Erneuerung der Medientechnik
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilwei...
Angebotsfrist:31. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Si...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landtag Brandenburg
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 31. Mai 2026
- Thema: Monitore
Ausschreibungsbeschreibung
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G3 - 1 Sitzungsraum (abhörgeschützt) im UG - Zentrale im Untergeschoß - mobile Beschallung incl. Projektion Die Multimediasysteme im Plenarsaal und den übrigen großen Sitzungs- und Besprechungsräumen bestehen dabei derzeit im Wesentlichen aus folgenden Teilsystemen: - Videoprojektionen oder Displays - Kameras mit Steuerungen (auch Video follows Audio) - Konferenzanlagen mit Sprechstellen - Lautsprecher-/PA-Systeme für Wiedergabe - Videokonferenzsysteme - Bildmischer/Scaler - Mediensteuerungssysteme Für Recording und Zuspiel sowie für AV-Übertragung sind alle diese Räume über eine Zentrale im Untergeschoß mit Hilfe von eigener Infrastruktur (LWL etc.) über eine digitale Matrix vernetzt. Zusätzlich wird noch ein Digital-Signage System mit einer größeren Anzahl von Bildschirmen in einer Server/Player Architektur im Hausnetzwerk betrieben. Der Schwerpunkt der Systeme liegt auf hoher Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienbarkeit für Nutzer und Betreiber. Insbesondere sollen möglichst sämtliche Komponenten zentral bedienbar sein und überwacht werden können. Die oben genannten Systeme sollen in ihrer grundsätzlichen Funktion und Struktur erhalten bleiben, jedoch im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme in mehreren Schritten erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass alle betroffenen Räume nahezu das ganze Jahr über vollständig ausgelastet sind und dass bei den geplanten Erneuerungen bzw. Anpassungen außerhalb der sitzungsfreien Zeiten nur minimale Betriebsunterbrechungen möglich sind. Leistungsumfang, Übersicht Folgende Leistungen sind anzubieten: -Erstellen von Planungsunterlagen: Werk- und Montageplanung in Absprache mit dem Auftraggeber - Beschaffung, Einbau, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher medientechnischen Komponenten - Ausbau und Entsorgung der Alttechnik in Absprache mit dem Auftraggeber Als weitere Leistungen sind anzubieten: - Verkabelung (lokale Verbindungskabel in den einzelnen Räumen, hauptsächlich CAT7) - Inbetriebnahme und nutzungsgerechte Parametrierung - Einweisung/Schulung - Dokumentation - SLA (Service-Level-Agreement/Dienstleistungsgütevertag) ggf. mit Fernwartung/Fernüberwachung/Fernsteuerung - passendes Ersatzteilpaket.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Landtag BrandenburgFrist: 30. Mai
Erneuerung der Medientechnik
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G3 - 1 Sitzungsraum (abhörgeschützt) im UG - Zentrale im Untergeschoß - mobile Beschallung incl. Projektion Die Multimediasysteme im Plenarsaal und den übrigen großen Sitzungs- und Besprechungsräumen bestehen dabei derzeit im Wesentlichen aus folgenden Teilsystemen: - Videoprojektionen oder Displays - Kameras mit Steuerungen (auch Video follows Audio) - Konferenzanlagen mit Sprechstellen - Lautsprecher-/PA-Systeme für Wiedergabe - Videokonferenzsysteme - Bildmischer/Scaler - Mediensteuerungssysteme Für Recording und Zuspiel sowie für AV-Übertragung sind alle diese Räume über eine Zentrale im Untergeschoß mit Hilfe von eigener Infrastruktur (LWL etc.) über eine digitale Matrix vernetzt. Zusätzlich wird noch ein Digital-Signage System mit einer größeren Anzahl von Bildschirmen in einer Server/Player Architektur im Hausnetzwerk betrieben. Der Schwerpunkt der Systeme liegt auf hoher Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienbarkeit für Nutzer und Betreiber. Insbesondere sollen möglichst sämtliche Komponenten zentral bedienbar sein und überwacht werden können. Die oben genannten Systeme sollen in ihrer grundsätzlichen Funktion und Struktur erhalten bleiben, jedoch im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme in mehreren Schritten erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass alle betroffenen Räume nahezu das ganze Jahr über vollständig ausgelastet sind und dass bei den geplanten Erneuerungen bzw. Anpassungen außerhalb der sitzungsfreien Zeiten nur minimale Betriebsunterbrechungen möglich sind. Leistungsumfang, Übersicht Folgende Leistungen sind anzubieten: -Erstellen von Planungsunterlagen: Werk- und Montageplanung in Absprache mit dem Auftraggeber - Beschaffung, Einbau, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher medientechnischen Komponenten - Ausbau und Entsorgung der Alttechnik in Absprache mit dem Auftraggeber Als weitere Leistungen sind anzubieten: - Verkabelung (lokale Verbindungskabel in den einzelnen Räumen, hauptsächlich CAT7) - Inbetriebnahme und nutzungsgerechte Parametrierung - Einweisung/Schulung - Dokumentation - SLA (Service-Level-Agreement/Dienstleistungsgütevertag) ggf. mit Fernwartung/Fernüberwachung/Fernsteuerung - passendes Ersatzteilpaket.
- Landtag Brandenburg
Erneuerung der Medientechnik
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G3 - 1 Sitzungsraum (abhörgeschützt) im UG - Zentrale im Untergeschoß - mobile Beschallung incl. Projektion Die Multimediasysteme im Plenarsaal und den übrigen großen Sitzungs- und Besprechungsräumen bestehen dabei derzeit im Wesentlichen aus folgenden Teilsystemen: - Videoprojektionen oder Displays - Kameras mit Steuerungen (auch Video follows Audio) - Konferenzanlagen mit Sprechstellen - Lautsprecher-/PA-Systeme für Wiedergabe - Videokonferenzsysteme - Bildmischer/Scaler - Mediensteuerungssysteme Für Recording und Zuspiel sowie für AV-Übertragung sind alle diese Räume über eine Zentrale im Untergeschoß mit Hilfe von eigener Infrastruktur (LWL etc.) über eine digitale Matrix vernetzt. Zusätzlich wird noch ein Digital-Signage System mit einer größeren Anzahl von Bildschirmen in einer Server/Player Architektur im Hausnetzwerk betrieben. Der Schwerpunkt der Systeme liegt auf hoher Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienbarkeit für Nutzer und Betreiber. Insbesondere sollen möglichst sämtliche Komponenten zentral bedienbar sein und überwacht werden können. Die oben genannten Systeme sollen in ihrer grundsätzlichen Funktion und Struktur erhalten bleiben, jedoch im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme in mehreren Schritten erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass alle betroffenen Räume nahezu das ganze Jahr über vollständig ausgelastet sind und dass bei den geplanten Erneuerungen bzw. Anpassungen außerhalb der sitzungsfreien Zeiten nur minimale Betriebsunterbrechungen möglich sind. Leistungsumfang, Übersicht Folgende Leistungen sind anzubieten: -Erstellen von Planungsunterlagen: Werk- und Montageplanung in Absprache mit dem Auftraggeber - Beschaffung, Einbau, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher medientechnischen Komponenten - Ausbau und Entsorgung der Alttechnik in Absprache mit dem Auftraggeber Als weitere Leistungen sind anzubieten: - Verkabelung (lokale Verbindungskabel in den einzelnen Räumen, hauptsächlich CAT7) - Inbetriebnahme und nutzungsgerechte Parametrierung - Einweisung/Schulung - Dokumentation - SLA (Service-Level-Agreement/Dienstleistungsgütevertag) ggf. mit Fernwartung/Fernüberwachung/Fernsteuerung - passendes Ersatzteilpaket.
- Landtag Brandenburg
Erneuerung der Medientechnik
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G3 - 1 Sitzungsraum (abhörgeschützt) im UG - Zentrale im Untergeschoß - mobile Beschallung incl. Projektion Die Multimediasysteme im Plenarsaal und den übrigen großen Sitzungs- und Besprechungsräumen bestehen dabei derzeit im Wesentlichen aus folgenden Teilsystemen: - Videoprojektionen oder Displays - Kameras mit Steuerungen (auch Video follows Audio) - Konferenzanlagen mit Sprechstellen - Lautsprecher-/PA-Systeme für Wiedergabe - Videokonferenzsysteme - Bildmischer/Scaler - Mediensteuerungssysteme Für Recording und Zuspiel sowie für AV-Übertragung sind alle diese Räume über eine Zentrale im Untergeschoß mit Hilfe von eigener Infrastruktur (LWL etc.) über eine digitale Matrix vernetzt. Zusätzlich wird noch ein Digital-Signage System mit einer größeren Anzahl von Bildschirmen in einer Server/Player Architektur im Hausnetzwerk betrieben. Der Schwerpunkt der Systeme liegt auf hoher Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienbarkeit für Nutzer und Betreiber. Insbesondere sollen möglichst sämtliche Komponenten zentral bedienbar sein und überwacht werden können. Die oben genannten Systeme sollen in ihrer grundsätzlichen Funktion und Struktur erhalten bleiben, jedoch im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme in mehreren Schritten erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass alle betroffenen Räume nahezu das ganze Jahr über vollständig ausgelastet sind und dass bei den geplanten Erneuerungen bzw. Anpassungen außerhalb der sitzungsfreien Zeiten nur minimale Betriebsunterbrechungen möglich sind. Leistungsumfang, Übersicht Folgende Leistungen sind anzubieten: -Erstellen von Planungsunterlagen: Werk- und Montageplanung in Absprache mit dem Auftraggeber - Beschaffung, Einbau, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher medientechnischen Komponenten - Ausbau und Entsorgung der Alttechnik in Absprache mit dem Auftraggeber Als weitere Leistungen sind anzubieten: - Verkabelung (lokale Verbindungskabel in den einzelnen Räumen, hauptsächlich CAT7) - Inbetriebnahme und nutzungsgerechte Parametrierung - Einweisung/Schulung - Dokumentation - SLA (Service-Level-Agreement/Dienstleistungsgütevertag) ggf. mit Fernwartung/Fernüberwachung/Fernsteuerung - passendes Ersatzteilpaket.
- Landtag BrandenburgFrist: 30. Apr.
Erneuerung der Medientechnik
Erneuerung und Anpassung der medientechnischen Ausrüstung in Plenarsaal (inkl. Regie, Sprecher-/Dolmetscherkabinen), Landespressekonferenzraum, 11 Sitzungsräumen (EG bis G3) sowie einem abhörgeschützten Raum im UG. Umfasst Videoprojektion/Displays, Kameratechnik, Konferenzanlagen, PA-Systeme, Videokonferenz, Bildmischer, Mediensteuerung und Digital-Signage. Vernetzung über zentrale Matrix (LWL). Fokus auf Zuverlässigkeit und zentrale Bedienbarkeit. Umsetzung in Schritten bei minimalen Betriebsunterbrechungen.
- Landtag BrandenburgFrist: 30. Mai
Erneuerung der Medientechnik
Die Erneuerung der Medientechnik umfasst die Ausrüstung von mehreren Räumen, darunter der Plenarsaal, Sitzungsräume und die Landespressekonferenz. Die bestehenden Multimediasysteme bestehen aus Videoprojektionen, Kameras, Konferenzanlagen, Lautsprecher-/PA-Systemen, Videokonferenzsystemen und Mediensteuerungssystemen. Die Systeme sollen erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden, um eine hohe Zuverlässigkeit und einfache Bedienbarkeit zu gewährleisten. Die Arbeiten müssen außerhalb der Sitzungszeiten mit minimalen Betriebsunterbrechungen durchgeführt werden.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landtag Brandenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.