PLAN - VgV - ELT - Schule Interim RPS
II. Leistungsbeschreibung "Planung nach HOAI §§53ff. für die Anlagengruppen 4 und 5" für die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (Starkstromanlagen und Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen) in der Interimsmaßnahme an der Rosa-Parks-Schule. *** II.1 Anlass und Zweck Am Standort Vogelstang soll ein Interim ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
II. Leistungsbeschreibung "Planung nach HOAI §§53ff. für die Anlagengruppen 4 und 5" für die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (Starkstromanlagen und Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen) in der Interimsmaßnahme an der Rosa-Parks-Schule. *** II.1 Anlass und Zweck Am Standort Vogelstang soll ein Interim für die Gemeinsch...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
II. Leistungsbeschreibung "Planung nach HOAI §§53ff. für die Anlagengruppen 4 und 5" für die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (Starkstromanlagen und Fernmelde- u. Informationstechnische Anlagen) in der Interimsmaßnahme an der Rosa-Parks-Schule. *** II.1 Anlass und Zweck Am Standort Vogelstang soll ein Interim für die Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" eingerichtet werden. Die neugegründete Schulgemeinschaft wird dort im Gebäude der ehemals durch die Berufsschulen genutzten Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang aufwachsen, bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für die Sanierung, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. In einem ersten BA wird der Bestand für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. Im zweiten BA wird das Interim vollständig gemäß im Raumprogramm definierten Bedarf für alle weiteren Klassen (7- 10) hergerichtet. Luftbild - Auszug aus Google Maps Umsetzungsprozesses Architekt (informativ und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrenschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funktionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: + Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer + Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) + Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) + Einrichten einer Mensa inkl.Küche nebst Ganztagesräumen + Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. + die Außenflächen bleiben unberührt Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF Gesamt = ca. 7.100 qm BGF Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4 und 5 für die Interimsmassnahme der Rosa-Parks-Schulen Mannheim. *Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
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Planungsleistungen nach HOAI §§ 53ff. für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für die Interimsmaßnahme der Rosa-Parks-Schule am Standort Dresdener Straße, Mannheim. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten: Vorbereitung des Bestands für zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026/27 (1. BA) und vollständige Herrichtung gemäß Raumprogramm für alle weiteren Klassenstufen (2. BA).
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Planungsleistungen nach HOAI §§ 53ff. für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für die Interimsmaßnahme der Rosa-Parks-Schule am Standort Dresdener Straße, Mannheim. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten: Vorbereitung des Bestands für zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026/27 (1. BA) und vollständige Herrichtung gemäß Raumprogramm für alle weiteren Klassenstufen (2. BA).
- Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung - Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB)Frist: 10. Mai
SBH | Schulbau Hamburg: Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg - Marktansprache im Rahmen der integrierten Projektabwicklung (IPA)
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule (STS) und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Das Projekt wird mittels "Integrierter Projektabwicklung" (IPA) realisiert. STS und Gymnasium am Standort Turnierstieg sind neu anzuordnen und auszugestalten. Hierfür sind Abrisse und Zubauten sowie eine Interimsunterbringung zu realisieren. Dabei sind, wo möglich und pädagogisch gewünscht, Synergien zu schöpfen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht der Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wurde kurzfristig im Sommer 2024 im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnitt soll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Anschließend soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5) -zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde eine Phase Null durchgeführt und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Zur Klärung der städtebaulichen Strukturierung des Standortes wird zurzeit eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei beteiligten Unternehmen durchgeführt, in der auch die Anforderungen aus dem Prozess der Phase Null integriert werden. Dieser Prozess wird bis Juli 2026 abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, das Ergebnis den Bietern in den Angebotsphasen der Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Zurzeit befindet sich eine Homepage für das Projekt im Aufbau, auf der weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Geschätzte Baukosten: Die Höhe der anrechenbaren Baukosten wird derzeit wie folgt geschätzt: KG 300 38.417.000 Mio. und KG 400: 10.744.000 Mio. brutto Die geschätzten Gesamtbaukosten der KG 200 bis 700 belaufen sich auf ca. 71.370.000 Euro (brutto). VOB/A (EU) Die Leistungen werden in separaten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerben vergeben, da aufgrund des Projektabwicklungsmodells ein besonderes Interesse an der Durchführung von Verhandlungen besteht (gem. § 3a (2) Nr. 1 c) EU VOB/A) besteht. Der Mehrparteienvertrag und dessen Anlagen sollen mit den Bietern erörtert werden.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BBS Bau- und Betriebsservice GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.