GIS_BKJ_TA
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leist...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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10- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II / Anlagengruppe 8: III. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 ca. 168.000 EUR / KGr 420 ca. 203.000 EUR / KGr 430 ca. 113.000 EUR / KGr 480 ca. 49.000 EUR.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6: II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 ca. 308.000 EUR / KGr 450 ca. 66.000 EUR / KGr 460 ca. 47.000 EUR.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleFrist: 28. Apr.
Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen
Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15) Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte.
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltBerlin
Neubau der Uferbefestigung der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 17,8 bis km 22,0 - Leistungen der Objekt- und Fachplanung sowie besondere Leistungen
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke in Anlehnung an § 43 HOAI und Anlage 12 HOAI: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; - Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 optional; - Stufe 3: Leistungsphase 6 optional (außer Zusammenstellen der Vergabeunterlagen) und Leistungsphase 7 optional (nur Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung) sowie zusätzliche Planungsleistungen. 2) Fachplanung Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI und Anlage 14 HOAI: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; - Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 optional; - Stufe 3: Leistungsphase 6 optional sowie zusätzliche Planungsleistungen. 3) Objektplanung Freianlagen in Anlehnung an § 39 HOAI und Anlage 11 HOAI: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; - Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 optional; - Stufe 3: Leistungsphase 5 und 6 optional (außer Zusammenstellen der Vergabeunterlagen) und Leistungsphase 7 optional (nur Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung) sowie zusätzliche Planungsleistungen.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 3.380.000 EUR / KGr 400 ca. 950.000 EUR.
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Stadt ChemnitzChemnitz
Schwimmhalle am Südring / Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (Anlagengruppen 4 und 5), Leistungsphasen 2, 3 und 5 - 9 nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1
Stadt Chemnitz: Sanierung Schwimmhalle am Südring, Max-Schäller-Str. 5, 09122 Chemnitz. Beauftragung der Leistungsphasen 2, 3 und 5-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (Anlagengruppen 4 und 5) nach § 55 HOAI. Zuschlag für Phasen 2 und 3 inkl. Besonderer Leistungen. Option: Stufenweise Vergabe der weiteren Phasen. Anrechenbare Kosten: Anlagengruppe 4: 641.626,29 EUR netto, Anlagengruppe 5: 88.673,18 EUR netto.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Erweiterungsbau. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) für den Erweiterungsbau aus: KGr 300 ca. 2.720.000 EUR / KGr 400 ca. 770.000 EUR. _____ Ggf. werden darüber hinaus Umstrukturierungsmaßnahmen der angrenzenden Bestandsbereiche notwendig. Arbeiten am Bestand werden nach Aufwand berechnet.
- Stadtverwaltung Weil der Stadt
Sanierung Klösterle - Elektro
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1. Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase 1 HOAI (Stufe 1: Leistungsphasen 1 HOAI bis 4 HOAI; Stufe 2: Leistungsphasen 5 HOAI bis 9 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbauftragung besteht nicht. Die Grobkosten für die Baumaßnahme sollen max. 5,1 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700) betragen. Die Planungen sollen ab sofort beginnen. Es ist eine einzelgewerkeweise Ausschreibung und Vergabe geplant. Die Fertigstellung soll bis 2028 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.