H-Bau Grundschule Müncheberg - Los 29 Abbrucharbeiten
Brandschutzsanierung und Umbau des Hortgebäudes der Grundschule Müncheberg. Gegenstand des Fachloses 29 sind Abbrucharbeiten im zweiten Bauabschnitt, insbesondere der Rückbau von Boden- und Wandflächen. Die Gesamtmaßnahme umfasst zudem die Errichtung neuer Fluchttreppen, die Sanierung sämtlicher Räume sowie die Herstel...
Angebotsfrist:20. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Brandschutzsanierung und Umbau des Hortgebäudes der Grundschule Müncheberg. Gegenstand des Fachloses 29 sind Abbrucharbeiten im zweiten Bauabschnitt, insbesondere der Rückbau von Boden- und Wandflächen. Die Gesamtmaßnahme umfasst zudem die Errichtung neuer Fluchttreppen, die Sanierung sämtlicher Räume sowie die Herstellung neuer WC-Ber...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Müncheberg
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 20. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Brandschutzsanierung und Umbau des Hortgebäudes der Grundschule Müncheberg. Gegenstand des Fachloses 29 sind Abbrucharbeiten im zweiten Bauabschnitt, insbesondere der Rückbau von Boden- und Wandflächen. Die Gesamtmaßnahme umfasst zudem die Errichtung neuer Fluchttreppen, die Sanierung sämtlicher Räume sowie die Herstellung neuer WC-Bereiche.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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Die Baustellenzufahrten erfolgen über südöstlich gelegene, künftige Grundstückszufahrt. ES WIRD DRINGEND GERATEN, SICH DIE ÖRTLICHKEITEN VOR ANGEBOTSABGABE ANZUSEHEN. Adresse: Hansenstraße 42, 39179 Barleben Das Betreten des Grundstücks muss vorher telefonisch abgestimmt werden. Hinweis: evtl. Bieterfragen sind über die Ausschreibungsplattform schriftlich zu stellen! Lager- und Personalräume stehen nur beschränkt zur Verfügung. Baustrom- und Bauwasser werden vom Auftraggeber gegen eine Umlage, gem. den Besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt. 1. Ausführungsbestimmungen Maßgebend für die Ausführung, die Lieferung, die Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung sind jeweils in aktueller Fassung: - VOB Teil B und Teil C / Ausgabe 2019 (DIN 18299, 18300, 18331, 18330, 18336, 18350) - Arbeitsstättenrichtlinien - Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - Bestimmungen des Bundes, der Länder und ihren Behörden - Unfallverhütungsvorschriften - die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses - die technischen Vorbemerkungen im den jeweiligen Titeln des Leistungsverzeichnis erfasst - Beschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses - das Leistungsverzeichnis - besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers Die aufgeführten Nebenleistungen sind in die Preise einzukalkulieren. Die Einheitspreise der in diesem LV ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten die Erstellung, Aufstellung und Befestigung, den Unterhalt und die laufende Reinigung, den Abbau und Abtransport sämtlicher für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Arbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Auch im Bereich der Baustellenzufahrten. Die Einheitspreise schließen stets die Lieferung und die Leistungen ("liefern und montieren", liefern und fachgerecht einbauen; liefern, abbauen und abfahren, einrichten und vorhalten und dergleichen) ein, die zur Herstellung Leistung notwendig sind und die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber und ggf. durch einen vereidigten / zugelassenen Sachverständigen und sonstige Behörden und Ämter erforderlich sind. Die Leistungsverzeichnisse sind komplett auszufüllen und die fehlenden Parameter zu ergänzen, unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Spezifikationen. 2. Bauablauf und Arbeitszeiten Die Baumaßnahme beginnt im Juni 2026 und endet Ende Oktober 2027. Es gilt der der Bauablaufplan in der jeweiligen aktuellen Fassung, dieser ist die Grundlage zur Abarbeitung des Auftrages. 3. Beschreibung Bauvorhaben Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist die Baustelleneinrichtung und die Abbrucharbeiten zur Vorbereitung der Bauarbeiten. 4. Angaben zur Baustelle Die zulässige Belastung der Verkehrsflächen ist vor Bau- und Transporttätigkeit mit der Bauleitung abzufragen und abzustimmen. Die Lagerung von Werkzeugen und Materialien ist im Gebäude nur eingeschränkt möglich und erfolgt nur in Abstimmung mit der Bauleitung. 5. Angaben zur Ausführung Folgende Arbeiten zur Baustelleneinrichtung sind vorgesehen: Baukran: - Errichtung, vorhalten und betreiben und rückbauen eines Turmdrehkranes Baustelleneinrichtung: - Errichten und Vorhalten von WC-Containern - Errichten und Vorhalten Bauzaun - Errichten und Rückbauen von Schutzeinrichtungen Abbruch und Beräumung: - Abbruch, Demontage von Mauern, Zäunen u.ä. - Entsorgung von Baustellenrestmüll (Zäune etc.) 6. Nebenleistungen des Auftragnehmers, die in die Einheitspreise mit einzukalkulieren sind - Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren - Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m³, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist. - Alle Abbruch-EP's verstehen sich incl. Aufladen, Abtransport, Kippgebühr und Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung! Deponiegebühren werden nicht gesondert vergütet. - Liefern der Baustoffe s. weitere Ausführungen im Leistungsverzeichnis! Anlagenverzeichnis - Lage- Baustelleneinrichtungsplan - Bauzeitenplan Grobmengen - Kran 150h, Bauzaun ca. 150m für 100StWo, WC-Container, diverse Abbrucharbeiten
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Die Baustellenzufahrten erfolgen über südöstlich gelegene, künftige Grundstückszufahrt. ES WIRD DRINGEND GERATEN, SICH DIE ÖRTLICHKEITEN VOR ANGEBOTSABGABE ANZUSEHEN. Adresse: Hansenstraße 42, 39179 Barleben Das Betreten des Grundstücks muss vorher telefonisch abgestimmt werden. Hinweis: evtl. Bieterfragen sind über die Ausschreibungsplattform schriftlich zu stellen! Lager- und Personalräume stehen nur beschränkt zur Verfügung. Baustrom- und Bauwasser werden vom Auftraggeber gegen eine Umlage, gem. den Besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt. 1. Ausführungsbestimmungen Maßgebend für die Ausführung, die Lieferung, die Nebenleistungen, das Aufmaß und die Abrechnung sind jeweils in aktueller Fassung: - VOB Teil B und Teil C / Ausgabe 2019 (DIN 18299, 18300, 18331, 18330, 18336, 18350) - Arbeitsstättenrichtlinien - Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - Bestimmungen des Bundes, der Länder und ihren Behörden - Unfallverhütungsvorschriften - die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses - die technischen Vorbemerkungen im den jeweiligen Titeln des Leistungsverzeichnis erfasst - Beschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses - das Leistungsverzeichnis - besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers Die aufgeführten Nebenleistungen sind in die Preise einzukalkulieren. Die Einheitspreise der in diesem LV ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten die Erstellung, Aufstellung und Befestigung, den Unterhalt und die laufende Reinigung, den Abbau und Abtransport sämtlicher für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Arbeiten notwendigen Sicherheitseinrichtungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Auch im Bereich der Baustellenzufahrten. Die Einheitspreise schließen stets die Lieferung und die Leistungen ("liefern und montieren", liefern und fachgerecht einbauen; liefern, abbauen und abfahren, einrichten und vorhalten und dergleichen) ein, die zur Herstellung Leistung notwendig sind und die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber und ggf. durch einen vereidigten / zugelassenen Sachverständigen und sonstige Behörden und Ämter erforderlich sind. Die Leistungsverzeichnisse sind komplett auszufüllen und die fehlenden Parameter zu ergänzen, unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Spezifikationen. 2. Bauablauf und Arbeitszeiten Die Baumaßnahme beginnt im Juni 2026 und endet Ende Oktober 2027. Es gilt der der Bauablaufplan in der jeweiligen aktuellen Fassung, dieser ist die Grundlage zur Abarbeitung des Auftrages. 3. Beschreibung Bauvorhaben Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist die Baustelleneinrichtung und die Abbrucharbeiten zur Vorbereitung der Bauarbeiten. 4. Angaben zur Baustelle Die zulässige Belastung der Verkehrsflächen ist vor Bau- und Transporttätigkeit mit der Bauleitung abzufragen und abzustimmen. Die Lagerung von Werkzeugen und Materialien ist im Gebäude nur eingeschränkt möglich und erfolgt nur in Abstimmung mit der Bauleitung. 5. Angaben zur Ausführung Folgende Arbeiten zur Baustelleneinrichtung sind vorgesehen: Baukran: - Errichtung, vorhalten und betreiben und rückbauen eines Turmdrehkranes Baustelleneinrichtung: - Errichten und Vorhalten von WC-Containern - Errichten und Vorhalten Bauzaun - Errichten und Rückbauen von Schutzeinrichtungen Abbruch und Beräumung: - Abbruch, Demontage von Mauern, Zäunen u.ä. - Entsorgung von Baustellenrestmüll (Zäune etc.) 6. Nebenleistungen des Auftragnehmers, die in die Einheitspreise mit einzukalkulieren sind - Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren - Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m³, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist. - Alle Abbruch-EP's verstehen sich incl. Aufladen, Abtransport, Kippgebühr und Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung! Deponiegebühren werden nicht gesondert vergütet. - Liefern der Baustoffe s. weitere Ausführungen im Leistungsverzeichnis! Anlagenverzeichnis - Lage- Baustelleneinrichtungsplan - Bauzeitenplan Grobmengen - Kran 150h, Bauzaun ca. 150m für 100StWo, WC-Container, diverse Abbrucharbeiten
- Stadtwerke Stuttgart GmbH
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Festeinbauten Möbel"
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH planen, neben ihrem Hauptsitz (Kesselstr. 23, 70327 Stuttgart-Wangen) künftig weitere Flächen zu beziehen. Hintergrund ist ein zu erwartender Mitarbeiterzuwachs. Das Verwaltungsgebäude in der Kesselstr. 21 in Stuttgart-Wangen wurde als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend den Anforderungen der Stadtwerke Stuttgart GmbH in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb saniert und umgebaut werden soll. Aktuell nutzen die Stadtwerke Stuttgart GmbH in der Kesselstr. 21 bereits Interimsflächen. Beim Objekt in der Kesselstr. 21 handelt es sich um ein siebengeschossiges Bürogebäude, das aktuell auch durch andere Mieter genutzt wird. Die Stadtwerke Stuttgart GmbH mieten langfristige das gesamte Gebäude in der Kesselstr. 21 an. Das 1. und 2. Obergeschoss werden voraussichtlich untervermietet. Die Flächen sollen zukünftig wie folgt genutzt werden: - Erdgeschoss: Um die Situation im Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu entspannen, sollen größere Besprechungen in die Kesselstr. 21 ausgelagert werden. Hierfür soll das Erdgeschoss in ein modernes Konferenzcenter umgebaut werden. Die Konferenzbereiche sollen nach folgenden spezifischen Nutzeranforderungen umgebaut werden: o 1x Besprechungsraum für bis zu 30 Personen o 2x Besprechungsräume für bis 12 zu Personen o 3x Besprechungsräume blickdicht und mit erhöhter Schallschutzanforderung für Personalgespräche für 4 bis zu 6 Personen o 1x Betriebsratsraum mit erhöhter Schallschutzanforderung bis zu 6 Personen o 1x Konferenztheke bzw. Teeküche mit Empfang o 5 Projektflächen bis zu 28 - 45 m² flexibel nutzbar mit Sofa, Surface Hub, etc. o Der Serverraum und die Lagerflächen bleiben unverändert erhalten, sofern sich kein anderes Erfordernis ergibt - 1. und 2. Obergeschoss: Die langfristig angemietet Büroflächen im 1. OG und 2. OG dienen als Erweiterungsflächen. Diese sollen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen fremdvermietet werden. Die Flächen werden modernisiert und als Open Space Flächen für einen späteren Mieterausbau bereitgestellt. Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu Open Space Flächen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 3., 4. und 5. Obergeschoss: Die langfristig angemieteten Büroflächen im 3. OG, 4. OG und 5. OG sollen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten (u.a. Raum-in-Raum Besprechungskuben, Desk-sharing-Arbeitsplätze, Lounge-Bereiche, Kollaborationsflächen, Kreativbereiche, Akustikelemente) und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden. Der Qualitätsstandard (u.a. Materialität, Farbkonzept) soll an die frisch sanierten Flächen in der Kesselstr. 23 angelehnt werden. Die ausgewählten Bieter erhalten im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Möglichkeit, den Qualitätsstandard in der Kesselstr. 23 zu begutachten (vgl. Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens). Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu modernen Besprechungsräumen und offenen Loungebereichen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Wandverkleidungen, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 6. Obergeschoss: Die Geschossfläche soll als Aufenthalts- und Sozialräume sowie Besprechungsräumen und Einzelbüros dienen. Die Büroräume der Geschäftsführung und deren Assistenz sollen mit Sichtschutz und mit erhöhter Schallschutzanforderung hergestellt werden. Ebenso sind einige der Besprechungsräume mit erhöhter Schallschutzanforderung herzustellen. Der Aufenthaltsbereich wird mit einer offenen Teeküche mit Theke ausgestattet und führt auf eine Dachterrasse. Zudem sollen im gesamten Gebäude die technischen Anlagen Heizung, Lüftung und Kälte auf den aktuellen Stand der Technik saniert werden. Auch wird die Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kesselstr. 21 sollen in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. - Im ersten Bauabschnitt sollen das Erdgeschoss (Konferenzzentrum), das 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und 3. Obergeschoss inklusive der technischen Anlagen (Lüftung und Kälte) saniert und umgebaut werden. - Im zweiten Bauabschnitt sollen das 4. Obergeschoss, 5. Obergeschoss und 6. Obergeschoss saniert und umgebaut werden. Es ist beabsichtigt, die Sanierung im Rahmen gewerkeweiser Vergaben zu realisieren. Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt im Zeitraum von Oktober 2025 bis Juni 2028 erfolgen. Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Festeinbauten Möbel" folgende Leistungen zu erbringen: - Einbau von Festeinbauten (Teeküchen, Festeinbauten entlang Kerne, Telefonkabinen, Schrankfesteinbauten, Konferenz und Bürobereiche, Wandverkleidungen, Akustikelemente, Deckenbaffel) und Vorhängen Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
PLAN - VgV - Gebäudeplanung - Schule Interim RPS
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff für die Einrichtung eines Schulinterims im Bestand. II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist das vorhandene Schulgebäude Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Umbau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Die neugegründete Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" soll am Standort Vogelstang als SEK I interimistisch aufwachsen bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. In einem ersten BA wurde ein Architekturbüro gesucht, dass die noch teilweise von der JvLS (Justus von Liebig Schule) genutzten Räumlichkeiten lediglich für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. In diesem weiteren Verfahren (VgV) wird ein Architekt für den zweiten BA ausgeschrieben, der die Herstellung des Interims weiterführt und vollendet. Teilnehmer des ersten BAs können sich auch auf diese Ausschreibung des zweiten BAs bewerben, wenn Ihre Kapazität zu allen Planungsphasen gewährleistet ist. *** Entwicklung eines Umsetzungsprozesses Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrnschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukkzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funtionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. *** Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: +Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer +Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) +Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) +Einrichten einer Mensa nebst Ganztagesräumen +Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. +die Außenflächen bleiben unberührt *** Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. *** Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF __________________________________ Gesamt = ca. 7.100 qm BGF *** Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben werden Leistungen für Gebäudeplanung für den Realisierungsprozess der zweizügigen "Rosa Parks Gemeinschaftsschule" am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim. *** Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
PLAN - VgV - Gebäudeplanung - Schule Interim RPS
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff für die Einrichtung eines Schulinterims im Bestand. II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist das vorhandene Schulgebäude Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Umbau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Die neugegründete Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" soll am Standort Vogelstang als SEK I interimistisch aufwachsen bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. In einem ersten BA wurde ein Architekturbüro gesucht, dass die noch teilweise von der JvLS (Justus von Liebig Schule) genutzten Räumlichkeiten lediglich für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. In diesem weiteren Verfahren (VgV) wird ein Architekt für den zweiten BA ausgeschrieben, der die Herstellung des Interims weiterführt und vollendet. Teilnehmer des ersten BAs können sich auch auf diese Ausschreibung des zweiten BAs bewerben, wenn Ihre Kapazität zu allen Planungsphasen gewährleistet ist. *** Entwicklung eines Umsetzungsprozesses Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrnschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukkzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funtionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. *** Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: +Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer +Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) +Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) +Einrichten einer Mensa nebst Ganztagesräumen +Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. +die Außenflächen bleiben unberührt *** Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. *** Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF __________________________________ Gesamt = ca. 7.100 qm BGF *** Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben werden Leistungen für Gebäudeplanung für den Realisierungsprozess der zweizügigen "Rosa Parks Gemeinschaftsschule" am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim. *** Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
PLAN - VgV - ELT - Schule Interim RPS
II. Leistungsbeschreibung "Planung nach HOAI §§53ff. für die Anlagengruppen 4 und 5" für die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (Starkstromanlagen und Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen) in der Interimsmaßnahme an der Rosa-Parks-Schule. *** II.1 Anlass und Zweck Am Standort Vogelstang soll ein Interim für die Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" eingerichtet werden. Die neugegründete Schulgemeinschaft wird dort im Gebäude der ehemals durch die Berufsschulen genutzten Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang aufwachsen, bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für die Sanierung, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. In einem ersten BA wird der Bestand für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. Im zweiten BA wird das Interim vollständig gemäß im Raumprogramm definierten Bedarf für alle weiteren Klassen (7- 10) hergerichtet. Luftbild - Auszug aus Google Maps Umsetzungsprozesses Architekt (informativ und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrenschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funktionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: + Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer + Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) + Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) + Einrichten einer Mensa inkl.Küche nebst Ganztagesräumen + Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. + die Außenflächen bleiben unberührt Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF Gesamt = ca. 7.100 qm BGF Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4 und 5 für die Interimsmassnahme der Rosa-Parks-Schulen Mannheim. *Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Müncheberg.
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