Genereller Entwässerungsplan (GEP) Mettmenstetten
Die Einwohnergemeinde Mettmenstetten (ZH) möchte ihre Generelle Entwässerungsplanung (GEP) aus dem Jahr 2001 überarbeiten. Alle detaillierten Informationen entnehmen Sie den Submissionsunterlagen.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Einwohnergemeinde Mettmenstetten (ZH) möchte ihre Generelle Entwässerungsplanung (GEP) aus dem Jahr 2001 überarbeiten. Alle detaillierten Informationen entnehmen Sie den Submissionsunterlagen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Mettmenstetten (Kost + Partner AG)
- Veröffentlicht: 30. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Einwohnergemeinde Mettmenstetten (ZH) möchte ihre Generelle Entwässerungsplanung (GEP) aus dem Jahr 2001 überarbeiten. Alle detaillierten Informationen entnehmen Sie den Submissionsunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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4- Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Umbau HS Hagenbach - Los 03 TA-ELT
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft. Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können. Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
- Verbandsgemeindeverwaltung HagenbachFrist: 22. Mai
Umbau HS Hagenbach - Los 03 TA-ELT (Wdh)
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft. Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können. Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt PaderbornPaderbornFrist: 18. Mai
Paderborner Zukunftsquartier 1. Entwicklungsabschnitt, Objektplanung Freianlagen
Der ehemalige Kasernenstandort Barker Barracks gilt mit seinen rd. 52 Hektar als die größte freiwerdende innerstädtische Konversionsfläche der Stadt Paderborn. Nach dem Freizug vom britischen Militär im November 2019 ist die Fläche an die BImA zurückgegeben worden und konnte im Juli 2024 von der Stadt Paderborn erworben werden. Somit steht die Stadtverwaltung Paderborn vor der großen Aufgabe, die ehemals militärisch genutzte Fläche zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln. Das Zukunftsquartier befindet sich knapp 2km östlich vom historischen Stadtkern Paderborns. Die ehemalige Kaserne liegt inselartig im Stadtgebiet und wird südlich von der Driburger Straße, westlich vom Berliner Ring und nördlich durch den Piepenturmweg begrenzt. Östlich schließt der vorhandene Grünzug ‚Springbachpark‘ an sowie das dahinter liegende Gewerbegebiet Benhauser Feld. Es wurde der Masterplan Zukunftsquartier erarbeitet, der für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Areals maßgebend ist. Zukünftig soll ein maximal durchmischtes Quartier mit urbanem Charakter entstehen, in dem aktiv Klimaschutz erfolgt. Der Masterplan Zukunftsquartier formuliert sechs Leitziele für die Entwicklung des Quartiers: Maximale Mischung und Produktivität, Vernetzung von Stadt und Region, Testraum für digitale Innovation, Klimaresilienz und Nachhaltigkeit, maximale Adaptivität und Co-Kreative und partizipative Formen des Stadtmachens. Das Zukunftsquartier wird in seiner Entwicklung in zwei Teilabschnitte unterteilt. In den nächsten zehn Jahren wird zunächst der erste Teilabschnitt im Süden des Quartiers geplant und umgesetzt. Bei den öffentlichen Grünflächen fallen Teile der Grünen Meile, des Hashtags und des Grünen Rings in den ersten Entwicklungsabschnitt. Die Herstellung der Freiflächen im Bereich der Urbanen Meile wurden auf Grund der umliegenden Bebauungsstruktur erst für den zweiten Entwicklungsabschnitt vorgesehen. Zur Entwicklung des ersten Bauabschnitts trägt die Städtebauförderung bei. Die Gesamtmaßnahme „Paderborner Zukunftsquartier, Erster Teilbereich“ wurde im Programmjahr 2025 in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen, sodass bis mindestens 2031 Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, Herstellung öffentlicher Freiräume sowie Konzeptionsphasen, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden können. Das Konzept zur Freiflächenplanung sieht dabei eine Multicodierung der Flächen vor, sodass verschiedene Nutzungen (Sport, Spiel, Aufenthalt, Natur, Regenwassermanagement, Mobilität, etc.) übereinander gelagert werden können. Auf eine Vereinbarkeit der Freizeitnutzungen mit den Prinzipien der Schwammstadt ist zu achten, sodass ein System aus offenen Mulden und unterirdischen Überläufen den Standort auch bei Starkregenereignissen absichern. Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument „Information zum Leistungsgegenstand“ zu entnehmen. Beginn 09.11.2026 und endet voraussichtlich 2036 (LPH 9), Anfang 2031 soll die Bauarbeiten der Freianlagen abgeschlossen werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die LPH 1 - 3.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Mettmenstetten (Kost + Partner AG).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.