Grundschule Hogenkamp, Mobilbau, Tiefbauarbeiten
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Errichtung einer temporären Containeranlage als Interimsschulgebäude an der Grundschule Hogenkamp. Die Containeranlage ist als zweigeschossige Anlage vorgesehen, in der 6 Klassenzimmer sowie Gruppen- /Differenzierungsräume und Nebenräume abgebildet sind. Im Zuge dieser Maßnahme soll...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Errichtung einer temporären Containeranlage als Interimsschulgebäude an der Grundschule Hogenkamp. Die Containeranlage ist als zweigeschossige Anlage vorgesehen, in der 6 Klassenzimmer sowie Gruppen- /Differenzierungsräume und Nebenräume abgebildet sind. Im Zuge dieser Maßnahme sollen die erforderli...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Oldenburg (Oldb)
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Errichtung einer temporären Containeranlage als Interimsschulgebäude an der Grundschule Hogenkamp. Die Containeranlage ist als zweigeschossige Anlage vorgesehen, in der 6 Klassenzimmer sowie Gruppen- /Differenzierungsräume und Nebenräume abgebildet sind. Im Zuge dieser Maßnahme sollen die erforderlichen Erdarbeiten, Tiefbauarbeiten sowie die technische Erschließung der Außenanlagen vergeben werden. Grundschule Hogenkamp, Mobilbau, Tiefbauarbeiten
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25260168
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10- Stadt Oldenburg (Oldb)
Grundschule Hogenkamp, Containeranlage, Interimsschulgebäude
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Errichtung einer temporären Containeranlage als Interimsschulgebäude an der Grundschule Hogenkamp. Die Containeranlage ist als zweigeschossige Anlage vorgesehen, in der 6 Klassenzimmer sowie Gruppen-/Differenzierungsräume und Nebenräume abgebildet sind. Grundschule Hogenkamp, Containeranlage, Interimsschulgebäude
- Stadt LahrFrist: 28. Mai
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau einer Schule zur KiTa für die Fachplanung Tragwerksplanung (§§49-52 HOAI)
Die Alte Schule Reichenbach soll im Zuge ihrer Umnutzung zu einer Kindertagesstätte umfassend saniert und für die neue Nutzung umgestaltet werden. Dazu erfolgt eine bauliche Trennung vom angrenzenden Alten Rathaus. Während die Alte Schule künftig ausschließlich als Kita genutzt wird, bleibt das Alte Rathaus weiterhin in Nutzung durch den Jugendclub und Vereine. Die Maßnahmen im Gebäude des Alten Rathauses sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Das Bestandsgebäude liegt im Stadtteil Lahr-Reichenbach. Auf demselben Grundstück befinden sich zudem die Neue Schule, die Turnhalle sowie die Ortsverwaltung. Vorgesehen sind fünf Gruppen, davon drei Ü3- und zwei U3-Gruppen im Erd- und Obergeschoss. Zudem besteht die Option, im Dachgeschoss bei steigendem Bedarf eine sechste Gruppe einzurichten. Das Bestandsgebäude weist deutliche Abnutzungserscheinungen und eine veraltete technische Ausstattung auf. Durch die geplante Umnutzung mit Kernsanierung wird das ortsbildprägende Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt und in seiner Substanz gesichert. Im Zuge der Maßnahme werden die Raumstrukturen an die Anforderungen moderner Kindertagesstätten angepasst. Entstehen sollen Gruppen- und Schlafräume, ein Bewegungsraum, eine Küche mit Bistro sowie Verwaltungs- und Nebenräume. Diese Raumstruktur schafft ein kindgerechtes und funktionales Umfeld, das Sicherheit, pädagogische Qualität und Alltagstauglichkeit miteinander verbindet. Ein neuer Anbau mit Haupttreppe und Aufzug stellt die barrierefreie Erschließung des Gebäudes sicher und gewährleistet zugleich den zweiten Rettungsweg. Damit werden die Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit erfüllt und die Erschließungsstruktur sinnvoll ergänzt. Der Einbau neuer Fenster, die brandschutzgerechte Ertüchtigung der bestehenden Bauteile und die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung (Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung) sichern die langfristige Nutzbarkeit und den Werterhalt des Gebäudes. Mit der Umnutzung der Alten Schule Reichenbach entsteht ein modernes und zukunftsfähiges Betreuungsangebot für Kinder im Stadtteil. Die Maßnahme deckt den bestehenden und künftigen Bedarf an Betreuungsplätzen, stärkt die soziale Infrastruktur vor Ort und erhöht die Attraktivität des Stadtteils insgesamt. Um diesen Umbau durchführen zu können, werden Planungsleistungen für die Tragwerksplanung ausgeschrieben.
- Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim - Fenster- und Türbauarbeiten
Die Ortsgemeinde Gundersheim beabsichtigt gemeinsam mit den Ortsgemeinden Bermersheim, Hangen-Weiseheim und Hochborn die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Die Ortsgemeinde Gundersheim hat von der evangelischen Kirchengemeinde die derzeitige Einrichtung nebst dazugehörigen Grundstücken erworben. Zur Verbesserung der baulichen Flexibilität wurden durch die Ortsgemeinde Gundersheim weitere angrenzende Gartengrundstücke erworben. Insgesamt steht somit ein Baugrundstück von 4.783m² zur Verfügung. Zur Schaffung von Baurecht entwickelte die Ortsgemeinde Gundersheim einen entsprechenden Bebauungsplan. Aufgrund des Zusammenschlusses und den Vorgaben der Kitaplatzbedarfsplanung des Kreisjugendamtes, ist die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Diese soll im rückwärtigen Bereich der aktuellen Kita errichtet werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung soll die momentane Kita in Betrieb bleiben und erst anschließend, nach einem Umzug in die neuen Räume, zurück gebaut werden. Anschließend wird der Bereich als Außenanlage hergerichtet. Vorgesehen ist ein Gebäude, welches über alle notwendigen Räumlichkeiten verfügt, die für einen modernen und zeitgemäßen Kitabetrieb notwendig sind und die Flexibilität für eine Erweiterung aufweist. Eine Erweiterung um eine Gruppe ist zum einen organisatorisch möglich, dieses Potential wurde seitens der Vertreterin des Landesjugendamtes aufgezeigt und zum anderen um weitere zwei Gruppen durch eine bauliche Erweiterung des Obergeschosses. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind bereits im jetzigen Bauvorhaben berücksichtigt (Fundamente, Decken Brandschutz, Statik usw.). Das bauliche Vorhaben wird in seiner Kubatur zweigeschossig mit Flachdach werden. Nach dem Eingangsbereich, welcher sich auf der Ostseite befindet, schließen sich das Leitungsbüro sowie die Gemeinschaftsräume wie Mehrzweckraum, Mensa, Küche, dazugehörige Nebenräume, wie Lager, Personaltoiletten sowie das zentrale offene Treppenhaus mit Aufzug an. Im weiteren Verlauf reihen sich dann Richtung Westen vier Gruppenräume, drei Ü3 und eine Krippe mit Toiletten- und Wasch-, Schlaf- und Intensivräumen an. Entsprechende Technikräume sind genauso vorgesehen wie eine Matschschleuse und eine zentrale Toilettenanlage. Im Obergeschoss befinden sich weitere zwei Ü3 Gruppenräume, ebenfalls mit Toilettenanlagen, Neben- und Intensivräumen. Die Gruppenräume sind alle Richtung Süden ausgerichtet. Darüber hinaus verfügt das Obergeschoss über die erforderlichen Personal-, Elternsprech- und Technikräume. Zur individuellen Nutzung steht noch ein Werkstattraum für die Kinder zur Verfügung. Haustechnisch soll das nachhaltige Gebäude über ein PV-Anlage, ein Gründach sowie nachhaltige Wärmegewinnungsanlagen verfügen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Brandmelde- sowie Hausalarmanlage. Die Küche wird mit allen erforderlichen Gerätschaften ausgestattet, welche für den Betrieb einer Kochküche notwendig sind. Be- und entlüftet werden sollen die Räumlichkeiten über eine dezentrale Lüftungsanlage, die Fußbodenheizung soll im Sommer auch über eine Bauteileaktivierung zum Kühlen beitragen. Verschattungsanlagen sind ebenso vorgesehen, wie auch die Herstellung einer attraktiven Außenanlage, aufgeteilt für Ü3 und Krippenkinder. Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes verfügt jeder Aufenthaltsraum über einen ersten sowie zweiten Rettungsweg. Ein weiteres Treppenhaus dient bereits jetzt auch schon als Fluchtmöglichkeit für die Erweiterungsoption der Einrichtung.
- Gemeinde GroßenknetenFrist: 28. Mai
Beauftragung von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung - HLS)
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetriebs und dem Startchancen-Programm verbundenen Raumbedarf zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Großenkneten am Schulstandort Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für insgesamt bis zu 120 Personen beinhalten. Die Mensa ist dabei so zu gestalten, dass diese Platz für insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler bietet und im Bedarfsfall um weitere 36 Plätze erweitert werden kann. Die Erweiterungsfläche soll zunächst mit einer mobilen Trennwand abgetrennt werden und so z.B. als Bühne für Veranstaltungen genutzt werden können. Neben dem Raum für eine Mensa sollen im Erdgeschoss ferner eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro Platz finden. Im Obergeschoss sollen multifunktionale Räumlichkeiten für das Startchancen-Programm, darunter verschiedene Gruppen- und Arbeitsräume, teilweise mit mobiler Trennwand, Damen- und Herren-WC sowie Lager und Putzmittelraum entstehen. Ferner soll das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet werden. Ein Grundriss einer möglichen Raumaufteilung und den benötigten Raumgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Ausstattung der Mensaküche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Die Planung und Ausschreibung dazu werden ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 1.006m² BGF in zweigeschossiger Bauweise ausgegangen. Zzgl. zu den aufgeführten Räumen ist noch ein Raum oder eine Überdachung für den anfallenden Müll der Küche zu berücksichtigen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Das Gebäude soll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das Ausbilden des Daches als Gründach soll ebenfalls geprüft und eine Entscheidungsgrundlage inkl. Kostenschätzung dazu erarbeitet werden. Das Bestandsgebäude der Grundschule wird derzeit über eine Gasheizung beheizt. Langfristig soll die Beheizung des Bestandsgebäudes über ein Nahwärmenetz erfolgen. Im Zuge der Planung ist die Beheizung über eine Luft-wasser-Wärmepumpe durch den FB TGA zu prüfen. Ferner soll auch die Möglichkeit der Beheizung über das Nahwärmenetz geprüft werden. Hierzu ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage durch den FB TGA vorzulegen. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Ein Teil des Mensaraumes soll durch eine mobile Trennwand abgetrennt werden können. Die Planung der Trennwandanlage ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die zur Verfügung stehende gesamte Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 33.136,00m². Das Gebäude soll zwischen dem Hauptgebäude und dem Hausmeisterhaus errichtet werden. Der sich an gleicher Stelle befindliche alte Fahrradstand ist als Teil des Auftrags im Zuge der Maßnahme zurückzubauen und an neuer Stelle in geeigneter Weise neu zu errichten.
- Gemeinde GroßenknetenFrist: 28. Mai
Beauftragung von Planungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetriebs und dem Startchancen-Programm verbundenen Raumbedarf zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Großenkneten am Schulstandort Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für insgesamt bis zu 120 Personen beinhalten. Die Mensa ist dabei so zu gestalten, dass diese Platz für insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler bietet und im Bedarfsfall um weitere 36 Plätze erweitert werden kann. Die Erweiterungsfläche soll zunächst mit einer mobilen Trennwand abgetrennt werden und so z.B. als Bühne für Veranstaltungen genutzt werden können. Neben dem Raum für eine Mensa sollen im Erdgeschoss ferner eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro Platz finden. Im Obergeschoss sollen multifunktionale Räumlichkeiten für das Startchancen-Programm, darunter verschiedene Gruppen- und Arbeitsräume, teilweise mit mobiler Trennwand, Damen- und Herren-WC sowie Lager und Putzmittelraum entstehen. Ferner soll das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet werden. Ein Grundriss einer möglichen Raumaufteilung und den benötigten Raumgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Ausstattung der Mensaküche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Die Planung und Ausschreibung dazu werden ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 1.006m² BGF in zweigeschossiger Bauweise ausgegangen. Zzgl. zu den aufgeführten Räumen ist noch ein Raum oder eine Überdachung für den anfallenden Müll der Küche zu berücksichtigen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Das Gebäude soll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das Ausbilden des Daches als Gründach soll ebenfalls geprüft und eine Entscheidungsgrundlage inkl. Kostenschätzung dazu erarbeitet werden. Das Bestandsgebäude der Grundschule wird derzeit über eine Gasheizung beheizt. Langfristig soll die Beheizung des Bestandsgebäudes über ein Nahwärmenetz erfolgen. Im Zuge der Planung ist die Beheizung über eine Luft-wasser-Wärmepumpe durch den FB TGA zu prüfen. Ferner soll auch die Möglichkeit der Beheizung über das Nahwärmenetz geprüft werden. Hierzu ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage durch den FB TGA vorzulegen. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Ein Teil des Mensaraumes soll durch eine mobile Trennwand abgetrennt werden können. Die Planung der Trennwandanlage ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die zur Verfügung stehende gesamte Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 33.136,00m². Das Gebäude soll zwischen dem Hauptgebäude und dem Hausmeisterhaus errichtet werden. Der sich an gleicher Stelle befindliche alte Fahrradstand ist als Teil des Auftrags im Zuge der Maßnahme zurückzubauen und an neuer Stelle in geeigneter Weise neu zu errichten.
- Gemeinde GroßenknetenGroßenknetenFrist: 28. Mai
Beauftragung von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung - ELT)
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetriebs und dem Startchancen-Programm verbundenen Raumbedarf zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Großenkneten am Schulstandort Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für insgesamt bis zu 120 Personen beinhalten. Die Mensa ist dabei so zu gestalten, dass diese Platz für insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler bietet und im Bedarfsfall um weitere 36 Plätze erweitert werden kann. Die Erweiterungsfläche soll zunächst mit einer mobilen Trennwand abgetrennt werden und so z.B. als Bühne für Veranstaltungen genutzt werden können. Neben dem Raum für eine Mensa sollen im Erdgeschoss ferner eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro Platz finden. Im Obergeschoss sollen multifunktionale Räumlichkeiten für das Startchancen-Programm, darunter verschiedene Gruppen- und Arbeitsräume, teilweise mit mobiler Trennwand, Damen- und Herren-WC sowie Lager und Putzmittelraum entstehen. Ferner soll das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet werden. Ein Grundriss einer möglichen Raumaufteilung und den benötigten Raumgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Ausstattung der Mensaküche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Die Planung und Ausschreibung dazu werden ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 1.006m² BGF in zweigeschossiger Bauweise ausgegangen. Zzgl. zu den aufgeführten Räumen ist noch ein Raum oder eine Überdachung für den anfallenden Müll der Küche zu berücksichtigen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Das Gebäude soll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das Ausbilden des Daches als Gründach soll ebenfalls geprüft und eine Entscheidungsgrundlage inkl. Kostenschätzung dazu erarbeitet werden. Das Bestandsgebäude der Grundschule wird derzeit über eine Gasheizung beheizt. Langfristig soll die Beheizung des Bestandsgebäudes über ein Nahwärmenetz erfolgen. Im Zuge der Planung ist die Beheizung über eine Luft-wasser-Wärmepumpe durch den FB TGA zu prüfen. Ferner soll auch die Möglichkeit der Beheizung über das Nahwärmenetz geprüft werden. Hierzu ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage durch den FB TGA vorzulegen. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Ein Teil des Mensaraumes soll durch eine mobile Trennwand abgetrennt werden können. Die Planung der Trennwandanlage ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die zur Verfügung stehende gesamte Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 33.136,00m². Das Gebäude soll zwischen dem Hauptgebäude und dem Hausmeisterhaus errichtet werden. Der sich an gleicher Stelle befindliche alte Fahrradstand ist als Teil des Auftrags im Zuge der Maßnahme zurückzubauen und an neuer Stelle in geeigneter Weise neu zu errichten.
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM)Frist: 01. Mai
Generalunternehmerleistungen für den Neubau der KGS Rather Kreuzweg in Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg (KGS) sowie der Zweifeld-Sporthalle am Rather Kreuzweg 21 in 40472 Düsseldorf in 2 Losen zu vergeben. Das neue Schulgebäude für die Grundschule (Los 1) ist auf dem hinteren Teil des Grundstückes, entlang der S-Bahnstrecke an der südlichen Flurgrenze zu errichten. Nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes wird das alte Schulgebäude und die vorhandene Einfeld-Sporthalle bauseits zurückgebaut, so dass anschließend an gleicher Stelle die Zweifeld-Sporthalle (Los 2) errichtet werden kann. - Schulgebäude: 3.440 m² BGF - Sporthalle: 2.070 m² BGF Kurzbeschreibung des Schulgebäudes: Vom Eingang mit Windfang aus gelangt man direkt ins großzügige Haupttreppenhaus mit Aufzug. Im Erdgeschoss befinden sich im eingeschossigen Gebäudeteil die Pausentoiletten, die Küche und die Mensa. Auf der anderen Seite des Haupteingangs ist die gesamte Verwaltung angeordnet. Das 1. und 2. Obergeschoss sind baugleich geplant. Im Anschluss an das Treppenhaus befindet sich das Garderobencluster, bestehend aus Mehrzweckraum, Lehrerstation und Pausentoiletten. Nach Durchquerung des Garderobenraumes gelangt man in das das Haupt-Cluster mit vier Klassen, vier Differenzierungsräumen und einer Lernlandschaft in der Mitte je Geschoss. Am Ende des Clusters gibt es ein zweites Treppenhaus. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Lagerräume und die Technikzentrale befinden sich zentral im Erdgeschoss. Die Gründung erfolgt über eine flächige Stahlbetonbodenplatte mit Bodenverbesserung. Die Dächer sind als extensive Gründächer mit maximaler Belegung von Photovoltaik vorgesehen. Kurzbeschreibung der Sporthalle: Die Sporthalle erhält einen zentralen Eingang mit Foyer, aus dem beide Hallenteile erschlossen werden können. Angegliedert an das Foyer befinden sich im EG pro Hallenteil eine Lehrerumkleide und eine barrierefreie Umkleide, sowie die Treppe zum Obergeschoss. Außerdem sind im Erdgeschoss die Geräteräume sowie Lager- und Technikflächen verortet. Über die Treppenhäuser mit direktem Ausgang auf den Hof erfolgt der Zugang zu den Umkleiden, die im Obergeschoss liegen. Eine Verbindung der Umkleiden im Obergeschoss ist über eine Brücke im Foyer geplant. Es ist eine Flachgründung mit Streifen im Bereich der Bäume vorgesehen. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und mit Photovoltaikelementen belegt. Kurzbeschreibung der Fassaden: Die Sporthalle soll im Erdgeschoss eine Klinkerfassade erhalten, die farblich mit der Putzfassade der Hauptschule harmoniert. Die Aufdopplung jeder zweiten Reihe erzeugt eine Struktur, welche die Mächtigkeit der Fassade bricht. Die Halle erhält im Bereich des Luftraumes eine gedämmte Industrieverglasung, der Sozialtrakt wird im Obergeschoß einfache Klinkerfassade, passend zum Erdgeschoss, vorgesehen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden und die Herstellung der Außenanlagen sowie weitere begleitende Maßnahmen erfolgen bauseits.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
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