Erneuerung der Medientechnik
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilwei...
Angebotsfrist:30. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Si...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landtag Brandenburg
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 30. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Umfang der vorgesehenen Maßnahme umfasst dabei die medientechnischen Ausrüstungen folgender Räume: - Plenarsaal mit Regie, inkl. Sprecher- und Dolmetscher-Kabinen - Landespressekonferenz/Besucherraum (3-fach teilbar) - 3 Sitzungsräume im EG - 3 Sitzungsräume im G1, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G2, teilweise teilbar - 2 Sitzungsräume im G3 - 1 Sitzungsraum (abhörgeschützt) im UG - Zentrale im Untergeschoß - mobile Beschallung incl. Projektion Die Multimediasysteme im Plenarsaal und den übrigen großen Sitzungs- und Besprechungsräumen bestehen dabei derzeit im Wesentlichen aus folgenden Teilsystemen: - Videoprojektionen oder Displays - Kameras mit Steuerungen (auch Video follows Audio) - Konferenzanlagen mit Sprechstellen - Lautsprecher-/PA-Systeme für Wiedergabe - Videokonferenzsysteme - Bildmischer/Scaler - Mediensteuerungssysteme Für Recording und Zuspiel sowie für AV-Übertragung sind alle diese Räume über eine Zentrale im Untergeschoß mit Hilfe von eigener Infrastruktur (LWL etc.) über eine digitale Matrix vernetzt. Zusätzlich wird noch ein Digital-Signage System mit einer größeren Anzahl von Bildschirmen in einer Server/Player Architektur im Hausnetzwerk betrieben. Der Schwerpunkt der Systeme liegt auf hoher Zuverlässigkeit sowie einfacher Bedienbarkeit für Nutzer und Betreiber. Insbesondere sollen möglichst sämtliche Komponenten zentral bedienbar sein und überwacht werden können. Die oben genannten Systeme sollen in ihrer grundsätzlichen Funktion und Struktur erhalten bleiben, jedoch im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme in mehreren Schritten erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass alle betroffenen Räume nahezu das ganze Jahr über vollständig ausgelastet sind und dass bei den geplanten Erneuerungen bzw. Anpassungen außerhalb der sitzungsfreien Zeiten nur minimale Betriebsunterbrechungen möglich sind. Leistungsumfang, Übersicht Folgende Leistungen sind anzubieten: -Erstellen von Planungsunterlagen: Werk- und Montageplanung in Absprache mit dem Auftraggeber - Beschaffung, Einbau, Konfiguration und Inbetriebnahme sämtlicher medientechnischen Komponenten - Ausbau und Entsorgung der Alttechnik in Absprache mit dem Auftraggeber Als weitere Leistungen sind anzubieten: - Verkabelung (lokale Verbindungskabel in den einzelnen Räumen, hauptsächlich CAT7) - Inbetriebnahme und nutzungsgerechte Parametrierung - Einweisung/Schulung - Dokumentation - SLA (Service-Level-Agreement/Dienstleistungsgütevertag) ggf. mit Fernwartung/Fernüberwachung/Fernsteuerung - passendes Ersatzteilpaket.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Erneuerung der Medientechnik
Erneuerung und Anpassung der medientechnischen Ausrüstung in Plenarsaal (inkl. Regie, Sprecher-/Dolmetscherkabinen), Landespressekonferenzraum, 11 Sitzungsräumen (EG bis G3) sowie einem abhörgeschützten Raum im UG. Umfasst Videoprojektion/Displays, Kameratechnik, Konferenzanlagen, PA-Systeme, Videokonferenz, Bildmischer, Mediensteuerung und Digital-Signage. Vernetzung über zentrale Matrix (LWL). Fokus auf Zuverlässigkeit und zentrale Bedienbarkeit. Umsetzung in Schritten bei minimalen Betriebsunterbrechungen.
- Landtag BrandenburgFrist: 30. Mai
Erneuerung der Medientechnik
Die Erneuerung der Medientechnik umfasst die Ausrüstung von mehreren Räumen, darunter der Plenarsaal, Sitzungsräume und die Landespressekonferenz. Die bestehenden Multimediasysteme bestehen aus Videoprojektionen, Kameras, Konferenzanlagen, Lautsprecher-/PA-Systemen, Videokonferenzsystemen und Mediensteuerungssystemen. Die Systeme sollen erneuert, angepasst, ergänzt und aktualisiert werden, um eine hohe Zuverlässigkeit und einfache Bedienbarkeit zu gewährleisten. Die Arbeiten müssen außerhalb der Sitzungszeiten mit minimalen Betriebsunterbrechungen durchgeführt werden.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Frist: 07. Mai
Rahmenvertrag Medientechnik
Gegenstand der Vergabe ist ein konzernweiter Rahmenvertrag mit einem einzigen Dienstleister über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik und Konferenztechnik für die Deutsche Bahn AG und die mit Ihr verbundenen Unternehmen. Ein Hauptkunde wird die DB Systel GmbH sein. Bei den zu kaufenden Systemen handelt es sich um medientechnische Komponenten unterschiedlicher Geräteklassen, u.a. um Großbildschirme mit und ohne Touch, deren Befestigungen, digitale Türschilder, Signage Player, Projektoren, Leinwände, Videokonferenzsysteme des Herstellers Cisco Systems und dessen Zubehör, Videokonferenzsysteme kompatibel zu MS Teams Room, Audio- und Video-Vernetzung, -Extender und -Steuerung, Videobars (inkl. Audio), Mikrofone, Lautsprecher, Digitale Signalprozessoren, u.v.m. Details siehe Vergabeunterlagen. Möbel, wie z.B. Konferenztische, sind nicht Vergabegegenstand. Eine Ausnahme bilden Medienstelen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 8 Jahre, wobei der Auftraggeber berechtigt ist, frühestens wirksam nach 4 Jahren Laufzeit, durch einseitige Erklärung und ohne Angabe von Gründen, den Rahmenvertrag jährlich jeweils zum letzten Tag eines Vertragsjahrs, mit einem Vorlauf von 3 Monaten zu kündigen. Der Auftragnehmer wird gemäß Ziffer 1.5 „Transitionsphase zum Start und Ende des Rahmenvertrags“ der Anlage 1 Leistungsbeschreibung verpflichtet, innerhalb von einem halben Jahr nach Vertragsbeginn zwei Anbindungen, zum einen „Service Provider Order Processing (SPOP)“ nach Vorgabe der DB Systel gemäß Anlage 6 zum Rahmenvertrag, "SAP Business Network und zum anderen SAP Ariba Supply Chain Collaboration (SCC)" gemäß Anlage 7 für den gesamten Konzern, bei sich zu implementieren, damit Beauftragungen und weitere damit zusammenhängende Daten darüber abgewickelt werden können. Über diesen Rahmenvertrag sollen die Medien- und Konferenztechnik-Systeme in Konferenzräumen deutschlandweit in Gebäuden des Konzerns Deutsche Bahn AG geliefert, installiert, vernetzt und in Betrieb genommen werden. Das gilt für sowohl für Neuausstattungen als auch für Erweiterungen bestehender Technikausstattungen. Ebenfalls sollen reine Lieferleistungen u.a. über SCC beauftragt werden. Die Vergabe besteht aus einem einzigen Los. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass Sie sich vor Versendung der Teilnahmeanträge die Anlage 1 "Leistungsbeschreibung Hardware und Service Medientechnik" ausführlich durchgelesen haben und sich selbst als für uneingeschränkt geeignet zur Erbringung der Leistungen gemäß Kapitel 5 "Liefer- und Leistungslogistik", Kapitel 6 "Geschäftsvorfälle", Kapitel 7 "Qualität", Kapitel 8 "Auftragsschnittstelle DB Systel", Kapitel 9 "Rechnungsbegleitende Unterlagen" und Kapitel 10 "Projektleistungen betrachten.
- Messe Essen GmbHFrist: 27. Mai
Konferenz- und Medientechnik Messehaus Ost
Art der Leistung "Bauauftrag (VOB/A): Medientechnische Ausstattung eines Konferenzraums (2. OG Messehaus Ost) mit einer fest installierten 4K-LED-Lösung inkl. Integration hybrider Konferenztechnik sowie begleitender Wartungs- und Serviceleistungen." Umfang der Leistung "Lieferung, Montage und betriebsfertige Inbetriebnahme einer medientechnischen Gesamtanlage für einen Konferenzraum im 2. OG (Messehaus Ost), bestehend aus einer fest installierten 4K-LED-Videowall sowie umfassender hybrider Konferenztechnik. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: 1. Anzeige- und Präsentationstechnik Lieferung und Installation einer LED-Videowall inkl. Ersatzmodule (Spare) Unterkonstruktion, Halterungssysteme sowie mechanische Integration Logistik, Transport und Einbringung der Komponenten 2. Video- und Kameratechnik Kamerasysteme für hybride Konferenzen Tracking-Systeme (z. B. Speaker-/Auto-Tracking) erforderliches Zubehör 3. Audiotechnik Mikrofontechnik inkl. Zubehör Lautsprechersysteme inkl. Peripherie Audiobearbeitung und -integration 4. Signalmanagement und AV-Infrastruktur Komponenten zur Signalverteilung und -verarbeitung Steuerungs- und Umschaltsysteme Zubehör und Schnittstellen 5. Drahtlose Präsentation und Bedienung Wireless-Präsentationssysteme Bedien- und Steuerungseinheiten (z. B. Touchpanels) 6. Netzwerk- und Systemtechnik Integration in die bestehende IT-/Netzwerkinfrastruktur Netzwerkkomponenten und Controller Audio-/Video-over-IP Komponenten (sofern vorgesehen) 7. Systemintegration Systemschränke / Racklösungen inkl. Aufbau Verkabelung, Anschlusstechnik und interne Systemintegration 8. Dienstleistungen Planung, Konfiguration und Programmierung der Gesamtanlage Montage, Installation und Inbetriebnahme Funktionstests und Übergabe 9. Dokumentation Systemdokumentation Bestands- und Revisionsunterlagen 10. Wartungs- und Serviceleistungen
- Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
RT-IT-Netzwerkmanagement
Im Rahmen der Digitalisierung der Fahrzeuginfrastruktur im NVV wurden und werden sämtliche in Betrieb befindlichen und künftig in Betrieb zu nehmenden RegioTram-Fahrzeuge im NVV im Rahmen des Projektes "RT-IT" mit Netzwerkinfrastruktur (Router/ Switches) sowie weiteren IP-Fahrzeugkomponenten (im Folgenden: "Bestandsinfrastruktur") ausgestattet. Durch den Einsatz eines zentralen Software- und Netzwerkmanagementsystems sollen die Fahrzeug-IT-Komponenten der RegioTram über eine zentrale Stelle landseitig überwacht und administriert werden. Der heutige Bestand an bereits vorhandenen IT-Komponenten ist dabei zu integrieren. Gegenstand dieser Vergabe sind daher die Bereitstellung und der Betrieb des Hintergrundsystems sowie die Bereitstellung der fahrzeugseitig einzusetzenden Firmware inklusive der Software-Systemanteile für Router sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, der Musterinbetriebnahme, des letztendlichen Cloudbetriebs, der Schulung und Dokumentation durch den Auftragnehmer. Ergänzend soll die Software-Funktionalität für das Kunden-WLAN realisiert werden.
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Frist: 07. Mai
Rahmenvertrag Medientechnik
Konzernweiter Rahmenvertrag über Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik (u.a. Großbildschirme, digitale Türschilder, Projektoren, Cisco-Videokonferenzsysteme, MS Teams Room-Komponenten, Audio-Vernetzung, Mikrofone, Lautsprecher, Medienstelen) für die Deutsche Bahn AG und verbundene Unternehmen (Hauptkunde DB Systel). Laufzeit: 8 Jahre (Kündigungsoption ab Jahr 4). Implementierung von SPOP und SAP Ariba SCC innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn erforderlich.
- Stadt Essen - ImmobilienwirtschaftFrist: 06. Mai
Grundschule Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Aula
Art der Leistung Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Aula Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung der Leistungen gemäß Kostengruppe 450 - Veranstaltungstechnik. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der vollständigen Medientechnik für die Aula im Rahmen der Erweiterung der Andreas?Grundschule in Essen. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur funktionsfähigen Nutzung erforderlichen Komponenten der Bühnen?, Projektions?, Licht? und Tontechnik, einschließlich der zugehörigen Traversen?, Signal?, Steuer? und Verkabelungstechnik sowie aller notwendigen System? und Montagekomponenten. Weiterhin umfasst der Leistungsumfang die fachgerechte Montage und Ausrichtung aller medientechnischen Anlagen, die Inbetriebnahme und das Einmessen der Systeme, die Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation einschließlich Revisionsunterlagen sowie die Einweisung des Bedienpersonals. Alle Leistungen sind komplett, betriebsfertig, normgerecht und gemäß dem Stand der Technik auszuführen. Grundlage der Ausführung ist das beigefügte Leistungsverzeichnis der Kostengruppe 450 - Veranstaltungstechnik einschließlich aller zugehörigen technischen Vorbemerkungen und Planunterlagen. Folgende Plan und Ausschreibungsunterlagen sind Bestandteil der Vergabe: - Leistungsverzeichnis (GAEB Format und PDF) - Planunterlagen der Medientechnik (Grundrisse, Schnitte, Systemschemata)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landtag Brandenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.