Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem d...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterla...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Neufahrn
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II / Anlagengruppe 8: III. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 ca. 168.000 EUR / KGr 420 ca. 203.000 EUR / KGr 430 ca. 113.000 EUR / KGr 480 ca. 49.000 EUR.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6: II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 ca. 308.000 EUR / KGr 450 ca. 66.000 EUR / KGr 460 ca. 47.000 EUR.
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 3.380.000 EUR / KGr 400 ca. 950.000 EUR.
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Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
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Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg in Neufahrn b. Freising durch einen zweigeschossigen Neubau mit Teilunterkellerung. Geplant sind ein Speisesaal, eine Mensa-/Aufwärmküche, eine Lernküche (auch für Grundschule II) sowie Aufenthaltsräume. Der Neubau erfordert eine barrierefreie Anbindung an den Bestand über alle Ebenen sowie die Außenanlagen. Gegenstand ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung (HLS).
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg in Neufahrn b. Freising durch einen zweigeschossigen Neubau mit Teilunterkellerung. Geplant sind ein Speisesaal, eine Mensa-/Aufwärmküche, eine Lernküche (auch für Grundschule II) sowie Aufenthaltsräume. Der Neubau erfordert eine barrierefreie Anbindung an den Bestand über alle Ebenen sowie die Außenanlagen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für den Bereich Elektrotechnik (ELT).
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.412.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Gemeinde Münchsmünster
Erweiterung Grundschule Münchsmünster - Technische Ausrüstung - HLS
Die Gemeinde Münchsmünster plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Münchsmünster. Die Grundschule liegt im Ortskern von Münchsmünster. Zur Zeit besuchen dort ca. 200 Schüler den Unterricht. Neben dem Schulgebäude ist auf dem Schulgrundstück eine Einfachturnhalle sowie ein Gebäude für die derzeitige Mittagsbetreuung vorhanden. Um der steigenden Anzahl von Schülern, die eine Mittagsbetreuung benötigen, gerecht zu werden, soll ein Erweiterungsbau auf dem Gelände des Schulhofs entstehen. Gegenstand des Auftrags ist es daher einen Erweiterungsbau für den Ganztagsbereich zu planen in dem auch weitere Klassen- und Gruppenräume Platz finden. Zudem soll das derzeit für die Betreuung genutzte Gebäude für die zukünftige Nutzung als Mittagsversorgung (Mensabetrieb) umgebaut werden. Um den Bedarf und die Möglichkeiten einer Erweiterung auf dem Bestandsgelände im Vorfeld auszuloten hat die Gemeinde Münchsmünster eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben. In dieser wurden diverse Varianten zu unterschiedlichen Anforderungen untersucht. Umgesetzt wird daraus, allerdings nur in Teilen, die Variante A. Zur Wärmeerzeugung soll die bestehende Heizung aus dem Jahr 2010 erweitert werden. Die Beauftragung soll direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren erfolgen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 stufenweise, jeweils für die Anlagengruppen 1, 2 und 8 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Brutto-Baukosten für die Gebäude (Neubau Erweiterung und Umbau) werden derzeit auf etwa 4,5 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im 1. Quartal 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme gegen Ende 2028 erfolgen.
- Gemeinde OberstreuMellrichstadtFrist: 24. März
Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu ● Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (HOAI 2021, § 53) für Anlagengruppen 1, 2 und 3. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9; vorerst Stufe 1 mit LPH 1+2 inkl. Besonderer Leistungen (Beratung/Mitwirkung bei Förderverfahren). LPH 4 voraussichtlich nur für ALG 1. Weitere Stufen erfolgen abhängig von Finanzmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragungen. Honorarvereinbarung gemäß HOAI 2021 (Orientierungswerte). Details in den Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Neufahrn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.