Fassade Pfosten-Riegel (Stahl), Auftragsänderung Nr. 38
Geänderte Leistungen im Zusammenhang mit Nachtragsangebot Nr. 43 im Rahmen des bestehenden Auftrags: Tropfbleche Treppenhausspangen
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Geänderte Leistungen im Zusammenhang mit Nachtragsangebot Nr. 43 im Rahmen des bestehenden Auftrags: Tropfbleche Treppenhausspangen
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Geänderte Leistungen im Zusammenhang mit Nachtragsangebot Nr. 43 im Rahmen des bestehenden Auftrags: Tropfbleche Treppenhausspangen
Weiterführende Details
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- Stadt MeißenFrist: 10. Apr.
Bauhof Meißen /Jaspisstraße 11, BA 2.6 Garage und Außengelände, Los 13 - Stahlbau Dach und Fassade Garage Vergabe-Nr.: 2031-26-13.0
Nationale Ausschreibung nach VOB Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Stadt Meißen Markt 1 01662 Meißen Telefonnummer: +49 3521467146 E-Mail: vergabestelle@stadt-meissen.de Faxnummer: +49 3521467287 Internet: 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung Rechtsrahmen: VOB 3. Auftragsgegenstand: Bauhof Meißen /Jaspisstraße 11, BA 2.6 Garage und Außengelände, Los 13 - Stahlbau Dach und Fassade Garage Vergabe-Nr.: 2031-26-13.0 4. Ort der Ausführung 01662 Meißen 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: -Tragkonstruktion aus Profilstahl 12 t Dach- und Wand 40mm ISO-Paneele Sandwichplatten 420 m² 3 Rolltore und 2 Türen Hinweis: Die Vergabeunterlagen werden an bereits ausgewählte Firmen versandt. Diese Bekanntmachung wird auf Grund der Informationspflicht nach § 20 (4) VOB/A 2019 im Internetportal veröffentlicht. Wir bitten Sie von Bewerbungen abzusehen, denn es besteht kein Anspruch auf Zusendung der Unterlagen. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 30.09.2026 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: 01.06.2026 7. Sonstiges:
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausen - OstermünchenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Freianlagen gem.§§38 ff HOAI-LPH 5-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. §§38 ff HOAI - LPH 5 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 09. Mai
Berichtigung der Vorinformation Nr. 215592-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Osttirol
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2027) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Stadtbus Lienz: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 999-1 Gaimberg – Lienz Bahnhof – Tristach 999-2 Amlach – Lienz Bahnhof – Lienz Gymnasium 999-3 Lienz Falkensteinerweg – Lienz Bahnhof – Thurn 999-S Lienz – Amlach - Tristach voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 185.000 Fahrplankilometer Los 2 Regiobus Iseltal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 900N Lienz . St. Johann i.W. – Matrei 940 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 941 Lienz – Peggetz – Nußdorf – Debant – Lavant/Nikolsdorf 942 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 950X Lienz – Huben – Matrei i.O. – Felbertauern – Mittersill – Kitzbühel 951 Lienz – Huben – Matei i.O. – Prägraten – Hinterbichl 952 Huben – Kals a.G. Taurer – Lucknerhaus 953 Huben – Hopfgarten - St. Veit – St. Jabok i.D – Staller Sattel 954 Lienz – Oberdrum – Oberlienz – Ainet – Schlaiten 998 St. Veit i.D. – Innerstandsbrücke – Egg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 1.567.000 Fahrplankilometer Los 3 Regiobus Pustertal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 901N Sillian – Lienz – Nikolsdorf 961 Lienz – Leisach – Thal – Mittewald – Abfaltersbach – Sillian 962 Lienz – Leisach – Assling – Anras – Abfaltersbach 965 St. Lorenzen i.L – Maria Luggau – Obertilliach – Kartitsch – Sillian 966 Innervilgraten – Außervillgraten – Sillian voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 820.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der AG, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- Stadt BochumFrist: 08. Mai
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
- Stadt Bochum
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.