Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachpla...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanung technische A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsmedizin Rostock
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung Machbarkeitsstudie baul. Umsetzung Masterplan begleitend zur Aufstellung B-Plan Es soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die u.a. Aspekte aus den folgenden Planungsdisziplinen berücksichtigt: • Objektplanung für Gebäude und Innenräume, • Stadtplanung, • Freianlagenplanung, • Fachplanung technische Ausrüstung, • Verkehrsanlagenplanung. Die Objekt- und Fachplanungen selbst werden nicht beauftragt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
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Fachplanung Technische Gebäudeausstattung ELT Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen, • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Förderanlagen, • nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, • Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 inkl. Prüfung und Integration d. Bestandes in die neue Gebäudeautomation • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für die Erweiterung Süd in LPH 1 und 2 zwei Varianten entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) im Rahmen der LPH 1 und 2 so bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und dem Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 4, 5, und 7 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Förderfähigkeit und Zertifizierung Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren.
- Landratsamt Fürstenfeldbruck
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Fachplanung Technische Gebäudeausstattung HLS für das Bauvorhaben Erweiterung der Ferdinand von Miller Realschule Fürstenfeldbruck Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, • Wärmeversorgungsanlagen, • Lufttechnische Anlagen Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Technische Ausrüstung (HLS) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage und Anschluss an den Bestand mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und im Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 1, 2 und 3 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren.
- Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Fachplanung Technische Gebäudeausstattung HLS Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, • Wärmeversorgungsanlagen, • Lufttechnische Anlagen Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Technische Ausrüstung (HLS) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage und Anschluss an den Bestand mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und im Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 1, 2 und 3 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren.
- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Freudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Beschreibung: Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Universitätsmedizin Rostock.
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