Erschließung "Gewerbegebiet an der Feuerwehr" B-Plan 24 in Kritzmow
Die Gemeinde Kritzmow möchte im Ortsteil Kritzmow die für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 24 an der Feuerwehr erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI der LPH 1 bis 3 sowie optional besondere Leistungen beauftragen. Dafür wird ein Ingenieurbüro gesucht, das bereits über Erfahrungen insbesondere mit...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Kritzmow möchte im Ortsteil Kritzmow die für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 24 an der Feuerwehr erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI der LPH 1 bis 3 sowie optional besondere Leistungen beauftragen. Dafür wird ein Ingenieurbüro gesucht, das bereits über Erfahrungen insbesondere mit umfänglichen Ers...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Kritzmow über Amt Warnow-West
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Kritzmow möchte im Ortsteil Kritzmow die für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 24 an der Feuerwehr erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI der LPH 1 bis 3 sowie optional besondere Leistungen beauftragen. Dafür wird ein Ingenieurbüro gesucht, das bereits über Erfahrungen insbesondere mit umfänglichen Erschließungen von Gewerbegebieten verfügt. Aufbauend auf dem Ergebnis des durchgeführten Bauleitplanverfahrens "B 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr in Kritzmow" (Abwägungs- u. Satzungsbeschluss vom 29.10.2024) und unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Festsetzungen und Hinweise sind die notwendigen Planungen für den Entwurf, die Finanzierung und bauliche Umsetzung der öffentlichen Erschließungsanlagen sowie der medientechnischen Erschließung zu erbringen. Die Leistungsbereiche Abschnitt 2 HOAI - Freianlagen, Abschnitt 3 HOAI -.Ingenieurbauwerke und Abschnitt 4 HOAI - Verkehrsanlagen sollen als Gesamtplanung erbracht werden. Der Auftraggeber stellt sämtliche Gutachten und Ergebnisse aus dem Bauleitplanverfahren sowie die Vermessung und die Baugrunduntersuchung zur Verfügung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Die Gemeinde Kritzmow möchte im Ortsteil Kritzmow die für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 24 an der Feuerwehr erforderlichen Ingenieurleistungen gemäß HOAI der LPH 1 bis 3 sowie optional besondere Leistungen beauftragen. Dafür wird ein Ingenieurbüro gesucht, das bereits über Erfahrungen insbesondere mit umfänglichen Erschließungen von Gewerbegebieten verfügt. Aufbauend auf dem Ergebnis des durchgeführten Bauleitplanverfahrens "B 24 Gewerbegebiet an der Feuerwehr in Kritzmow" (Abwägungs- u. Satzungsbeschluss vom 29.10.2024) und unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Festsetzungen und Hinweise sind die notwendigen Planungen für den Entwurf, die Finanzierung und bauliche Umsetzung der öffentlichen Erschließungsanlagen sowie der medientechnischen Erschließung zu erbringen. Die Leistungsbereiche Abschnitt 2 HOAI - Freianlagen, Abschnitt 3 HOAI -.Ingenieurbauwerke und Abschnitt 4 HOAI - Verkehrsanlagen sollen als Gesamtplanung erbracht werden. Der Auftraggeber stellt sämtliche Gutachten und Ergebnisse aus dem Bauleitplanverfahren sowie die Vermessung und die Baugrunduntersuchung zur Verfügung.
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Erschließung "Gewerbegebiet an der Feuerwehr" B-Plan 24 in Kritzmow
Die Gemeinde Kritzmow sucht ein Ingenieurbüro für die Erschließung des Gewerbegebiets B-Plan Nr. 24. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAI LPH 1 bis 3 (optional besondere Leistungen) für Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Ziel ist die Planung der öffentlichen Erschließungsanlagen sowie der medientechnischen Erschließung basierend auf dem Bauleitplanverfahren. Gutachten, Vermessung und Baugrunduntersuchungen werden bereitgestellt.
- Gemeinde Kritzmow über Amt Warnow-West
Erschließung "Gewerbegebiet an der Feuerwehr" B-Plan 24 in Kritzmow
Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI LPH 1-3 sowie optionale Leistungen) für die Erschließung des Gewerbegebiets B-Plan Nr. 24 "an der Feuerwehr" in Kritzmow. Umfasst sind Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als Gesamtplanung. Ziel ist die Planung der öffentlichen Erschließungs- und medientechnischen Anlagen basierend auf dem Bauleitplanverfahren. Gutachten, Vermessung und Baugrunduntersuchungen werden bereitgestellt.
- Stadt Lebach
Erschließung Gewerbegebiet "Auf Häpelt", 3. und 4. Bauabschnitt, Lebach – Ingenieurbauwerke
Die Stadt Lebach plant die Erschließung der Gewerbeflächen "Auf Häpelt 3. und 4. BA" (ca. 7,20 ha) im nordwestlichen Stadtgebiet. Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen gemäß § 43 HOAI für: 1. Wasserversorgung (Stadtwerke Lebach, anrechenbare Kosten 93.000 EUR netto, Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung, Bauvermessung) sowie 2. Entwässerung (Ver- und Entsorgungsverband Lebach). Ziel ist die Stärkung des Gewerbestandorts durch Erschließung der an B 268/L 336 gelegenen Flächen.
- ErftverbandFrist: 12. Mai
Kanalnetz Zülpich - Erweiterung Gewerbegebiet 11/40d
Zweistufiger Wettbewerb zur Vergabe von Planungsleistungen im Bereich der Ausführung im Rahmen der VgV. Die Teilnehmerzahl ist auf 3 begrenzt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren mit Auswahl der Teilnehmer vorgeschaltet. Die Stadt Zülpich plant die erstmalige Erschließung des Gewerbegebietes 11-40d. Der Erftverband beabsichtigt den Neubau der öffentlichen Kanalisation im Trennsystem, inklusive der zugehörigen Grundstücksanschlussleitungen, sowie die erforderliche Erweiterung des Regenrückhaltebeckens. Die Stadt beabsichtigt den Straßenausbau, inklusive der Straßenentwässerung und Nebenanlagen sowie die Straßenbeleuchtung. Damit Synergien genutzt werden können, soll die Maßnahme gemeinschaftlich durchgeführt werden. Die Ingenieurleistungen sollen im Rahmen eines VgV Verfahrens gemeinsam ausgeschrieben und dann nach Losen getrennt durch den Erftverband und die Stadt beauftragt werden. Zur Planung der Maßnahme sind Ingenieurleistungen gemäß HOAI in den Bereichen Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Vermessung zu erbringen.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag von Bamberg Service Abteilung Entwässerung und Abteilung Straßen- und BrückenbauBamberg
Erschließung neues Gewerbegebiet „Am Sendelbach“, Bamberg – Objektplanung Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung von a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4 ▪ Kostenaufteilung nach besonderen Anforderungen des AG über alle LPH ▪ SiGeKo ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) o LPH 5 – 9 ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Örtliche Bauüberwachung ▪ Koordination des Gesamtprojektes ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Erstellung von Verkehrszeichenplänen ▪ SiGeKo Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 7 zum Ing.Vertrag entnommen werden b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2 - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4: ▪ SiGeKo o LPH 5 – 9 ▪ Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) ▪ Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LPH 7) ▪ SiGeKo (LPH 8) ▪ Erstellen von Bestandsplänen (LPH 8) ▪ Kostenaufteilung nach Anforderungen des AG ( LPH 8) ▪ Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 6 zum Ing.Vertrag entnommen werden c) Übergeordnetes Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Die angegebene Laufzeit ist geschätzt und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
- Stadt KierspeFrist: 22. Apr.
Ertüchtigung der B 237 zwischen der Einmündung B 54 / B 237 und dem Eisenbahnviadukt in Kierspe, Ortsdurchfahrt
Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 in Kierspe inkl. B 237 bis zum Bahnviadukt (Abschnitt 20, Station 1,275-1,390) und Brücke über die Volme. Beauftragt werden LPH 1-2 für Verkehrsanlagen (§ 47, 48 HOAI) sowie Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung (§ 43, 51 HOAI). Inkl. Verkehrsuntersuchung (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4 Mio. EUR netto (1,1 Mio. Verkehrsanlagen, 2,3 Mio. Ingenieurbau). Frist für LPH 1-2: 01.12.2026. Option auf LPH 3-9.
- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Freudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Stadt KierspeKierspeFrist: 22. Apr.
Ertüchtigung der B 237 zwischen der Einmündung B 54 / B 237 und dem Eisenbahnviadukt in Kierspe, Ortsdurchfahrt
Planung der Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 sowie der B 237 bis zum Bahnviadukt in Kierspe. Erforderlich sind Leistungsphasen 1-2 (HOAI) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Brücke über die Volme). Inklusive Verkehrsuntersuchung zur Knotenpunktform (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4 Mio. EUR netto. Frist für LPH 1-2: 01.12.2026. Optionale Beauftragung der LPH 3-9 möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Kritzmow über Amt Warnow-West.
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