Markterkundungsverfahren Quartiersentwicklung Jahnsportplatz
Die Einhardstadt Seligenstadt mit rund 22.000 Einwohnern, gelegen im Ballungsraum Frankfurt RheinMain, ist einer der zentralen Anlaufpunkte im Landkreis Offenbach. Die Entwicklung des innerstädtischen Bereichs Bleiche/Jahnsportplatz/Stadtwerkegelände beschäftigt die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung se...
Angebotsfrist:07. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Einhardstadt Seligenstadt mit rund 22.000 Einwohnern, gelegen im Ballungsraum Frankfurt RheinMain, ist einer der zentralen Anlaufpunkte im Landkreis Offenbach. Die Entwicklung des innerstädtischen Bereichs Bleiche/Jahnsportplatz/Stadtwerkegelände beschäftigt die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung seit Jahrzehnten. B...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Magistrat der Stadt Seligenstadt
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 07. Juni 2026
- Thema: Straßenbau
- Bauobjekt: Sporthalle / Turnhalle
Bauobjekt-Klassifikation
- Sporthalle / TurnhalleHauptobjekt
- Parkhaus / Tiefgarage
Ausschreibungsbeschreibung
Die Einhardstadt Seligenstadt mit rund 22.000 Einwohnern, gelegen im Ballungsraum Frankfurt RheinMain, ist einer der zentralen Anlaufpunkte im Landkreis Offenbach. Die Entwicklung des innerstädtischen Bereichs Bleiche/Jahnsportplatz/Stadtwerkegelände beschäftigt die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung seit Jahrzehnten. Bereits 2001 wurden unterschiedliche Beschlüsse zur Erstellung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes für die Fläche „Bleiche-Jahnsportplatz-Stadtwerkegelände“ gefasst. Ein interfraktioneller Arbeitskreis hat sich mit der Entwicklung befasst und zahlreiche Bauträger haben die ersten Ideen und Planungsentwürfe im Februar 2001 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Innerhalb dieses Areals sind die Sporthalle inkl. der Grundstücke der Turngesellschaft Seligenstadt 1895 e.V. (TGS) gelegen. Ende 2021 schloss die Stadt mit dem Vorstand der TGS eine Vereinbarung, deren Inhalt zur Absicherung einer späteren Errichtung einer neuen städtischen Sport- und Wettkampfhalle als Ersatzneubau sowie den Erwerb der TGS-Flurstücke durch die Stadt, dient. Die übrigen Grundstücke der Entwicklungsfläche befinden sich in städtischer Hand. Im Jahr 2017 wurde das Stadtwerkegelände durch die Erstellung von städtebaulichen Konzepten eines privaten Planungsbüros für den Bereich Bleiche-Jahnsportplatz mit der Verkehrslösung der Kreuzung Jahnstraße/Kapellenstraße aus dem Gesamtkonzept herausgelöst. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 08.06.2020 wurde der Entwurf des innenstädtischen Bereichs „Bleiche und Stadtbereich zwischen Jahnstraße und Steinweg“ als Grundlage für weitere bauleitplanungsrechtliche Schritte angenommen und dient als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Alter Stadtwaag“. Ausgehend von diesem städtebaulichen Konzept wurde das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ begonnen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abgewogen und die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde bis zu einer Klärung der offenen Aspekte zur Planung und Finanzierung der Sporthalle ausgesetzt. Im Zuge der Planung des Sporthallenneubaus hat das Amt für Bau und Stadtentwicklung prüfen lassen, ob eine Erweiterung/ Aufstockung des Parkdecks, zur Schaffung der notwendigen ca. 100 weiteren Stellplätze für die Sporthalle, möglich wäre. Das im Jahr 2001 gewählte Parkhaussystem wird von den Ingenieuren jedoch für eine Aufstockung als ungeeignet bewertet. Ein Anbau an das bestehende Parkdeck ist aufgrund der jetzigen Lage des Parkhauses in Hinblick auf die Kosten zur Anzahl möglicher neu geschaffener Stellplätze nicht zielführend. Zudem ist das Parkdeck Altstadt aufgrund erheblicher Mängel sanierungsbedürftig. Gegenstand der Ausschreibung ist die Gebietsentwicklung des innerstädtischen Areals Jahnsportplatz / Alter Stadtwaag einschließlich der Planung und der Umsetzung. Hierbei stehen der Abbruch der bestehenden Sporthalle auf dem Entwicklungsareal und der anschließende Neubau einer neuen städtischen Sport- und Wettkampfhalle sowie zum Abbruch des bestehenden Parkdecks und der Errichtung eines entsprechenden Ersatzneubaus auf Kosten des Investors im Vordergrund. Weiterhin ist eine verkehrstechnisch funktionierende Erschließung des Quartiers, welches verbindlich den im Bebauungsplanvorentwurf Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ vorgesehenen Kreisverkehrsknotenpunkts Jahnstraße/Ellenseestraße/Kapellenstraße enthält zu realisieren. Zudem sind auch die privaten Grundstücke im Bereich Grabenstraße/Steinweg gem. dem Bebauungsplanvorentwurf Nr. 87 „Alter Stadtwaag“ im Rahmen der Gebietsentwicklung zu erschließen. Zudem wird die Schaffung von Stellplätzen für alle durch die Planung des neu zu schaffenden Quartiers notwendigen Stellplätze sowie für die im Rahmen der Neukonzeptionierung wegfallenden Stellplätze im und am derzeitigen Parkdeck Altstadt erwartet. Zusätzlich ist die Schaffung der erforderlichen Stellplätze für den Sporthallenneubau, gem. der Stellplatzsatzung der Einhardstadt Seligenstadt notwendig. Weiterhin ist die Herstellung zusätzlicher 90 Stellplätze in einer zentralen Parkplatzlösung erforderlich, Für die Umsetzung der Gebietsentwicklung ist vom Auftragnehmer Bauplanungsrecht auf Grundlage seines städtebaulichen Konzepts zu schaffen. Im Anschluss an die Errichtung einer Sport- und Wettkampfhalle sowie einer Stellplatzlösung werden die zugehörigen Grundstücke sowie alle Erschließungsstraßen innerhalb des Areals aus dem Gebietsentwicklungsareal heraus parzelliert und einschließlich der baulichen Anlagen der Einhardstadt Seligenstadt übertragen und somit städtisches Eigentum. Die verbleibenden Flächen stehen im Auftragsfall sodann zur Gebietsentwicklung zur Verfügung. Nähere Informationen werden bei Bekundung des Interesses per Mail von der Kontaktstelle zugesendet. Erläuterung zum Verfahren Im Vorfeld zu einem förmlichen Vergabeverfahren führt die Stadt ein Markterkundungsverfahren durch, um die Marktlage im Hinblick auf mögliche Interessenten und deren Gestaltungsmöglichkeiten zu eruieren. Die Interessenten signalisieren vorliegend ihr Interesse, ohne dass Sie hierbei irgendwelche Bindungen eingehen. Mit den Interessenten werden Gespräche durchgeführt, in deren Rahmen die denkbaren Umsetzungsvarianten besprochen werden. Hierzu wird die Vergabestelle einen Themenüberklick im Vorfeld geben. Zum Erreichen einer EU-weiten Publizitätspflicht veröffentlicht die Vergabestelle auch eine EU-Bekanntmachung als Vorinformation gem. § 38 Abs. 1 VgV. Kontakt/Fragen & Form/Inhalt der Interessensbekundung Sofern Interesse an dem Verfahren besteht, bekunden Sie dieses formlos gegenüber der Kontaktstelle als E-Mail an die folgende Adresse. An diese Adresse sind auch Fragen zu richten: katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de Es reicht eine Aussage zur Interessensbekundung, inhaltliche Anforderungen werden nicht gestellt.
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Dokumente und Anhänge
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- Der Auftraggeber ist Magistrat der Stadt Seligenstadt.
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