GPU- Servers HPC-4TB RAM
Unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzungen und der Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix ist der Auftragnehmer verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen: - Lieferung der Hardware - Lieferung möglicher Lizenzen - Bereitstellung von Service & Support für 5 Jahre o Ggf. durch den Hersteller. In den Ve...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzungen und der Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix ist der Auftragnehmer verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen: - Lieferung der Hardware - Lieferung möglicher Lizenzen - Bereitstellung von Service & Support für 5 Jahre o Ggf. durch den Hersteller. In den Vergabeunterlagen, ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Unter Berücksichtigung der genannten Zielsetzungen und der Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix ist der Auftragnehmer verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen: - Lieferung der Hardware - Lieferung möglicher Lizenzen - Bereitstellung von Service & Support für 5 Jahre o Ggf. durch den Hersteller. In den Vergabeunterlagen, Anlage Bewertungsmatrix, sind die einzelnen Positionen aufgeführt. Für diesen Auftrag tritt ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag in kraft. Diesen finden Sie als Muster, sowie die AGBs in den Vergabeunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Tape-Library- Backupserver 2HE
Das DIfE beabsichtigt, sämtliche derzeit fragmentierten Softwaresysteme durch eine zukunftssichere, einheitliche Lösung zu ersetzen. Die vorliegende Leistungsbeschreibung legt die funktionalen und technischen Voraussetzungen fest, die das neue System erfüllen muss, um dem Institut eine qualitativ hochwertige und exakt auf die Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu bieten. Die detaillierten Spezifikationen sowie die Bewertungskriterien sind in der Bewertungsmatrix ausführlich aufgeführt. Kauf einer Tape Library + Server, dies beinhaltet - - Lieferung der Hardware - Lieferung der Lizenzen - Bereitstellung von Service & Support für 5 Jahre o Ggf. durch den Hersteller In den Vergabeunterlagen, Anlage Bewertungsmatrix, sind die einzelnen Positionen aufgeführt.
- Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke
Tape-Library- Backupserver 2HE
Das DIfE beabsichtigt, sämtliche derzeit fragmentierten Softwaresysteme durch eine zukunftssichere, einheitliche Lösung zu ersetzen. Die vorliegende Leistungsbeschreibung legt die funktionalen und technischen Voraussetzungen fest, die das neue System erfüllen muss, um dem Institut eine qualitativ hochwertige und exakt auf die Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu bieten. Die detaillierten Spezifikationen sowie die Bewertungskriterien sind in der Bewertungsmatrix ausführlich aufgeführt. Kauf einer Tape Library + Server, dies beinhaltet - - Lieferung der Hardware - Lieferung der Lizenzen - Bereitstellung von Service & Support für 5 Jahre o Ggf. durch den Hersteller In den Vergabeunterlagen, Anlage Bewertungsmatrix, sind die einzelnen Positionen aufgeführt.
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Tape-Library- Backupserver 2HE
Beschaffung einer Tape-Library und eines 2HE-Backupservers für das DIfE. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hardware sowie der erforderlichen Lizenzen. Zudem ist ein Service- und Support-Vertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren (ggf. durch den Hersteller) zu erbringen. Detaillierte technische Spezifikationen und Anforderungen sind in der beigefügten Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen aufgeführt.
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Regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematorium Ruhmannsfelden)
Gegenstand dieser RV ist die Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen durch den Auftragnehmer (AN) im Auftrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), wiederum vertreten durch die Regierung von Niederbayern, diese wiederum vertreten durch das Landratsamt Regen - Gesundheitsamt. Bedarfsträger ist das Gesundheitsamt Regen. Ärztliche Leistungen: Der AN verpflichtet sich, sämtliche ärztliche Leistungen zu erbringen, die der jeweilige Bedarfsträger (gemäß Ziffer 1 der RV ist Bedarfsträger das zuständige Gesundheitsamt) aufgrund Gesetz, Verordnung und sonstigen Regelungen (u. a. Richtlinien, Erlasse) im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen erfüllen muss. Sämtliche ärztliche Leistungen müssen von entsprechend qualifizierten Personen erbracht werden. Nichtärztliche (Unterstützungs-)Leistung(en): Der AN ist verpflichtet, auch die nichtärztlichen (Teil-)Aufgaben zu übernehmen. Das eingesetzte Personal muss für die zu erbringenden Leistungen geeignet sein. Die Beurteilung der Eignung obliegt dem AN. Das Assistenzpersonal bereitet den Verstorbenen für die Leichenschau vor. Während der Leichenschau assistiert der Assistent dem Arzt direkt (Drehen und Anheben und Wenden des Verstorbenen, etc.) gemäß den Anweisungen des Arztes unter besonderer Berücksichtigung des Bestattungsrechts. Auch die damit in Verbindung stehenden Verwaltungstätigkeiten sind durch den AN zu erfüllen. Bei der Leistungserbringung ist für Vertretung zu sorgen. Arbeitsschutz und Hygienevorgaben sind zu beachten und einzuhalten. Eine Dokumentation ist zu führen. Für die detaillierten Kriterien wird explizit auf die Leistungsbeschreibung (zu finden unter dem Reiter "Vergabeunterlagen") verwiesen.
- Landratsamt Regen
Regelmäßige Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematorium Ruhmannsfelden)
Gegenstand dieser RV ist die Durchführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen durch den Auftragnehmer (AN) im Auftrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), wiederum vertreten durch die Regierung von Niederbayern, diese wiederum vertreten durch das Landratsamt Regen - Gesundheitsamt. Bedarfsträger ist das Gesundheitsamt Regen. Ärztliche Leistungen: Der AN verpflichtet sich, sämtliche ärztliche Leistungen zu erbringen, die der jeweilige Bedarfsträger (gemäß Ziffer 1 der RV ist Bedarfsträger das zuständige Gesundheitsamt) aufgrund Gesetz, Verordnung und sonstigen Regelungen (u. a. Richtlinien, Erlasse) im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen erfüllen muss. Sämtliche ärztliche Leistungen müssen von entsprechend qualifizierten Personen erbracht werden. Nichtärztliche (Unterstützungs-)Leistung(en): Der AN ist verpflichtet, auch die nichtärztlichen (Teil-)Aufgaben zu übernehmen. Das eingesetzte Personal muss für die zu erbringenden Leistungen geeignet sein. Die Beurteilung der Eignung obliegt dem AN. Das Assistenzpersonal bereitet den Verstorbenen für die Leichenschau vor. Während der Leichenschau assistiert der Assistent dem Arzt direkt (Drehen und Anheben und Wenden des Verstorbenen, etc.) gemäß den Anweisungen des Arztes unter besonderer Berücksichtigung des Bestattungsrechts. Auch die damit in Verbindung stehenden Verwaltungstätigkeiten sind durch den AN zu erfüllen. Bei der Leistungserbringung ist für Vertretung zu sorgen. Arbeitsschutz und Hygienevorgaben sind zu beachten und einzuhalten. Eine Dokumentation ist zu führen. Für die detaillierten Kriterien wird explizit auf die Leistungsbeschreibung (zu finden unter dem Reiter "Vergabeunterlagen") verwiesen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 07. Mai
Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage -
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
- Stadt Haldensleben - Zentrale VergabestelleFrist: 24. Apr.
Lieferung eines Allrad-Geräteträgers
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö-13/401/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Haldensleben - Zentrale Vergabestelle Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland Telefonnummer: +49 3904-479-1511 Telefaxnummer: / E-Mail-Adresse: zentrale.vergabestelle@haldensleben.de Internet-Adresse: https://www.haldensleben.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung Menge und Umfang: Lieferung eines multifunktionalen Allrad-Geräteträgers: zulässiges Gesamtgewicht: max. 7,5 t Fahrzeug für Rechtsverkehr mit Rechtslenkung ca. 150 PS Dreiseiten-Kipper geeignet für: Sinkkastenreinigung mit häufigem Stopp an Go kommunalen Winterdienst vorwiegend im innerstädtischen Bereich Kehrarbeiten mit Vorbau-Kehrmaschine Transportfahrten vorwiegend, aber nicht ausschließlich auf öffentlichen Straßen perspektivisch aufrüstbar auf: Mähen Wässern mit Anbaugerät Sinkkastenreiniger: zum Aufbau auf der Ladefläche des Geräteträgers hydraulisch angetriebene Seilwinde mit Kippvorrichtung zum Auskippen der Schachteimer auf die Ladefläche geeignet für: Entleerung Schachteimer nach DIN 4052 Bitte beachten!!! Inzahlungnahme Geräteträger einschließlich Anbaugerät Sinkkastenreiniger ist Bestandteil der Vergabe. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Ort der Leistung: Stadt Haldensleben Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Lieferung bis spätestens Ende Oktober 2026. Bitte beachten Sie, dass der konkrete Liefertermin innerhalb des Ausführungszeitraumes liegen muss und dieser vorab mit dem zuständigen Fachbereich (Stadtwirtschaft) abgestimmt werden muss. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d43532c72-1b784e1fdaa59e 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 24.04.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 09.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : / 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebotschreiben Erklärung nach Abschnitt 1 Basisparagraphen Eigenerklärung zur Eignung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 5 Kalendertagen eingeräumt. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, erfolgt eine entsprechende Verständigung des zweitplatzierten Bieters. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, mit einer Frist von 5 Kalendertagen, die geforderten Unterlagen einzureichen. Des Weiteren sind etwaige Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Angebots im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" zu benennen. Dabei sind für jeden Nachunternehmer der jeweilige Leistungsbereich, eine Beschreibung der auszuführenden Leistung sowie der vollständige Name des Nachunternehmers anzugeben. Die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs ist Bestandteil dieser Vergabe!!! Für Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Eintragung in das Berufsregister z. Bsp. in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL (nicht älter als 1 Jahr) mind. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber und Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Leistungsumfang bzw. Auftragssumme Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal Weitere geforderte Nachweise/Eignungsnachweise, die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. Nachunternehmer) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden: Bewerbererklärung Eigenerklärungen zur Eignung der Stadt Haldensleben Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen ist die Kalkulation über Abgabe der FBL 223, Aufgliederung der Einheitspreise, und die Angaben zur Preiskalkulation entsprechend dem FBL 221/222 nachzuweisen. Eine nicht Erfüllung dieser Anforderungen führt zur Nichteignung und damit zum Ausschluss. ACHTUNG ! Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden. Kommunaltechnik,Landtechnik
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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