Fäll- und Rodungsarbeiten Staudenknöterich
Fäll- und Rodungsarbeiten Staudenknöterich zur Revitalisierung und Entwicklung der ehemaligen Bergbaufläche Emil Emscher
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Fäll- und Rodungsarbeiten Staudenknöterich zur Revitalisierung und Entwicklung der ehemaligen Bergbaufläche Emil Emscher
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fäll- und Rodungsarbeiten Staudenknöterich zur Revitalisierung und Entwicklung der ehemaligen Bergbaufläche Emil Emscher
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Rahmenvertrag über die Bekämpfung von Neophyten auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen 05/2026 bis 11/2026 - Vegetationstechnische Pflege- und Rodungsarbeiten nach DIN 18320 (VOB/C)
Bei den Leistungen handelt es sich sowohl um die thermische als auch um die manuelle Bekämpfung von nicht heimischen Pflanzen. Priorität hat dabei die Bekämpfung des Riesenbärenklaus (Heracleum mantegazzianum). Hierzu wird eine 100%-ige Entfernung bzw. Abtötung dieser Pflanzenart an den Maßnahmenstandorten in der StädteRegion Aachen angestrebt. Zusätzlich werden auch folgende Neophyten bekämpft: Drüsiges Springkraut, Japanischer Staudenknöterich und Orientalische Zackenschötchen. Die zur thermischen Bekämpfung von Riesenbärenklau notwendigen Utensilien (Heißkochgerät inkl. Fahrzeug um dieses in das Gelände befördern zu können) werden bei Interesse und Angebotsabgabe vorausgesetzt. Des Weiteren sind die vermehrungsfähigen Teile der Pflanze (Vegetationskegel, Wurzelstock und Samen) der Restmüllentsorgung zuzuführen. Eine Kompostierung dieser scheidet vollkommen aus. Die Bekämpfungsmethoden sind zeitgleich bzw. je nach Art und Umfang der Pflanzenentwicklung jeweils auf diese abzustimmen. Zum Beispiel sind ältere und einzelne Pflanzen des Riesenbärenklaus auszugraben während flächendeckende Jungbestände primär thermisch zu bekämpfen sind.
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Paderborner Zukunftsquartier 1. Entwicklungsabschnitt, Objektplanung Freianlagen
Der ehemalige Kasernenstandort Barker Barracks gilt mit seinen rd. 52 Hektar als die größte freiwerdende innerstädtische Konversionsfläche der Stadt Paderborn. Nach dem Freizug vom britischen Militär im November 2019 ist die Fläche an die BImA zurückgegeben worden und konnte im Juli 2024 von der Stadt Paderborn erworben werden. Somit steht die Stadtverwaltung Paderborn vor der großen Aufgabe, die ehemals militärisch genutzte Fläche zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln. Das Zukunftsquartier befindet sich knapp 2km östlich vom historischen Stadtkern Paderborns. Die ehemalige Kaserne liegt inselartig im Stadtgebiet und wird südlich von der Driburger Straße, westlich vom Berliner Ring und nördlich durch den Piepenturmweg begrenzt. Östlich schließt der vorhandene Grünzug ‚Springbachpark‘ an sowie das dahinter liegende Gewerbegebiet Benhauser Feld. Es wurde der Masterplan Zukunftsquartier erarbeitet, der für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Areals maßgebend ist. Zukünftig soll ein maximal durchmischtes Quartier mit urbanem Charakter entstehen, in dem aktiv Klimaschutz erfolgt. Der Masterplan Zukunftsquartier formuliert sechs Leitziele für die Entwicklung des Quartiers: Maximale Mischung und Produktivität, Vernetzung von Stadt und Region, Testraum für digitale Innovation, Klimaresilienz und Nachhaltigkeit, maximale Adaptivität und Co-Kreative und partizipative Formen des Stadtmachens. Das Zukunftsquartier wird in seiner Entwicklung in zwei Teilabschnitte unterteilt. In den nächsten zehn Jahren wird zunächst der erste Teilabschnitt im Süden des Quartiers geplant und umgesetzt. Bei den öffentlichen Grünflächen fallen Teile der Grünen Meile, des Hashtags und des Grünen Rings in den ersten Entwicklungsabschnitt. Die Herstellung der Freiflächen im Bereich der Urbanen Meile wurden auf Grund der umliegenden Bebauungsstruktur erst für den zweiten Entwicklungsabschnitt vorgesehen. Zur Entwicklung des ersten Bauabschnitts trägt die Städtebauförderung bei. Die Gesamtmaßnahme „Paderborner Zukunftsquartier, Erster Teilbereich“ wurde im Programmjahr 2025 in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen, sodass bis mindestens 2031 Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, Herstellung öffentlicher Freiräume sowie Konzeptionsphasen, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden können. Das Konzept zur Freiflächenplanung sieht dabei eine Multicodierung der Flächen vor, sodass verschiedene Nutzungen (Sport, Spiel, Aufenthalt, Natur, Regenwassermanagement, Mobilität, etc.) übereinander gelagert werden können. Auf eine Vereinbarkeit der Freizeitnutzungen mit den Prinzipien der Schwammstadt ist zu achten, sodass ein System aus offenen Mulden und unterirdischen Überläufen den Standort auch bei Starkregenereignissen absichern. Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument „Information zum Leistungsgegenstand“ zu entnehmen. Beginn 09.11.2026 und endet voraussichtlich 2036 (LPH 9), Anfang 2031 soll die Bauarbeiten der Freianlagen abgeschlossen werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die LPH 1 - 3.
- NRW.URBAN GmbH & Co.KG
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- Einwohnergemeinde ZollikofenZollikofen
Bärenareal Leitungsumlegung Bärenmatteweg
Auf dem Areal rund um das ehemalige Gasthaus "Bären" (Parzellen 291, 292, 473, 411, 909und 1194) ist eine Überbauung mit Wohn- und Dienstleistungseinheiten geplant. Heute wird das Areal durch bestehende kommunale Mischabwasserleitungen durchquert. Zusätzlich befinden sich unmittelbar angrenzend an das Bärenareal zwei bestehende Regenüberläufe (HE188 und HE 215) in der Bernstrasse.Im Rahmen der Nachführung der GEP Zollikofen im Jahr 2018 wurden drei Varianten für die Verbesserung der Entwässerungssituation und die Verlegung der Mischabwasserleitungen im Bärenareal untersucht und dokumentiert. Das Teilstück Bärenmattweg beinhaltet die Erweiterung des Perimeters ab dem Bärenareal bis zur Parzelle 1251 (Bärenmattweg 5a) und den Ersatz der entsprechenden Haltung an neuer Lage im Bärenmattweg. Die neue Leitung soll parallel zum Bärenmattweg verlegt werden. Somit wird erreicht, dass die Kanalisationsleitung nicht mehr unterhalb dem Gebäude Bärenmattweg 1 verläuft.Mit einem Gefälle von ca. 10 ‰ kann mit einer neuen GFK Leitung DN 860/824 die nach VSA empfohlene Kapazitätsreserve für spätere Entwicklungen von 1.35m3/s abgedeckt werden.Im gleichen Abschnitt soll zudem die alte Wasserleitung GG100 und STZ 2" durch eine neue Wasserleitung ersetzt werden.Weiter will die BKW die besehende Kabelschutzrohranlage durch eine neue Kabelschutzrohranlage ersetzen.Im Anschluss an die Tiefbauarbeiten wird der gesamte Strassenbelag erneuert. Der Deckbelag kann in Absprache mit der Gemeinde erst im darauffolgenden Jahr eingebracht werden.Die anzubietenden Leistungen sind vielfältig. Es wird eine Mischwasserleitung GFK DN 860 gebaut. Es fallen das Anpassen von bestehenden Schachtbauwerken sowie das Einbauen von Fertigschächten an. Zudem ist ein weiterer Teil der Leistungen der Werkleitungsbau. Dieser beinhaltet neue Kabelschutzrohranlagen, einen Ersatz der Trinkwasserleitung und die Strassenentwässerung inkl. Schächte.Für die Trinkwasserleitung erstellt der Baumeister den Aushub, leistet Beihilfe für den Rohrleger beim Verlegen der Leitungen und ist für die Hinterfüllung des Grabens zuständig. Der Rohrleger wird durch die Bauherrschaft an eine Drittunternehmung vergeben.Die Umgebungs- sowie Bepflanzungsarbeiten werden durch einen Landschaftsgärtner und einen Zaunhersteller separat bearbeitet.In Absprache mit Atelier 5 Architekten und Planer AG kann eine gewisse Fläche des Bärenareals als Installationsplatz sowie Depotplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Koordination und das Rückbauen der gemeinsam genutzten Installations- und Depotplätze müssen in Absprache der Bauleitung und mit Atelier 5 Architekten und Planer AG erfolgen.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 04. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 08. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Stadt Hachenburg über Verbandsgemeinde Hachenburg
Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
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