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Rahmenvereinbarung zur Vermittlung von Beratern in den Bereichen IT, Personalwesen (HR) und Projektmanagement. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung qualifizierter Berater, die Sicherstellung effizienter Abrufprozesse, den Zugang zu einem breiten Beraternetzwerk sowie die Abwicklung der Aufträge gemäß vereinbart...
Angebotsfrist:12. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung zur Vermittlung von Beratern in den Bereichen IT, Personalwesen (HR) und Projektmanagement. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung qualifizierter Berater, die Sicherstellung effizienter Abrufprozesse, den Zugang zu einem breiten Beraternetzwerk sowie die Abwicklung der Aufträge gemäß vereinbarter Verfahren vera...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Telemark fylkeskommune
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 12. Juni 2026
- Thema: Personalvermittlung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Vermittlung von Beratern in den Bereichen IT, Personalwesen (HR) und Projektmanagement. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung qualifizierter Berater, die Sicherstellung effizienter Abrufprozesse, den Zugang zu einem breiten Beraternetzwerk sowie die Abwicklung der Aufträge gemäß vereinbarter Verfahren verantwortlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
RV Konferenz- und Veranstaltungsdienstleister
Für die optimale technische Veranstaltungsbetreuung verschiedener Veranstaltungsformate (Präsenz, Digital und Hybrid), sowie Videoproduktionen wird ein Dienstleister benötigt, der die notwendige technische Ausstattung (Veranstaltungstechnik) sowie langjährige Erfahrungswerte und die Expertise zur Verfügung stellen, den betriebsbereiten Zustand zu garantieren, die Technik während der Veranstaltung zu bedienen und zu überwachen sowie nach Abschluss der Veranstaltung abzubauen. Es ist beabsichtigt, mit einem geeigneten Dienstleistungsunternehmen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in der alle wesentlichen Bedingungen für die späteren Abrufe (Einzelbeauftragungen pro Veranstaltung) festgelegt werden. Der Auftrag umfasst das vollumfängliche Projektmanagement von Veranstaltungen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. unter Einbeziehung der bereits fest installierten Technik des Hauses am Standort Berlin. ist die Erbrinung und Bereitstellung von Video- und Tonlivestreaming, Simultandolmetschtechnik, Kameraführung, Lichtsetzung, Regie, Bildmischung, Bühnenbau, Dekorationsbau, Veranstaltungsmobiliar sowie das Bereitstellen eines fertig gemischten Videostreams im Corporate Design des Auftraggebers. Die Bereitstellung eines Audiomitschnitts ist bei jeder Veranstaltung unabdinglich. In Absprache mit dem Auftraggeber kann auch eine Aufzeichnung von Video und Ton inklusive Pre- und Postproduktion von Video und Audiodaten sowie die Bereitstellung der Produzierten Dateien gewünscht sein. Weiterhin umfasst der Auftrag das Aufsetzen von digitalen Veranstaltungen sowie digitale Zuschaltungen von Referenten aus dem In- und Ausland in hybride und digitale Formate, Projektabhängig auch mit Simultandolmetschung. Die umfängliche Bereitstellung gängiger Lizenzen und Zugänge, z.B. Zoom und MS Teams wird vorausgesetzt und können nur zum Teil von der Auftraggeberin gestellt werden. Ein weiterer Bestandteil des Auftrags ist die Konzeption, Produktion und Umsetzung von digitalen Eventportalen und Videos in Form von Interviews, Features oder ähnlichen Kurzproduktionen. Die Konzeption und Redaktion erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und beinhaltet auch das Einspielen von Musik, Sprechtext, Bauchbinden, weiterem Bildmaterial und die Erstellung von Animationen. Für eine Beteiligung des Publikums an den Veranstaltungsformaten der KAS stellt der Auftragnehmer ein Portfolio an interaktiven Tools (z.B. Abstimmungen für hybride Veranstaltungen, Live-Transkription mit Übersetzung) mit entsprechenden Lizenzen zur Verfügung. Die Beratung und Abstimmung des Einsatzes dieser Tools erfolgt auch hier in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eigene hauseigene Technik zur Verfügung. Diese muss verpflichtend genutzt werden. Für den zusätzlichen Bedarf an Veranstaltungstechnik, die nicht von der Auftraggeberin abgedeckt werden kann, stellt der Auftragnehmer hochwertige und zuverlässige Technik sowie entsprechend qualifiziertes Personal bereit. Während des Ausschreibungsverfahrens findet ein verpflichtender Vororttermin statt. Die Veranstaltungen finden in der Regel in einem Zeitfenster von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr statt, verlaufen in der Regel ein - bis zweistündig sowie auch an Wochenenden und Feiertagen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Frist: 21. Apr.
EU-I/T 12/2025 Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen zur holokratischen Arbeitsweise im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten eine entsprechende Anwendung beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der SWR als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Anwendung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: - Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Bereitstellung einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe im Dokument Vertragsunterlagen und Anlage 13 – Leistungs- und Preisblatt). - Hosting der Anwendung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung - Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte. - Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren - Vorauszahlungsbürgschaft An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die weiteren unter dem Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Kapitel 3.3.3 des benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - ARD-Programmdirektion, vertreten durch Bayerischer Rundfunk (BR) - Geschäftsfeld GAP, vertreten durch den Hesischen Rundfunk (HR) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Südwestrundfunk (SWR) - ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - funk, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Abnahmemengen (Anzahl Lizenzen in Stück): Mindestabnahmemenge: 920 geplante Abnahmemenge: 1550 Höchstabnahmemenge: 2000 Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Anwendung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den Tag der Durchführung des Kickoffs, spätestens 14 Tage nach Zuschlag, geplant. Die Anwendung für holokratisches Arbeiten muss spätestens zum 01.07.2026 bei den ersten Bezugsberechtigten vollumfänglich eingesetzt werden können.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Unterstützung im Anwendungsmanagement/ administrative Tätigkeiten auf LINUX- und Windows-Plattformen
In der Vergangenheit ergaben sich im Land Hessen zu verschiedenen Aufgabengebieten in der Steuerverwaltung und in der Justiz Bedarfe an Unterstützung im Bereich des Anwendungsmanagements auf LINUX- und Windows-Plattformen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung im Anwendungsmanagement auf LINUX- und Windows-Plattformen an. Benötigt werden die Unterstützungsleistungen für Projekte und Verfahren in den Abteilungen A und J der HZD, im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF), bei der Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main (OFD) sowie bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Durch die in dieser Leistungsbeschreibung aufgezählten Leistungen sollen alle Phasen der Anwendungsbetreuung abgedeckt werden können. Neben der Unterstützung im Anwendungsmanagement in den unten benannten Methoden wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung im Rahmen der administrativen Tätigkeiten erwartet. Zur Erfüllung der Aufgabenfelder soll der Auftragnehmer in der Lage sein, je nach Anforderung des Einzelauftrags, Personen gemäß dem nachfolgenden Qualifikationsprofil zu stellen. Der Verantwortungsbereich des Fach-Anwendungsbetreuers umfasst u.a. folgende Aufgaben: Betrieb von Fachverfahren (Java) und deren Applikations- Servern (Tomcat, JBoss, etc.) auf Basis von Microsoft Windows Server 2012 ff. oder Unix und deren Derivate, Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich Active Directory, Gruppenrichtlinien und Benutzerverwaltung, Mitarbeit bei der Integration in Infrastrukturen der HZD (z.B. Firewall, Backup und Recovery, Virenschutz, "SAN"), Mitarbeit bei der Konfiguration der Kundensysteme (Change Management Prozesse), Mitarbeit im second level support (Incident Management Prozesse), Weiterentwicklung der Automation von Betriebsaufgaben durch den Einsatz von Skripten (z.B. PowerShell, "VBS", Perl, Batch), Erstellung und Pflege von Dokumentationen und Betriebshandbüchern, Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers), Konzeptionelle Mitarbeit im Betriebsumfeld, Analysen und Optimierung von Systemen Ein Fach-Anwendungsbetreuer muss zur Leistungserbringung über folgende Mindestqualifikationen und -erfahrungen verfügen, die mittels Kompetenzprofil vor Ab-schluss eines Einzelabrufs nachzuweisen sind: Hochschul- oder Universitätsabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Naturwissenschaften, Mathematik) und/oder ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie und/oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten, Fachkompetenz in der Bereitstellung von Fachanwendungen, in technischer und fachlicher Sicht, Fachkompetenz in der Administration von Servern auf Basis von Microsoft Windows Server 2012 ff. oder Unix und deren Derivate als Bestandteil großer IT-Infrastrukturen (Enterprise-Umfeld), Fachkompetenz in der Administration von Serverrollen (z.B. Proxyserver, "SCOM", WSUS, DFS, DHCP, Printserver und Domänencontroller) in verteilten Umgebungen, Fachkompetenz im Bereich von Automation und Monitoring (z.B. SCOM) in verteilten Umgebungen, Erfahrung in der Anwendung von Incident-, Problem-, Change- und Release-Management-Prozessen nach ITIL/ITSM vorhanden, Gute Kenntnisse der MS Windows-Server-Betriebssysteme oder Linux Systeme, nachgewiesen über einschlägige Herstellerzertifikate oder vergleichbare langjährige Erfahrung, Erfahrung im Bereich Storage (z.B. SAN, "NAS", iSCSI), Erfahrung mit Methoden zur Datensicherung und Wiederherstellung, Erfahrung in der Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher, Fachkompetenz in der Script-Entwicklung, z.B. PowerShell, VBS, Perl oder Batch, Erfahrung im Bereich Netzwerk, z.B. "WAN", VLAN, VPN, Protokolle, Hardware. Die Projektsprache ist deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
81322916-Beratung, Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 Ländern-Rollout auf einem bestehenden Global Template
Die GIZ nutzt seit über 20 Jahren das SAP Enterprise Resource Planning (ERP)-System bzw. Vorgängerversionen, um ihre wichtigsten betriebswirtschaftlichen Abläufe abzubilden. Das ERP-System umfasst die Standardkomponenten Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen (Bilanz und Jahresabschluss) sowie Beschaffung, aber auch das von der GIZ eigenentwickelte Projektbearbeitungssystem PBS zur Unterstützung des GIZ-Kernprozesses Auftrags-management (Portfolio- und Projektmanagement). Für das aktuelle System wurde vom Hersteller SAP das Wartungsende angekündigt; danach werden von SAP keine gesetzlich notwendigen Updates sowie Sicherheits-Updates mehr bereitgestellt. Um die Funktionalität und den sicheren Betrieb eines ERP-Systems für die GIZ auch weiterhin gewährleisten zu können, muss die GIZ ihr jetziges ERP-System SAP ECC V6.0 auf das Nachfolgesystem S/4HANA umstellen. Mit der Einführung von S/4HANA werden wesentliche Komponenten des bisherigen ERP-Systems funktional stark erweitert und auf eine neue, technologisch moderne Basis - zwischen den beiden Systemen liegen mehr als 10 Jahre - gebracht. Dieses ermöglicht der GIZ im Rahmen der Umstellung einen Neuaufbau der Prozess- und IT-Landschaft mit dem Ziel, durchgängige und weitestgehend systembruchfreie Geschäftsprozesse zu implementieren. Mit der Umstellung des SAP ERP-Systems auf S/4HANA verfolgt die GIZ im Rahmen der Unternehmensstrategie zudem das Ziel, wesentliche Geschäftsprozesse zu optimieren, zu standardisieren und zu digitalisieren. Integrierte Systemlösungen, die für eine reibungslose Kommunikation, einen durchgängigen Informationsfluss und eine einheitliche Datenhaltung bei den Geschäftsprozessen sorgen, werden abgebildet und für alle Beschäftigtengruppen gemäß ihrer zugeordneten Rolle und Funktion weltweit nutzbar gemacht. Die Implementierungsstrategie basiert daher auf einem Greenfieldansatz; d.h. die ERP-gestützten Prozesse werden neu implementiert und dabei wird auf eine bestmögliche Abdeckung mittels branchenüblicher Standard-Geschäftsprozesse geachtet. Dazu wurde in 2020 das Projekt LSS (Large Scale Solution) S4GIZ gestartet. Im Rahmen des oben beschriebenen Projekts LSS S4GIZ wird ein Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der GIZ durchgeführt. Es geht dabei im Rahmen eines weltweiten Rollouts von SAP Concur um die Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern. Damit soll der bereits begonnene Rollout fortgeführt werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Die genaue Ausgestaltung der Leistungsinhalte erfolgt mit den jeweiligen Einzelabrufen. Näheres regeln die Vertragsunterlagen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sämtliche zur Implementierung des S/4HANA-Systems notwendigen Lizenzen sind nicht Teil dieses Vergabeverfahrens und werden durch den Auftraggeber gestellt. Insbesondere bei den folgenden Aufgabenbereichen wird Beratung und Unterstützung notwendig werden: Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern - Fortführung der bisherigen Implementierungen ab Anfang der 4. Welle - Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 außereuropäischen Ländern mit komplexen spezifischen regulatorischen Umständen, unter Nutzung der bisherigen Erfahrungen, Global Templates und Country Design Documents. insbesondere in den Bereichen: o Prozess- und Anforderungsanalyse o Konzeption fachlicher und technischer Bedarfe o Konfiguration und Customizing o Gestufter Rollout o Module: Request (Reiseanträge) und Expense (Reisekostenabrechnung) sowie höchstwahrscheinlich Travel (Reisebuchung) o Unterstützung bei der Entwicklung weiterer Concur basierter Services o Unterstützung bei Integration in S/4HANA o Unterstützung in den Hypercare-Phasen o Unterstützung bei der Systemdokumentation o Unterstützung im Projektmanagement Die Schätz- und Höchstmenge des Rahmenvertrages für diese Ausschreibung beträgt 500 Fachkrafttage, zuzüglich und einer Anzahl an Inlandsreisen in Höhe von 100 nach Eschborn und Bonn und einem Reisekostenbudget für Auslandsreisen iHv 20.000 EUR.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Telemark fylkeskommune.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.