Ertüchtigung der B 237 zwischen der Einmündung B 54 / B 237 und dem Eisenbahnviadukt in Kierspe, Ortsdurchfahrt
Planung der Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 sowie der B 237 bis zum Bahnviadukt in Kierspe. Erforderlich sind Leistungsphasen 1-2 (HOAI) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Brücke über die Volme). Inklusive Verkehrsuntersuchung zur Knotenpunktform (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anreche...
Angebotsfrist:22. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Planung der Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 sowie der B 237 bis zum Bahnviadukt in Kierspe. Erforderlich sind Leistungsphasen 1-2 (HOAI) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Brücke über die Volme). Inklusive Verkehrsuntersuchung zur Knotenpunktform (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Kierspe
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: 22. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planung der Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 sowie der B 237 bis zum Bahnviadukt in Kierspe. Erforderlich sind Leistungsphasen 1-2 (HOAI) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Brücke über die Volme). Inklusive Verkehrsuntersuchung zur Knotenpunktform (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4 Mio. EUR netto. Frist für LPH 1-2: 01.12.2026. Optionale Beauftragung der LPH 3-9 möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- Stadt Lebach
2025-11-lebach-gewerbegebiet-auf-haepelt-ba-3-4-ingbauwerke
Das Kontingent der Gewerbeflächen im Bereich der Stadt Lebach ist aktuell nahezu ausgeschöpft. Im bestehenden Gewerbegebiet "Gewerbepark Auf Häpelt 1. und 2. BA" sind zurzeit keine weiteren Flächen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verfügbar. Darüber hinaus gibt es bereits Anfragen für eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben in der Stadt Lebach. Entsprechend plant die Stadt Lebach die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen auf die bereits geplanten Bauabschnitte "Auf Häpelt 3. und 4. BA" die in der Flächennutzungsplanung vorausschauend entwickelten Flächen im Bereich des Bebauungsplan "Auf Häpelt " im nordwestlichen Stadtgebiet von Lebach. Die Erschließung dieser neuen Gewerbeflächen ist ein vorrangiges Anliegen der Stadt Lebach. Dabei soll in erster Linie die Abwanderung ortsansässiger Betriebe verhindert und die Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort gestärkt werden. Das verkehrsgünstig an der Bundesstraße B 268 und der Landstraße L 336 gelegene Gebiet schließt sich nördlich an das bereits bebaute Gewerbegebiet Häpelt 1. und 2.BA an und umfasst eine Fläche von ca. 7,20 ha. Das Planungsgebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich der Stadt Lebach. Es grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Häpelt 1. und 2.BA" an. Die geringste Entfernung der geplanten Gewerbeflächen zur Bebauung der Stadt Lebach in der Mottener Straße beträgt ca. 150 m; zum nördlich des Planbereichs gelegenen Caritas Krankenhaus Lebach beträgt die Entfernung ca. 300 m. Der Planbereich ist über die Bundesstraße B 268 und die Landstraße L 336 bereits an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Der gesamte Planbereich ist in südöstliche Richtung geneigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, und zwar: - Wasserversorgung "Stadtwerke Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 93.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Entwässerung "Ver- und Entsorgungsverband Lebach", anrechenbare Kosten 735.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Verkehrsanlage "Stadt Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 835.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Erdbau-Terrassierung/ Begrünung "Stadt Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 2.300.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung
- Stadt Lebach
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- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Beschreibung: Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
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- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Freudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- München Klinik gGmbHFrist: 27. Apr.
MüK - KS EWP OPL Freianlagen
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Ziel der Freianlagenplanung ist es, die funktionalen Anforderungen der Neubauten (Logistik, Erschließung, Brandschutz) mit den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Die Freiflächen sollen die therapeutische Tradition des Standorts fortführen und gleichzeitig eine moderne Kliniklogistik ermöglichen. Das Projekt ist geprägt durch eine hohe funktionale Dichte (soziale Nutzung, Logistik, Energieversorgung) in einem historisch höchst sensiblen Umfeld (Denkmalschutz). Spezifische Planungsanforderungen - Städtebaulicher Kontext: Das Projektgelände in München-Schwabing erfordert aufgrund der umliegenden, denkmalgeschützten Bausubstanz (Häuser 7 und 8) eine gestalterisch herausragende Integration der Freianlagen (Ensembleschutz) - Denkmalschutz-Status: Die weitläufigen Gartenhöfe und Grünflächen sind als integraler Bestandteil des historischen "Korridorsystems" in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen. - Verbindliche Planungsgrundlage: Das bestehende Parkpflegewerk (erstellt durch Zacharias Landschaftsarchitekten, 2018) definiert die zwingenden Vorgaben für Sanierung, Pflege und Umgestaltung. Ziel ist die Wiederherstellung bzw. Fortführung der historischen Gestaltungsprinzipien (therapeutischer Garten) bei gleichzeitiger Integration neuer Nutzungen. - Qualitätssicherung: Sämtliche Planungsphasen erfordern eine enge und kontinuierliche Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtgestaltung Münchens. - Gestalterische Herausforderung: Integration technischer Infrastruktur (Bestands-Netzersatzanlage NEA) in die denkmalgeschützte Freifläche. - Ökologie: Kompensation von Baumfällungen und Umsetzung eines nachhaltigen Pflanzkonzepts im Einklang mit der LBK-Abstimmung und dem historischen Bestand. - Zielsetzung: Sicherstellung des langfristigen Erhalts der historischen Parkstruktur unter Berücksichtigung moderner Nutzungsanforderungen und Kostenstabilität, bzw. Schaffung einer gestalterischen Einheit zwischen dem modernen Elternhaus und der historischen Parkanlage. Gegenstand des Auftrags ist "Objektplanung Freianlagen einschließlich der dazugehörigen Verkehrsanlagen" für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Der Schwerpunkt liegt auf der Freianlagenplanung; im Bereich der Verkehrsanlagen sind im Wesentlichen die (größtenteils im Bestand befindliche) Feuerwehrumfahrung sowie die Rampe zum unterirdischen Wirtschaftshof zu planen, wobei die technischen Vorgaben für die Rampe durch die Tragwerksplanung erfolgen. 2.0 Leistungsbeschreibung 2.1 Leistungen, Kosten und Termine Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau (Leistungsphase 1-2) liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung zunächst nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt ggf die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). Ggf. Weiterbeauftragung stufenweise (falls keine Übernahme Freianlagenplanung durch Stiftung). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; - Einzelne Stufen: - LPH 1-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Überschlägig ermitteltem Kosten über Flächenkennwerte: ca. 315 EUR/m² hochwertige Ausstattung Fläche: ca. 3.200 m² Hochrechnung: Fläche × Kennwert = 3.200 m² x 315 EUR/m² = 1.008.000 EUR geschätzte Netto-Kosten der KG 500 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI. Die Planung umfasst ca. 3.200 m² Freifläche, einschließlich einer verkehrlichen Erschließung mit einer Schwerlast-Feuerwehrumfahrung sowie einer Rampe (Neigung ca. 10 %) zur Anbindung des unterirdischen Wirtschaftshofs. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Mitwirkung an der Planung Baufeldfreimachung: Im Baufeld liegen aktuell ca. 40 Bohrpfähle (Tiefe ca. 8 m) sowie die Bodenplatte des ehemaligen Treppenhauses (Haus 77), diese müssen im Rahmen einer Vorabmaßnahme rückgebaut werden; "Hades": Der unterirdische Bestandskanal ("Hades") muss in Teilbereichen rückgebaut und gesichert werden. Auch die im Hades laufenden Medien müssen umverlegt werden. Schnittstelle Baugrube: Diese Maßnahmen müssen zwingend vor dem eigentlichen Erdaushub und dem Baubeginn der Baugrube (Stiftung) abgeschlossen sein. c) Planung Feuerwehrumfahrung für das gesamte Gelände d) d) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung e) Mitwirkung am Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) f) Mitwirkung am Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Kierspe.
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