Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen des EU-Projektes "Turn the Tables" I
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables". Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables". Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables". Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
Weiterführende Details
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Support to the Africa-EU Space Partnership Programme – AESPP Boost
Dienstleistungsauftrag für technische Unterstützung im Rahmen des Afrika-EU-Raumfahrtprogramms (AESPP). Ziel ist die Förderung von Dialog, Koordination und maßgeschneiderten Dienstleistungen (z.B. technische Hilfe, Veranstaltungen, Nutzeransprache) zur Stärkung der EU-Privatsektorbeteiligung und wirtschaftlichen Interessen im Einklang mit der Global Gateway-Strategie. Der Fokus liegt auf der effektiven Nutzung von Raumfahrttechnologien wie Copernicus und Galileo für den grünen Übergang.
- Norsk Helsenett SFTRONDHEIMFrist: 30. Apr.
Procurement of technical support services for the EU Joint Action PreventNCD in the area of regulation and monitoring of digital marketing
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Technical support for the Connectivity Platform Secretariat
Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung des Connectivity Platform Secretariat der EU. Ziel: Koordination der Umsetzung der Cross-Regional Connectivity Agenda für Transport, Energie und Digitales in der Schwarzmeerregion (Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine). Leistungen umfassen Koordinationshilfe für Plattformteilnehmer, Vernetzung öffentlicher Akteure mit Investoren, Back-Office-Funktionen (Dokumentation, Veranstaltungsorganisation) sowie Unterstützung bei Projektidentifizierung und -kartierung. Das Secretariat erhält organisatorische und technische Unterstützung zur Förderung von Hart- und Weichverbindungsinfrastruktur-Prioritätsprojekten im Rahmen der Global Gateway-Strategie.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten / Direktion für Entwicklung und ZusammenarbeitZollikofen
Thematische Unterstützung Zweiter Schweizer Beitrag an EU-Mitgliedstaaten im Bereich öffentliche Sicherheit für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.06.2029 in Rumänien, Bulgarien und Ungarn
Technische Unterstützung für Programme zur öffentlichen Sicherheit in Bulgarien, Ungarn und Rumänien im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an die EU. Ziel ist der Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten. Die Programme der Partnerländer haben ein Gesamtbudget von 45 Mio. CHF. Die Schweiz unterstützt die Umsetzung technisch.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten / Direktion für Entwicklung und ZusammenarbeitZollikofen
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- Bundesministerium für Verkehr
2#0070/G22 Projektträgerschaft und Unterstützung des BMV bei dem Förderprogramm Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Das BMV sucht Unterstützung bei der Umsetzung des Förderprogramms 'Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge', insbesondere der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (2026-2031, ca. 1 Mrd. Euro). Aufgaben: Projektträgerschaft, fachlicher Austausch (NOW GmbH, Projektträger), beihilferechtliche Kommunikation mit der EU-KOM, Pflege der Beihilferegister (SANI, TAM, De-minimis) sowie treuhänderische Mittelverwaltung gemäß BHO. Laufzeit der Richtlinie: 01.01.2026 bis 31.12.2029.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlinFrist: 05. Mai
Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden: - Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene - Keine Fortführung der Projekte - Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse - Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen - Kaum längerfristige Kontakte - Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen. Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Frist: 04. Mai
Entwicklung, Technische Koordination und Monitoring PioDAC
Schraubenkupplungen sind bis heute als manuelles Kupplungssystem von Güterwagen in Europa gebräuchlich. Die Übertragung von Druckluft und elektrischem Strom zwischen den Wagen erfolgt über von der Kupplung getrennten Leitungen, die zusätzlich zur Schraubenkupplung ebenfalls manuell zu verbinden sind. Die Digitale Automatische Kupplung (DAK) ist der zentrale Enabler für Digitalisierung und Automatisierung im Schienengüterverkehr. Die DAK soll nicht nur automatisch eine mechanische Verbindung zwischen den Fahrzeugen herstellen, sondern auch automatisch die Luftleitung für das Bremssystem sowie die Strom- und Datenleitung verbinden. Um eine europaweite DAK-Migration vorzubereiten, stellt die EU-Kommission über einen Förderaufruf im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) finanzielle Mittel für DAK-Pionierzüge (Projekt PioDAC) bereit. Ziel ist, die DAK-Technologie in verschiedenen Verkehren unter betrieblichen und kommerziellen Bedingungen zum Einsatz zu bringen, um die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit und Sicherheit nachzuweisen, wie sie im täglichen Betrieb gefordert sind. Das Projekt ist im November 2025 gestartet und läuft voraussichtlich bis Ende 2028. Die DB AG (Leistungsbesteller) ist im Rahmen von PioDAC Leiter des Arbeitspaketes 2 (WP 2) Technische Koordination und Monitoring. Zielstellung des Arbeitspaketes ist die Unterstützung und Koordination der Verkehre insbesondere bei technischen Themen. Im Rahmen dieses Arbeitspaketes fragt der Leistungsbesteller Unterstützungsleistung beim Leistungserbringer an.
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlinFrist: 29. Apr.
Pilotprojekt: Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte in den obersten Bundesbehörden
Gegenstand des ausgeschriebenen Pilotprojektes ist die Konzeption, Durchführung und Evaluation eines ressortübergreifenden Mentoring-Programmes in den obersten Bundesbehörden zur Stärkung weiblicher Nachwuchsführungskräfte. In der am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund)“ wurde im Rahmen der gleichberechtigen Teilhabe von Frauen in Führungspositionen die Pilotierung eines ressortübergreifenden Mentoring-Programms für weibliche Nachwuchsführungskräfte sowie ressortübergreifende Möglichkeiten zum Austausch und zum Aufbau von Frauen-Netzwerken verankert. Zuvor wurde mit dem FüPoG II das Ziel im Bundes-gleichstellungsgesetz festgeschrieben, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen. Zur Um-setzung dieses Zieles hat das Bundesgleichstellungsministerium - mit Unterstützung aller Ressorts - im Jahr 2022 einen Maßnahmenplan, den sog. Plan FüPo 2025, entwickelt, auf dem die Modernisierungsagenda Bund aufbaut. Ziel des ressortübergreifenden Mentoring-Programms im Sinne des Abbaus der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen ist die Stärkung weiblicher Nachwuchsführungskräfte auf ihrem weiteren Karriereweg sowie die Stärkung des interministeriellen Austauschs. Insbesondere potentielle weibliche Führungskräfte sollen in ihrer individuellen Entwicklung und der Karriereentwicklung unterstützt und ermutigt werden, sich auf Führungspositionen zu bewerben. Durch den Austausch soll unter anderem auch das Verständnis für Vereinbarkeitsbelange gestärkt werden. Erfahrene Führungskräfte, die als Mentorinnen und Mentoren mitwirken, erhalten die Möglichkeit ihre Erfahrung weiterzugeben und ihre Beratungskompetenz auszubauen. Durch die optionale Teilnahme an begleitenden Trainings und Workshops können sie neue Impulse erlangen sowie Kenntnisse rund um das Thema Führen ausbauen und ihr ressortübergreifendes Netzwerk erweitern. Es handelt sich um ein Pilotprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf Grundlange der Modernisierungsagenda Bund und soll, auch mittels einer Evaluation, Erkenntnisse für mögliche zukünftige ressortübergreifende Mentoring-Programme liefern. Eine erste Abfrage unter allen obersten Bundesbehörden ergab ein sehr hohes Interesse an der Teilnahme am Mentoring-Programm. Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass das Programm in etwa einen Umfang von 60 bis 80 Teilnehmerinnen und Teilneh-mern (30 bis 40 Tandems) haben wird. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund.
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