Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" der StädteRegion Aachen gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Ziel ist die Anbindung von 174 Privatadressen und 91 Gewerbeadressen an ein Gigabitnetz, die laut Markterkundungsverfahren derzeit unterversorgt sind.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" der StädteRegion Aachen gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Ziel ist die Anbindung von 174 Privatadressen und 91 Gewerbeadressen an ein Gigabitnetz, die laut Markterkundungsverfahren derzeit unterversorgt sind.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: StädteRegion Aachen
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" der StädteRegion Aachen gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Ziel ist die Anbindung von 174 Privatadressen und 91 Gewerbeadressen an ein Gigabitnetz, die laut Markterkundungsverfahren derzeit unterversorgt sind.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- StädteRegion Aachen
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errich-tung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der Städte-Region Aachen gemäß Nr. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitaus-baus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass in den drei beteiligten Kommunen derzeit noch 174 Privatadressen und 91 Gewerbeadressen (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur (Lückenschluss) in der Gemeinde Heiningen, Los 4
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den Lückenschluss-Gebieten der Gemeinde Heiningen. Ziel ist die Anbindung von 23 unterversorgten Adressen an ein Gigabitnetz. Die genauen Standorte sind in den Ausschreibungsunterlagen (B.1-B.3) definiert. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 und der VwV Gigabitmitfinanzierung. Der Auftragnehmer muss alle Vorgaben der Zuwendungsbescheide einhalten und das maximale Gesamtprojektvolumen beachten.
- Gemeinde Wackersdorf
Wackersdorf- Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (LSP) für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Wackersdorf. Ziel ist die Breitbandversorgung (mind. 1 Gbit/s symmetrisch) unterversorgter Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Die Up- und Downloadraten müssen sich mindestens verdoppeln. Grundlage sind die Gigabit-RL 2.0, Gigabit-RR 2.0 sowie EU-Beihilfeleitlinien.
- Frist: 13. Apr.
Hainsfarth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde MünsingMünsingFrist: 27. Mai
Münsing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde Münsing
Münsing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Zweckverband Gigabit Landkreis GöppingenGöppingenFrist: 18. Mai
Gigabitausbau in den Kommunen Albershausen, Börtlingen, Dürnau und Heiningen -Lückenschluss-Programm
Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Gemeinde Albershausen. Ziel ist die Anbindung von 7 unterversorgten Adressen an ein Gigabitnetz. Die genauen Standorte sind über Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen definiert. Das Projekt erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung. Die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Zuwendungsbescheid darf nicht überschritten werden.
- Hansestadt HerfordHerfordFrist: 02. Juni
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
- Gemeinde WackersdorfWackersdorfFrist: 19. Mai
Gemeinde Wackersdorf - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Wackersdorf zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslü-ckenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommu-nikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gege-benenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessi-onsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
- Gemeinde Neukirchen vorm WaldNeukirchen vorm WaldFrist: 19. Mai
NEUKIRCHEN VORM WALD-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gi-gabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist StädteRegion Aachen.
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