Gemeinde Bad Essen / Umbau und Erweiterung der Grundschule Wehrendorf - Rohbau- und Abbrucharbeiten
Art der Leistung Gemeinde Bad Essen / Umbau und Erweiterung der Grundschule Wehrendorf - Rohbau- und Abbrucharbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Bad Essen projektiert den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Wehrendorf. Um den zusätzlichen Raumbedarf abzudecken, wird im Nord-Westen ein neuer Klassenraum erric...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Gemeinde Bad Essen / Umbau und Erweiterung der Grundschule Wehrendorf - Rohbau- und Abbrucharbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Bad Essen projektiert den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Wehrendorf. Um den zusätzlichen Raumbedarf abzudecken, wird im Nord-Westen ein neuer Klassenraum errichtet. Zudem sind ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 22. Mai 2026
- Thema: Betonarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Gemeinde Bad Essen / Umbau und Erweiterung der Grundschule Wehrendorf - Rohbau- und Abbrucharbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Bad Essen projektiert den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Wehrendorf. Um den zusätzlichen Raumbedarf abzudecken, wird im Nord-Westen ein neuer Klassenraum errichtet. Zudem sind verschiedene Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude geplant, die die barrierefreie Erschließung ermöglichen sowie den erhöhten Raumbedarf durch Umwidmung von Räumen abdecken sollen. Zusätzlich soll das erstellte Brandschutzkonzept umgesetzt werden. Hierfür sind bauliche Maßnahmen im gesamten Gebäude erforderlich. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im Wesentlichen in den Sommerferien 2026 und teilweise bei laufendem Betrieb. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die hierfür erforderlichen Rohbau- und Abbrucharbeiten. Deren Ausführung ist für die Zeit vom 22.06.2026 - 08.08.2026 vorgesehen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXTBYYDYTPWKTR9D.zip
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Art der Leistung Gemeinde Bad Essen und Landkreis Osnabrück / Sanierung der Sportanlage Schulallee - Sportplatzbau (Los 1), Kunststoffarbeiten (Los 2), Kunstrasenarbeiten (Los 3) sowie Trainingsfeldbeleuchtung (Los 4) Umfang der Leistung Die Gemeinde Bad Essen und der Landkreis Osnabrück beabsichtigen die Sanierung der Sportanlage Schulallee (Umbau einer Wettkampfanlage sowie diverser Kleinspielfelder). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen folgenden Bauleistungen: * Los 1 - Sportplatzbau * Los 2 - Kunststoffarbeiten * Los 3 - Kunstrasenarbeiten * Los 4 - Trainingsfeldbeleuchtung Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Je Los wird das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Die Gemeinde Bad Essen ist dabei jeweils Auftraggeberin der Titel 1 "Wettkampfanlage", der Landkreis Osnabrück ist jeweils Auftraggeber der Titel 2 "Kleinfelder". Die jeweiligen Kosten sind mit dem entsprechenden Auftraggeber abzurechnen. Mit der Ausführung der Leistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung - in Abstimmung mit dem Auftraggeber - zu beginnen. Die Leistungen sind jeweils spätestens bis zum 30.11.2026 zu vollenden.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1-8; Brandschutz, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Grundleistungen Leistungsphase 1-6 und folgende Besondere Leistungen : -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, jeweils auf Nachweis -Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen in der Leistungsphase 8 -Erstellung des Brandschutzkonzeptes und baubegleitende Abstimmungen o1. Festlegung der Anforderungen o2. Festlegung, Abstimmung und Beratung der erforderlichen Aufbauten o3. Erstellung des Brandschutzkonzeptes o4. Beratung während der Ausführung o5. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Beratung im Zuge der Errichtung der Interimsanlage in statischen Belangen o1. Beratung bei der Planung und Aufstellung der Interimsanlage o2. Beratung während der Ausführung der Interimsanlage o3. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie die 3D-Polylinien. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung: ca. Ende 2025 Sanierung, Umbau und Erweiterung: Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Baubeginn Container Schule (2.BA): ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA): 03.07.2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.
- Gemeinde StockheimStockheimFrist: 05. Juni
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI - LPH 1-6
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 49 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Tragwerksplanung, gemäß §§ 49 ff. HOAI - LPH 1-6
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 49 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.