Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan 015/2026
Beschreibung: Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplan...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Beschreibung: Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: oben genannte Kontaktstelle
- Veröffentlicht: 30. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung: Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanung technische Ausrüstung, • Verkehrsanlagenplanung. Die Objekt- und Fachplanungen selbst werden nicht beauftragt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Universitätsmedizin RostockRostockFrist: 29. Mai
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanung technische Ausrüstung, • Verkehrsanlagenplanung. Die Objekt- und Fachplanungen selbst werden nicht beauftragt.
- Universitätsmedizin Rostock
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanung technische Ausrüstung, • Verkehrsanlagenplanung. Die Objekt- und Fachplanungen selbst werden nicht beauftragt.
- DRV Bund Einkaufsmanagement Bauleistungen
77364 GP Sanierung Tiefgarage, DG Hohenzollerndamm, BT A
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Fachplanungleistungen Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach der HOAI (GP-Leistungen) für die Sanierung der Tiefgarage im Dienstgebäude Hohenzollerndamm, BT A. Die Vertragsleistung Lph 1 bis 2 umfasst die Objekt- und die dazugehörigen Fachplanungen sowie die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstungen (Generalplanung): - Objektplanung - Brandschutz - Tragwerksplanung - Freianlagenplanung - Bauphysik, u.a. Lärmschutzprognose - Fachgutachten zur Regenwasserbewirtschaftung - Bausubstanzuntersuchungen - Baulogistik - Abwasser, Wasseranlagen - Wärmeversorgungsanlagen - Raumlufttechnische Anlagen - Elektrische Anlagen - Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - Förderanlagen - Nutzungsspezifische und Verfahrenstechnische Anlagen - Gebäude- und Anlagenautomation Der Auftraggeber kann optional mit Besonderen Leistungen der Lph 1 & 2 ganz oder teilweise beauftragt werden: - Grundlagenermittlung Ladeinfrafstruktur - Vorplanung Ladeinfrastruktur - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Aufstellen der funktionalen Leistungsbeschreibung Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung der optionalen Leistungen. Inhalt und Umfang der Architekten- und Ingenieurleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag nebst seinen Anlagen, insbesondere der Vertragsanlage "V_Anlage_01_Projektbeschreibung.pdf" sowie der Anlage "V_Anlage_02_77364_bepreiste_Leistungsbeschreibung_Honorar_Leseexemplar.pdf".
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Beschreibung: Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deutsche Botschaft Riad (Saudi-Arabien), Sanierung Kanzlei und Residenz, Generalplanungsleistungen
Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Riad, Saudi-Arabien umfasst die 1989 fertiggestellte Kanzlei, Residenz, Schwimmbadanlage, Außenwache, Nebengebäude sowie das 2013 gebaute Visa-Gebäude. Eine umfassende Sanierung der Kanzlei und der Residenz ist erforderlich, insbesondere bei der TGA einschließlich der technischen Anlagen in den Außenanlagen. Es bestehen auch Brandschutz- und Sicherheitsmängel. Die leergeräumte Kanzlei soll zuerst saniert werden. Bestandteil des Projektes ist die Planung der Zwischenunterbringung des gesamten Kanzleibetriebes für die Zeit der Sanierung in der leergeräumten Residenz, die – nach dem Rückumzug der ausgelagerten Büroeinheiten in die Kanzlei – wiederhergestellt wird. Das Visa-Gebäude wird bei Bedarf für die Zwischenunterbringungen in das Bauprojekt einbezogen. Der Anteil Objektplanung Gebäude und Innenräume umfasst im Wesentlichen die begleitenden Hochbaumaßnahmen für die TGA-Erneuerungen, Bewertung und Instandsetzung des hochbaulichen Bestandes und brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Ertüchtigungen. Die weiteren Gebäude und Anlagen der Liegenschaft, nicht Gegenstand der Sanierung, sollen an die erneuerte Technik entsprechend den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik angebunden werden. Der Zustand folgender technischer Anlagen in den Außenanlagen ist durch den Generalplaner zu bewerten und entsprechend im Projekt zu berücksichtigen: - Verbindungsleitungen der zentralen Wärme- und Kälteanlage zwischen Kanzlei und Residenz - Außenbewässerungsanlagen - Hausanschlussleitungen von Zentrale (Kanzlei) bis zu den Übergabepunkten an das städtische Wassernetz - Leitungen der Wasserversorgung aller Objekte der Liegenschaft und des Abwassernetzes - Videoüberwachung und Beleuchtung der Einfriedung Die Baustelleneinrichtung soll nach Möglichkeit auf dem Gelände der Liegenschaft errichtet werden. Freiflächen, die für die Zwischenunterbringung des Kanzleibetriebes und für die Baustelleneinrichtung genutzt wurden, sind wiederherzustellen. Maßnahmen thermischer Optimierungen in der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Kanzlei und Residenz sollen in einem gewerkeübergreifenden Energiekonzept untersucht werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Fenster, Fassaden und Dächer nicht erneuert werden. Eine Schadstoffuntersuchung in den Bestandsbauten ist durch den AG im Vorfeld vorgesehen. - Auftraggeber, Nutzer: Auswärtiges Amt (AA) vertreten durch das BBR. Für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. - Gebäudenutzung: Verwaltung (Kanzlei), Wohnen und Repräsentation (Residenz) - Art der Baumaßnahme: Sanierung (Bauprojekt nach aktueller RBBau) - BGF: 3.967 m2 - BRI: 16.785 m3 - Projektkosten (Kostenrahmen, netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: ca. 12 Mio. € netto, davon ca. 3,8 Mio. € Hochbau KG 300 und ca. 5,2 Mio. € technische Ausrüstung KG 400 (alle Anlagengruppen). - Projektdauer: ca. 65 Monate für LPH 1-8 (Bauprojekt nach aktueller RBBau bis Übergabe an den Nutzer) Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereiche Generalplanungsleistungen mit + Objektplanung Gebäude + Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen) + Wärmeschutz / Energiebilanzierung + Brandschutz + Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) +FachplanungTragwerksplanung + Baulogistik + Schadstoffe / Bauchemie / Baubiologie + Objektplanung Freianlagen - Leistungsbild: (LPH, Besondere Leistungen) Generalplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI - Beginn / Ende der Leistungserbringung Ab ca. 09.2026 (Beginn LPH 1) bis ca. 02.2032, zzgl. Leistungen der LPH 9.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 28. Mai
Deutsche Botschaft Riad (Saudi-Arabien), Sanierung Kanzlei und Residenz, Generalplanungsleistungen
Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Riad, Saudi-Arabien umfasst die 1989 fertiggestellte Kanzlei, Residenz, Schwimmbadanlage, Außenwache, Nebengebäude sowie das 2013 gebaute Visa-Gebäude. Eine umfassende Sanierung der Kanzlei und der Residenz ist erforderlich, insbesondere bei der TGA einschließlich der technischen Anlagen in den Außenanlagen. Es bestehen auch Brandschutz- und Sicherheitsmängel. Die leergeräumte Kanzlei soll zuerst saniert werden. Bestandteil des Projektes ist die Planung der Zwischenunterbringung des gesamten Kanzleibetriebes für die Zeit der Sanierung in der leergeräumten Residenz, die – nach dem Rückumzug der ausgelagerten Büroeinheiten in die Kanzlei – wiederhergestellt wird. Das Visa-Gebäude wird bei Bedarf für die Zwischenunterbringungen in das Bauprojekt einbezogen. Der Anteil Objektplanung Gebäude und Innenräume umfasst im Wesentlichen die begleitenden Hochbaumaßnahmen für die TGA-Erneuerungen, Bewertung und Instandsetzung des hochbaulichen Bestandes und brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Ertüchtigungen. Die weiteren Gebäude und Anlagen der Liegenschaft, nicht Gegenstand der Sanierung, sollen an die erneuerte Technik entsprechend den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik angebunden werden. Der Zustand folgender technischer Anlagen in den Außenanlagen ist durch den Generalplaner zu bewerten und entsprechend im Projekt zu berücksichtigen: - Verbindungsleitungen der zentralen Wärme- und Kälteanlage zwischen Kanzlei und Residenz - Außenbewässerungsanlagen - Hausanschlussleitungen von Zentrale (Kanzlei) bis zu den Übergabepunkten an das städtische Wassernetz - Leitungen der Wasserversorgung aller Objekte der Liegenschaft und des Abwassernetzes - Videoüberwachung und Beleuchtung der Einfriedung Die Baustelleneinrichtung soll nach Möglichkeit auf dem Gelände der Liegenschaft errichtet werden. Freiflächen, die für die Zwischenunterbringung des Kanzleibetriebes und für die Baustelleneinrichtung genutzt wurden, sind wiederherzustellen. Maßnahmen thermischer Optimierungen in der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Kanzlei und Residenz sollen in einem gewerkeübergreifenden Energiekonzept untersucht werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Fenster, Fassaden und Dächer nicht erneuert werden. Eine Schadstoffuntersuchung in den Bestandsbauten ist durch den AG im Vorfeld vorgesehen. - Auftraggeber, Nutzer: Auswärtiges Amt (AA) vertreten durch das BBR. Für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. - Gebäudenutzung: Verwaltung (Kanzlei), Wohnen und Repräsentation (Residenz) - Art der Baumaßnahme: Sanierung (Bauprojekt nach aktueller RBBau) - BGF: 3.967 m2 - BRI: 16.785 m3 - Projektkosten (Kostenrahmen, netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: ca. 12 Mio. € netto, davon ca. 3,8 Mio. € Hochbau KG 300 und ca. 5,2 Mio. € technische Ausrüstung KG 400 (alle Anlagengruppen). - Projektdauer: ca. 65 Monate für LPH 1-8 (Bauprojekt nach aktueller RBBau bis Übergabe an den Nutzer) Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereiche Generalplanungsleistungen mit + Objektplanung Gebäude + Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen) + Wärmeschutz / Energiebilanzierung + Brandschutz + Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) +FachplanungTragwerksplanung + Baulogistik + Schadstoffe / Bauchemie / Baubiologie + Objektplanung Freianlagen - Leistungsbild: (LPH, Besondere Leistungen) Generalplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI - Beginn / Ende der Leistungserbringung Ab ca. 09.2026 (Beginn LPH 1) bis ca. 02.2032, zzgl. Leistungen der LPH 9.
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