Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes IEQK und Durchführung eines Sanierungsmanagements nach KfW 432 im Quartier Katharinenstraße
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt so...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand. Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes. Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen. Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist.
Weiterführende Details
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- Stadt Osnabrück - FD Öffentliche AufträgeFrist: 04. Juni
Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes IEQK und Durchführung eines Sanierungsmanagements nach KfW 432 im Quartier Katharinenstraße
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand. Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes. Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen. Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist.
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Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand. Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes. Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen. Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist.
- Stadt MonschauMonschauFrist: 01. Juni
Projekt- & Citymanagement
Die Stadt Monschau hat 2022 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt unter dem Titel "Zukunftskonzept Monschau Altstadt 2030" beschlossen. Der historische Gebäudebestand gibt der als Denkmalbereich unter Schutz gestellten Altstadt ihr Gesicht und prägt ihr unverwechselbares Erscheinungsbild. Die Sicherung zeitgemäßer Wohnungsangebote bei gleichzeitiger Wahrung der ortstypischen Fassaden der denkmalgeschützten, denkmalwerten oder stadt-bildprägenden Gebäuden ist vorrangiges Ziel. Ebenso gilt es die gewerblich genutzten Einheiten zu erhalten und bestehende Nutzungen zu stärken. Leerstände und Fehlnutzungen sollen vermieden werden. Entsprechend sollen die Häuser eine sensible Sicherung und Sanierung erfahren und neben dem Wohnen auch neuen Nutzungen zugeführt werden, die die Altstadt beleben. In Folge sollen auch neue Eigentümer und Interessenten gewonnen werden. In den Jahren 2024/2025 wurde die Gesamtmaßnahme in die Städtebauförderung aufgenommen und die Vorplanung für die ersten baulichen Projekte durch externe Fachplaner erstellt. Das Projekt- und Citymanagement übernimmt gemeinsam mit der Stadt Monschau im Rahmen des Projektmanagements die Projektsteuerung und die Begleitung aller Projekte aus dem ISEK. Dazu gehören insbesondere die baulichen Projekte mit der Zusammenarbeit der entsprechenden Fachplanern, das Förderantragsmanagement, das Projekt-Controlling sowie die die Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Institutionen. Im Rahmen des Citymanagements steht die Beteiligung und Aktivierung der lokalen Akteure zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Altstadt im Vordergrund. Dabei geht es um die Verbesserung des Images des Altstadt nach außen sowie die Stärkung der Identität der Monschauer mit Ihrem historischen Zentrum. Erfolgen soll dies durch eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden. Themen sind die Vermeidung und Neubelegung von gewerblichen Leerständen und die Stärkung der Wohnfunktion in der Altstadt unter der Ägide der Sicherung des historisch wertvollen Gebäudebestands.
- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbHFrist: 01. Juni
Generalplanungsleistungen für die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen
Die Stadt Dormagen beabsichtigt das im Baujahr 1972 errichtete und gemeinsam von der Realschule und dem Leibniz-Gymnasium genutzte Schulgebäude am Schulzentrum Hackenbroich umfassend und baulich zu sanieren. Die Realschule erhält derzeit einen Neubau, in welchem sie zum Beginn des Schuljahres 2026/27 den Betrieb aufnehmen wird und das Bestandsgebäude leer zieht. Das Schulgebäude wird nach der Sanierung ausschließlich vom Leibniz-Gymnasium genutzt werden, welches jedoch nicht die derzeit bestehenden Flächen in vollem Umfang benötigt. Es wird daher, abhängig vom Planungskonzept, von einem Teilrückbau des aktuellen Gebäudebestands ausgegangen. Das Bestandsgebäude weist umfangreiche und erhebliche Defizite, insbesondere bei der Gebäudehülle, den Wärmeversorgungsanlagen, den elektrischen Anlagen, der Gebäudeautomation und dem Brandschutz sowie eine baualterstypische Schadstoffbelastung auf. Im Zuge der baulichen, technischen und energetischen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen ist eine Änderung des aktuellen Lernraumkonzepts von einer Flurschule zu einer Clusterschule, unter Berücksichtigung der baulichen Potentiale und mit dem Ziel keiner Eingriffe in die Tragstruktur, umzusetzen. Während der Sanierungsmaßnahmen stehen dem Leibniz-Gymnasium in der Stadt Dormagen keine Ausweichflächen zur Verfügung. Für die Dauer der Bauzeit wird demnach ein Interim mit reduziertem Bedarfsprogramm erforderlich. Für die Durchführung der Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Programm "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“, Förderstrang 2 akquiriert werden. Für die förderfähigen Bestandteile der Maßnahme werden daher eine bauliche Fertigstellung bis zum 31.12.2029 und die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber bis 31.03.2030 erforderlich. Für die bauliche Durchführung ist die Beauftragung eines Generalunternehmers auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung beabsichtigt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie einen Interimsbau. Konkret vom Leistungsumfang umfasst sind Leistungen der: • Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 ff. HOAI (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung ), • technischen Gebäudeausstattung nach § 55 HOAI, alle Anlagengruppen (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Bauphysik nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Brandschutz nach AHO Heft 17 (LPH 1-4, 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Schadstoffe nach AHO Heft 43 sowie • Fachplanung DGNB-Auditor nach AHO Heft 33 für eine angestrebte Zertifizierung nach DGNB silber. Der Vertragstext sowie die Leistungsbilder werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
- Stadt Dormagen, vertreten durch den Eigenbetrieb Dormagen
Generalplanungsleistungen für die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen
Die Stadt Dormagen beabsichtigt das im Baujahr 1972 errichtete und gemeinsam von der Realschule und dem Leibniz-Gymnasium genutzte Schulgebäude am Schulzentrum Hackenbroich umfassend und baulich zu sanieren. Die Realschule erhält derzeit einen Neubau, in welchem sie zum Beginn des Schuljahres 2026/27 den Betrieb aufnehmen wird und das Bestandsgebäude leer zieht. Das Schulgebäude wird nach der Sanierung ausschließlich vom Leibniz-Gymnasium genutzt werden, welches jedoch nicht die derzeit bestehenden Flächen in vollem Umfang benötigt. Es wird daher, abhängig vom Planungskonzept, von einem Teilrückbau des aktuellen Gebäudebestands ausgegangen. Das Bestandsgebäude weist umfangreiche und erhebliche Defizite, insbesondere bei der Gebäudehülle, den Wärmeversorgungsanlagen, den elektrischen Anlagen, der Gebäudeautomation und dem Brandschutz sowie eine baualterstypische Schadstoffbelastung auf. Im Zuge der baulichen, technischen und energetischen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen ist eine Änderung des aktuellen Lernraumkonzepts von einer Flurschule zu einer Clusterschule, unter Berücksichtigung der baulichen Potentiale und mit dem Ziel keiner Eingriffe in die Tragstruktur, umzusetzen. Während der Sanierungsmaßnahmen stehen dem Leibniz-Gymnasium in der Stadt Dormagen keine Ausweichflächen zur Verfügung. Für die Dauer der Bauzeit wird demnach ein Interim mit reduziertem Bedarfsprogramm erforderlich. Für die Durchführung der Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Programm "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“, Förderstrang 2 akquiriert werden. Für die förderfähigen Bestandteile der Maßnahme werden daher eine bauliche Fertigstellung bis zum 31.12.2029 und die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber bis 31.03.2030 erforderlich. Für die bauliche Durchführung ist die Beauftragung eines Generalunternehmers auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung beabsichtigt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie einen Interimsbau. Konkret vom Leistungsumfang umfasst sind Leistungen der: • Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 ff. HOAI (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung ), • technischen Gebäudeausstattung nach § 55 HOAI, alle Anlagengruppen (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Bauphysik nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Brandschutz nach AHO Heft 17 (LPH 1-4, 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Schadstoffe nach AHO Heft 43 sowie • Fachplanung DGNB-Auditor nach AHO Heft 33 für eine angestrebte Zertifizierung nach DGNB silber. Der Vertragstext sowie die Leistungsbilder werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
- Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHGräfenhainichenFrist: 04. Juni
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus
- Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)DarmstadtFrist: 29. Mai
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule, Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4, 5, 6)
Projektbeschreibung: Die Bernhard Adelung Schule (BAS) ist eine von drei Integrierten Gesamtschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Teil des Bildungscampus Bürgerpark. Die Schule ist aktuell 4 zügig organisiert und wurde im Schuljahr 2023/24 von rund 594 Schülerinnen und Schülern besucht. Die BAS verfolgt ein modernes pädagogisches Konzept mit selbstständigem Lernen, starker Berufsorientierung, Ganztagsstrukturen und Kooperationen mit den angrenzenden Schulen des Campus Bürgerpark. Dieses Konzept setzt zeitgemäße Lernräume, Differenzierungsbereiche, moderne Fachräume und ausreichend Flächen für Teamarbeit und individuelle Förderung voraus. Die räumliche Situation der BAS wird diesen Anforderungen derzeit nicht gerecht. Die Bestandsgebäude B (Verwaltung), C und D (Klassentrakte) aus dem Jahr 1957 sind - wie der Magistratsbeschluss feststellt - stark sanierungsbedürftig und stehen seit 2015 unter Denkmalschutz. Die Laubengänge sind baulich geschädigt und seit 2022 nur provisorisch gesichert. Die naturwissenschaftlichen Fachräume befinden sich noch im bauzeitlichen Zustand, und es fehlt an Differenzierungsflächen, Lehrerarbeitsplätzen sowie einer allgemein nutzbaren Aula bzw. einem Mehrzweckraum. Auch die Außenanlagen bieten kaum Aufenthalts und Bewegungsflächen. Im ursprünglichen Beschluss wurde die Möglichkeit einer Reduzierung auf eine 3 Zügigkeit thematisiert, sofern die Stadt Darmstadt eine weitere IGS errichtet. Da die Stadt jedoch keine zusätzliche IGS bauen wird, bleibt die Bernhard Adelung Schule dauerhaft 4 zügig. Für diese Zügigkeit sowie das weiterentwickelte pädagogische Konzept entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der im bestehenden Gebäudebestand - auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben - nicht gedeckt werden kann. Bereits das 2024 erstellte Raumprogramm wies selbst bei einer 3 Zügigkeit einen notwendigen Zubau von rund 550 m² Hauptnutzfläche aus; für eine 4 Zügigkeit erhöht sich dieser Bedarf weiter. Besondere Bedeutung kommt dem Polytechnikum (Baujahr 1986) zu. Dessen Sanierungsfähigkeit ist laut Beschlusslage zu prüfen; aufgrund der baulichen und funktionalen Defizite ist jedoch von einem Abbruch und einem Ersatzneubau auszugehen. Der Ersatzneubau dient insbesondere der Unterbringung moderner naturwissenschaftlicher Fachräume, Lernlandschaften, Differenzierungs und Ganztagsbereiche, Flächen für die Talent Company sowie Lehrerarbeits und Teamräumen. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer umfassenden Gesamtsanierung der denkmalgeschützten Gebäude inkl. der Laubengänge sowie eines Erweiterungsneubaus erforderlich, der die zusätzlichen Flächenbedarfe deckt und das pädagogische Konzept räumlich unterstützt. Dabei sind auch die Vorgaben der Stadt zur energetischen Sanierung, zum Klimaschutz, zur Barrierefreiheit und zur nachhaltigen Bauweise zu berücksichtigen. Für die Außenbereiche ist ein ganzheitliches Freiraumkonzept zu entwickeln, das Bewegungs und Aufenthaltsangebote schafft, Entsiegelung und Begrünung vorsieht sowie die Wegebeziehungen im Bildungscampus Bürgerpark optimiert. Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird die Schule voraussichtlich in ein Interimsgebäude umziehen können. --- Leistungsumfang: Vergeben werden Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT gem. §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 der Anlagengruppen 4, 5, 6 für die Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule in Darmstadt inkl. der Planung der Technischen Anlagen bis zur Grundstücksgrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung HLS, Tragwerksplanung und Bauphysik, Objektplanung Freianlagen) --- Projektzeitraum: Ein Projektstart ist direkt nach Beauftragung in Q3 2026 vorgesehen. Es ist von einer voraussichtlichen Projektlaufzeit von 48 Monaten für das Gesamtprojekt auszugehen. --- Projektkosten: Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für die beschriebene Maßnahme werden auf ca. 20.000.000 € netto geschätzt. Davon entfallen ca.12.500.000 € netto auf die Maßnahmen im Bestand und 7.500.000 € netto auf den Neubau. Bei den Freianlagen (KG 500) werden ca. 1.800.000 € netto veranschlagt.
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