Gutachten KI-Kaufagenten
Erstellung eines Gutachtens zur Regulierung von KI-Kaufagenten im Online-Handel. Ziel ist die Entwicklung eines verbraucherfreundlichen und innovationsfördernden Regulierungsrahmens auf nationaler oder EU-Ebene. Dabei sind aktuelle EU-Diskussionen, internationale sowie europäische Modellgesetze und technische Realitäte...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erstellung eines Gutachtens zur Regulierung von KI-Kaufagenten im Online-Handel. Ziel ist die Entwicklung eines verbraucherfreundlichen und innovationsfördernden Regulierungsrahmens auf nationaler oder EU-Ebene. Dabei sind aktuelle EU-Diskussionen, internationale sowie europäische Modellgesetze und technische Realitäten der agentischen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 22. Mai 2026
- Thema: Technische Sachverständige
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung eines Gutachtens zur Regulierung von KI-Kaufagenten im Online-Handel. Ziel ist die Entwicklung eines verbraucherfreundlichen und innovationsfördernden Regulierungsrahmens auf nationaler oder EU-Ebene. Dabei sind aktuelle EU-Diskussionen, internationale sowie europäische Modellgesetze und technische Realitäten der agentischen KI-Systeme (autonome/teil-autonome Vertragsanbahnung und -abschluss) zu berücksichtigen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
4- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlinFrist: 02. Juni
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU.
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.