versorgung Elektrotechnik und Daten sind über vorh. Versorgung (PV mit Speicher) d. Bestandsgeb. möglich. Wasser-/Abwasseranschluss ist voraussichtl. für die Erw. neu zu erstellen. Wärmeversorgung ist abhängig von Wärmeabgabesystem u. Heizlast ggf. über bestehendes Nahwärmevers.netz möglich. Die besteh. Lüftungsanlage ist vorauss. für den Erweiterungsbau nicht ausreichend, ggf. muss im Erw.bau 1 zusätzl. Technikraum geplant werden (ggf. Teilunterkellerung). Weitere Details sind i.d. Vorentwurfsplanung zu klärenDie Klimaschutzziele d. Stadt Oettingen sind bei gleichz. Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. In d. 2. Verfahrensstufe sollen Lösungsvorschläge in Form eines planerischen Konzepts f. die geplante Erw. eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Diese können auf d. Var. 2 d. MBS aufbauen od. davon abweichen. Der Raumbedarf zzgl. eines Technikraums ist aus d. MBS Var. 2 zu übernehmen. Das plan. Konzept soll vorrangig den Erw.bau, seine räuml. u. funktion. Beziehung zum Bestand, vorgenannte Ziele u. städtebaul. Aspekte berücksichtigen. Lediglich nachrangig u. nur grob skizziert soll der Ideenansatz zur Optimierung d. Fluchtwege u. des Pausenhofs mit einbezogen werden.Für das Konzept werden folg. Teilleistungen erwartet: - 1 Lageplan (genordet), M 1:1000 aus dem Beziehung / Verbindung zum Bestand hervorgeht- GRe Erweiterungsbau über alle Geschosse, M 1:200- 1 schemat. Hauptschnitt bzgl. Höhenentwicklung, M 1:200;- 1 Hauptfassade M 1:200 mit Darstellung u. Angaben d. Materialien- Erläuterungstext (max. 2 DIN A4 Seiten als pdf-Datei)- Darlegung eines eigenen Kostenrahmens zum Vorentwurfskonzept (max. 1 DIN A4 Seite als pdf-Datei) Der AG vergütet diese Lösungsvorschläge mit 10.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist d. Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird b. den Teilleistungen d. LPH 2 das Honorar für das Konzept in Abzug gebracht werden, sofern d. AG die weitgehende Übernahme der Planung beschließt. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten u. Untersuchungen vor (Bodengutachten, Vermessungspläne, Bestandspläne, Höhenpläne, MBS, etc.). Die Büros, die mit den Untersuchungen und d. Erstellung d. MBS beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen d. Obj.plan. Gebäude u. Inn.räume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen d. MBS, der Gutachten, Untersuchungen u. Auszüge aus den Bestandsplänen werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern i.d. 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Aufgrund d. bereits erstellten Unterlagen wird die LPH 1 prozentual reduziert werden. ----- Zeitplan: Angebotsphase inkl. Konzepterstellung: ca. 45 Tage. Auftragsvergabe voraussichtl. Juli / August 2026. Leistungsbeginn direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Fertigstellung, Nutzungsaufnahme u. Projektabschluss (inkl. Mängelbeseitigung u. Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 - Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 - ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 4+5, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator über alle LPH zu Gewerken ELT mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für Erstellung Kriterienkatalog für Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3+8, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 -Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 -ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 1-3 und 8, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator zu Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für die Erstellung eines Kriterienkataloges für ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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