Grundschule Bredenbeck
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eige...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Wennigsen
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Gemeinde WennigsenN/AFrist: 29. Mai
Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der Mittagsverpflegung in Form der Zubereitung und Lieferung an zwei Grundschulen der Gemeinde. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit anschließender viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Der erste Tag der Belieferung ist Montag, der 03.08.2026.Es handelt sich um die Grundschule Wennigsen (Los 1) und die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Ziel ist es, die Grundschüler*innen mit einem gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen warmen Mittagessen in Anlehnung an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards zu versorgen. Zurzeit besuchen rund 360 Schüler*innen die Grundschule Wennigsen (Los 1) und rund 220 Schüler*innen die Grundschule Bredenbeck (Los 2). Dabei wird in der Grundschule Wennigsen von 233 Verpflegungstagen und in der Grundschule Bredenbeck ebenfalls von 233 Verpflegungstagen ausgegangen. Während der Schulferien ist im Rahmen der jeweiligen Ferienbetreuung ebenfalls eine Mittagsverpflegung vorgesehen. Die Zubereitung und Belieferung der Grundschulen mit der Mittagessenverpflegung erfolgt in Eigenregie des Auftragnehmers. Das zur Anwendung kommende Verpflegungssystem des Auftragnehmers muss zwingend den örtlichen/räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Grundschule Rechnung tragen. Details zu den möglichen Verpflegungssystemen sowie aufgestellten Qualitätsanforderungen an die Zubereitung und Belieferung, Lieferzeiten, Anzahl von Mittagessen etc. sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung/den Leistungsbeschreibungen, deren Anlage/n sowie dem Speisebelieferungsvertrag zu entnehmen.
- Stadt BückeburgN/A
Stadt Bückeburg - Vergabe der Mittagessenverpflegung für vier städtische KiTas und vier Grundschulen
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen und zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in den genannten Kindertagesstätten (Los 1) und Grundschulen (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
- Stadt BückeburgN/A
Stadt Bückeburg - Vergabe der Mittagessenverpflegung für vier städtische KiTas und vier Grundschulen
Herstellung, Zubereitung und Anlieferung von Mittagessen für städtische Einrichtungen in Bückeburg. Los 1: Kindertagesstätten (Straußweg 15, Südring 4, Hinüberstraße 12, Hannoversche Straße 10). Los 2: Grundschulen (Ulmenallee 3, Eveser Straße 61, Am Weidenhof 5, Petzer Straße 43). Die Lieferung erfolgt durch eigenes Personal des Auftragnehmers gemäß den definierten Qualitätsanforderungen.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ludgerischule der Stadt Hamm
Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost d) ein Dessert (mindestens 2x wöchentlich unterschiedliches Frischobst). Darüber hinaus ist täglich eine an der Anzahl der bestellten Essen angepasste Rohkost-/Gemüseplatte zu liefern. Die Rohkost/das Gemüse ist mundgerecht in kindgerechter Größe zu liefern. Aufgrund der Örtlichkeit (baulichen Gegebenheiten/Einrichtungsgegenstände, etc.) können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung), "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze angeboten werden. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten, z. B. die Essensverteilung, Reinigung des Geschirrs oder die Lieferung von Getränken, etc. fallen nicht in den Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. In einem Vertragsjahr werden voraussichtlich 140 Schüler:innen der Primarstufe (1. - 4. Schuljahr) an der Mittagsverpflegung teilnehmen (Stand: November 2025). Es handelt sich hierbei um die voraussichtliche Zahl der täglich zu liefernden Mittagessen. Abweichungen (z.B. durch Ausflugstage, Schließtage) sind jederzeit - auch tagesabhängig - möglich. Die tatsächliche Anzahl teilnehmender Schüler:innen wird dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor dem ersten Verpflegungstag durch die Ansprechperson der Schule mitgeteilt. Die Ansprechperson wird nach Zuschlagserteilung benannt. Eine Verpflichtung/Verbindlichkeit zur Abnahme dieses geschätzten Auftragsvolumens oder zur Abnahme eines Mindestvolumens resultiert aus der Auftragsvergabe nicht. Ein etwaiger Höchstwert von +20% der oben genannten Anzahl an Schüler:innen muss ohne Auswirkungen auf die Einzelpreise hingenommen werden.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Ludgerischule der Stadt Hamm
Täglich sind drei verschiedene Menüs (davon ein Ovo-Lacto-vegetarisches Essen) anzubieten. Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen: a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch (3 x wöchentlich oder Fisch 2 x wöchentlich) b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost d) ein Dessert (mindestens 2x wöchentlich unterschiedliches Frischobst). Darüber hinaus ist täglich eine an der Anzahl der bestellten Essen angepasste Rohkost-/Gemüseplatte zu liefern. Die Rohkost/das Gemüse ist mundgerecht in kindgerechter Größe zu liefern. Aufgrund der Örtlichkeit (baulichen Gegebenheiten/Einrichtungsgegenstände, etc.) können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung), "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze angeboten werden. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten, z. B. die Essensverteilung, Reinigung des Geschirrs oder die Lieferung von Getränken, etc. fallen nicht in den Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. In einem Vertragsjahr werden voraussichtlich 140 Schüler:innen der Primarstufe (1. - 4. Schuljahr) an der Mittagsverpflegung teilnehmen (Stand: November 2025). Es handelt sich hierbei um die voraussichtliche Zahl der täglich zu liefernden Mittagessen. Abweichungen (z.B. durch Ausflugstage, Schließtage) sind jederzeit - auch tagesabhängig - möglich. Die tatsächliche Anzahl teilnehmender Schüler:innen wird dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor dem ersten Verpflegungstag durch die Ansprechperson der Schule mitgeteilt. Die Ansprechperson wird nach Zuschlagserteilung benannt. Eine Verpflichtung/Verbindlichkeit zur Abnahme dieses geschätzten Auftragsvolumens oder zur Abnahme eines Mindestvolumens resultiert aus der Auftragsvergabe nicht. Ein etwaiger Höchstwert von +20% der oben genannten Anzahl an Schüler:innen muss ohne Auswirkungen auf die Einzelpreise hingenommen werden.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Vitos gemeinnützige GmbHKasselFrist: 12. Mai
Ausschreibungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen über die Belieferung mit Lebensmitteln
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Die Vitos Service gGmbH, ein erfolgreicher Dienstleister mit den Geschäftsfeldern der Speisen-versorgung- sowie Unterhaltsreinigung, ist eine Tochtergesellschaft der Vitos gGmbH. Sie führt in den hessenweit 13 Vitos Gesellschaften mit ihren zahlreichen Außenstellen, Tageskliniken und Ambulanzen, sowie in Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die Speisenversorgung durch. Für die Vitos Kliniken sowie für interne und externe Kunden produziert die Vitos Service gGmbH täglich ca. 2.750 Frühstück, 3.300 Mittagessen und 2.650 Abendessen. Die Zubereitung der Essen erfolgt zum Teil im Cook & Serve / Cook & Hold Verfahren und ist teilweise auf Systemmenüs Zukauf umgestellt. Die Vitos Service gGmbH unterhält zurzeit 7 Küchen und 4 Bistros an verschiedenen Standorten in Hessen. Sie ist Dienstleister für alle Vitos Kliniken. Des Weiteren versorgt die Vitos Service gGmbH interne und externe Kunden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Belieferung mit Lebensmitteln regelt. Leistungsgegenstand ist die standortbezogene Belieferung sämtlicher betreuter Einrichtungen der Vitos Service gGmbH, sowie Selbstversorger Stationen in den Vitos Tochtergesellschaften, mit Lebensmitteln und Getränken, die in Großküchen / Stationsküchen Verwendung finden. Die Vitos Service gGmbH kann sich hierzu aus dem gesamten Sortiment des Auftragnehmers bedienen. Die Vitos Service gGmbH nutzt das Großküchenmenübestellsystem der Firma OrgaCard. Die im Leistungsverzeichnis gelisteten und vom Anbieter zu bepreisenden Lebensmittel stellen den überwiegenden Teil der sich bei der Vitos Service gGmbH in Verwendung befindlichen Lebensmitteln dar und wurden als Hochrechnung der benötigten Waren auf der Grundlage der Rezepturen erstellt und auf der Basis der voraussichtlichen Beköstigungsteilnehmer kalkuliert. Die Vitos Service gGmbH vergibt die Leistung in Losen, die in Untergruppen aufgeteilt sind. Weiteres siehe Kapitel 3.3 Losindividuelle Anforderungen. Ein Bieter kann für mehrere Lose gleichzeitig oder nur ein Los anbieten. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Leistungsbeginn ist der 03.07.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag endet vorzeitig, sobald die Summe der abgerufenen Einzelverträge das für das jeweilige Los vereinbarte Höchstvolumen erreicht. Es ist geplant den Zuschlag in KW 24 zu erteilen. Das maximale Auftragsvolumen verteilt sich auf die Lose: Für Los 1 Molkereiprodukte: 3 Mio € netto. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Die Leistungen sind entsprechend der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben zu erbringen. Die Vitos gGmbH in Kassel schreibt den Auftrag für die Vitos Service gGmbH als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Vitos gGmbH ist zur Durchführung des Vergabeverfahrens bevollmächtigt. Sämtlicher Schriftverkehr bezüglich des Vergabeverfahrens ist ausschließlich mit dieser zu führen. Sie ist auch in einem Nachprüfungsverfahren einzige und bevollmächtigte Adressatin.
- Frist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Wennigsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.