Erwerb eines Großflächenmähers
Erwerb eines Großflächenmähers als Schlegelmäher für die städtischen Grünanlagen der Stadt Elze.
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erwerb eines Großflächenmähers als Schlegelmäher für die städtischen Grünanlagen der Stadt Elze.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Hildesheim
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Landmaschinen
Ausschreibungsbeschreibung
Erwerb eines Großflächenmähers als Schlegelmäher für die städtischen Grünanlagen der Stadt Elze.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YHAYTVDTGBH5.zip
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Markterkundungsverfahren Quartiersentwicklung Jahnsportplatz
Die Einhardstadt Seligenstadt mit rund 22.000 Einwohnern, gelegen im Ballungsraum Frankfurt RheinMain, ist einer der zentralen Anlaufpunkte im Landkreis Offenbach. Die Entwicklung des innerstädtischen Bereichs Bleiche/Jahnsportplatz/Stadtwerkegelände beschäftigt die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung seit Jahrzehnten. Bereits 2001 wurden unterschiedliche Beschlüsse zur Erstellung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes für die Fläche „Bleiche-Jahnsportplatz-Stadtwerkegelände“ gefasst. Ein interfraktioneller Arbeitskreis hat sich mit der Entwicklung befasst und zahlreiche Bauträger haben die ersten Ideen und Planungsentwürfe im Februar 2001 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Innerhalb dieses Areals sind die Sporthalle inkl. der Grundstücke der Turngesellschaft Seligenstadt 1895 e.V. (TGS) gelegen. Ende 2021 schloss die Stadt mit dem Vorstand der TGS eine Vereinbarung, deren Inhalt zur Absicherung einer späteren Errichtung einer neuen städtischen Sport- und Wettkampfhalle als Ersatzneubau sowie den Erwerb der TGS-Flurstücke durch die Stadt, dient. Die übrigen Grundstücke der Entwicklungsfläche befinden sich in städtischer Hand. Im Jahr 2017 wurde das Stadtwerkegelände durch die Erstellung von städtebaulichen Konzepten eines privaten Planungsbüros für den Bereich Bleiche-Jahnsportplatz mit der Verkehrslösung der Kreuzung Jahnstraße/Kapellenstraße aus dem Gesamtkonzept herausgelöst. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 08.06.2020 wurde der Entwurf des innenstädtischen Bereichs „Bleiche und Stadtbereich zwischen Jahnstraße und Steinweg“ als Grundlage für weitere bauleitplanungsrechtliche Schritte angenommen und dient als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Alter Stadtwaag“. Ausgehend von diesem städtebaulichen Konzept wurde das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ begonnen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abgewogen und die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde bis zu einer Klärung der offenen Aspekte zur Planung und Finanzierung der Sporthalle ausgesetzt. Im Zuge der Planung des Sporthallenneubaus hat das Amt für Bau und Stadtentwicklung prüfen lassen, ob eine Erweiterung/ Aufstockung des Parkdecks, zur Schaffung der notwendigen ca. 100 weiteren Stellplätze für die Sporthalle, möglich wäre. Das im Jahr 2001 gewählte Parkhaussystem wird von den Ingenieuren jedoch für eine Aufstockung als ungeeignet bewertet. Ein Anbau an das bestehende Parkdeck ist aufgrund der jetzigen Lage des Parkhauses in Hinblick auf die Kosten zur Anzahl möglicher neu geschaffener Stellplätze nicht zielführend. Zudem ist das Parkdeck Altstadt aufgrund erheblicher Mängel sanierungsbedürftig. Gegenstand der Ausschreibung ist die Gebietsentwicklung des innerstädtischen Areals Jahnsportplatz / Alter Stadtwaag einschließlich der Planung und der Umsetzung. Hierbei stehen der Abbruch der bestehenden Sporthalle auf dem Entwicklungsareal und der anschließende Neubau einer neuen städtischen Sport- und Wettkampfhalle sowie zum Abbruch des bestehenden Parkdecks und der Errichtung eines entsprechenden Ersatzneubaus auf Kosten des Investors im Vordergrund. Weiterhin ist eine verkehrstechnisch funktionierende Erschließung des Quartiers, welches verbindlich den im Bebauungsplanvorentwurf Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ vorgesehenen Kreisverkehrsknotenpunkts Jahnstraße/Ellenseestraße/Kapellenstraße enthält zu realisieren. Zudem sind auch die privaten Grundstücke im Bereich Grabenstraße/Steinweg gem. dem Bebauungsplanvorentwurf Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ im Rahmen der Gebietsentwicklung zu erschließen. Zudem wird die Schaffung von Stellplätzen für alle durch die Planung des neu zu schaffenden Quartiers notwendigen Stellplätze sowie für die im Rahmen der Neukonzeptionierung wegfallenden Stellplätze im und am derzeitigen Parkdeck Altstadt erwartet. Zusätzlich ist die Schaffung der erforderlichen Stellplätze für den Sporthallenneubau, gem. der Stellplatzsatzung der Einhardstadt Seligenstadt notwendig. Weiterhin ist die Herstellung zusätzlicher 90 Stellplätze in einer zentralen Parkplatzlösung erforderlich, Für die Umsetzung der Gebietsentwicklung ist vom Auftragnehmer Bauplanungsrecht auf Grundlage seines städtebaulichen Konzepts zu schaffen. Im Anschluss an die Errichtung einer Sport- und Wettkampfhalle sowie einer Stellplatzlösung werden die zugehörigen Grundstücke sowie alle Erschließungsstraßen innerhalb des Areals aus dem Gebietsentwicklungsareal heraus parzelliert und einschließlich der baulichen Anlagen der Einhardstadt Seligenstadt übertragen und somit städtisches Eigentum. Die verbleibenden Flächen stehen im Auftragsfall sodann zur Gebietsentwicklung zur Verfügung. Nähere Informationen werden bei Bekundung des Interesses per Mail von der Kontaktstelle zugesendet. Erläuterung zum Verfahren Im Vorfeld zu einem förmlichen Vergabeverfahren führt die Stadt ein Markterkundungsverfahren durch, um die Marktlage im Hinblick auf mögliche Interessenten und deren Gestaltungsmöglichkeiten zu eruieren. Die Interessenten signalisieren vorliegend ihr Interesse, ohne dass Sie hierbei irgendwelche Bindungen eingehen. Mit den Interessenten werden Gespräche durchgeführt, in deren Rahmen die denkbaren Umsetzungsvarianten besprochen werden. Hierzu wird die Vergabestelle einen Themenüberklick im Vorfeld geben. Zum Erreichen einer EU-weiten Publizitätspflicht veröffentlicht die Vergabestelle auch eine EU-Bekanntmachung als Vorinformation gem. § 38 Abs. 1 VgV. Kontakt/Fragen & Form/Inhalt der Interessensbekundung Sofern Interesse an dem Verfahren besteht, bekunden Sie dieses formlos gegenüber der Kontaktstelle als E-Mail an die folgende Adresse. An diese Adresse sind auch Fragen zu richten: katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de Es reicht eine Aussage zur Interessensbekundung, inhaltliche Anforderungen werden nicht gestellt.
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Hildesheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.