Erweiterung der abrufbaren Leistungen aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung (Auftragsänderung)
Nachtrag zum bestehenden Rahmenvertrag: Aufnahme eines erweiterten Moduls in den Leistungsumfang. Die zusätzlichen Leistungen werden Bestandteil des Rahmenvertrages und können über diesen bezogen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung