Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Zielstellung Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose no...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Zielstellung Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindest...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Heidenau
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Zielstellung Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss). Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an den Fließgewässern analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an den Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren. Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen an den Beispielgewässern aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbau-beeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten. Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite der Gewässer zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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5- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
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- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieFrist: 27. Mai
Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Ermittlung ökologischer Mindestwassermengen für Legnitzka und Buchholzer Wasser gemäß WHG, OGewV und WWRL. Ziel ist die Identifikation notwendiger Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Durchflüsse durch Messungen. Das Verfahren soll hinsichtlich Praktikabilität bewertet und Empfehlungen zur Überwachung abgeleitet werden. Zudem sind Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung aufzuzeigen, um den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss durch Strukturverbesserungen zu optimieren.
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWFrist: 19. Mai
Weiterentwicklung des landesweiten Grundwassermodells für NRW
Art der Leistung Rahmenvereinbarung über die Fortentwicklung des Grundwasserbilanzmodells für die Jahre 2026 bis 2030 Umfang der Leistung Das Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten besteht in der kontinuierlichen Verfeinerung und Weiterentwicklung des Grundwassermodells für die Fläche NRWs, insbesondere in den Festgesteinsbereichen. Insbesondere steht die Weiterentwicklung zu einem Grundwasserbilanzmodell mit Analysentools zur Bestimmung und Darstellung lateraler Zu-/Abflüsse für vorgegebene Bilanzierungseinheiten, sowie zur Bestimmung und Darstellung der Interaktion Grundwasser / Oberflächenwasser und zur Bilanzierung der Zu-/Abflüsse grundwasserabhängiger Landökosysteme, aber auch relevanter Leakagekomponenten, in vorgegebenen Bilanzierungseinheiten NRWs im Fokus. Optional ist die Prüfung (Machbarkeitsstudie, ggf. für ausgewählte Teilregionen) des Nutzens und Aufwands einer Kopplung des mGROWA-Wasserhaushaltsmodells an das Grundwassermodell von Interesse. Eine Verbesserung des Modells soll durch die Integration zusätzlicher Daten sowie durch Weiterentwicklung der Modellstruktur erzielt werden. Dabei ist vor allem die Weiterentwicklung der im Modell enthaltenen Mächtigkeiten des oberen Grundwasserleiters in den Festgesteinsgebieten zu nennen. Hier kann durch die Integration aktueller Daten des Geologischen Dienstes (Geologische Strukturmodelle / Aquifermächtigkeiten, Durchlässigkeiten, Bohrungsdatenbank des GD NRW, Quellen aus dem Quellkataster des GD NRW) voraussichtlich eine Verbesserung der Modellstruktur hinsichtlich der Mächtigkeiten und darauf aufbauend eine Verbesserung der Kalibrierung erzielt werden. Im Bereich der Tätigkeitsgebiete von Erftverband und LINEG wurden im bisherigen Modell als Grundlage für die Ergebnispotentiale (Grundwasserstand) die von den Verbänden herausgegebenen Grundwassergleichenkarten verwendet. Um die oben genannten Zielsetzungen zu erreichen, soll insbesondere im Erftverbandsgebiet / Rheinischen Revier die Modellstruktur durch Einbeziehung / Abgleich mit Daten des Geologischen Dienstes verbessert werden. Modellrandbedingungen können zudem aus dem Grundwassergroßraummodell des LANUK für das Rheinische Revier (Venloer Scholle, Erftscholle, Rurscholle) übernommen werden. Damit soll es zukünftig möglich sein, auch in diesen Gebieten unabhängig von vorgegebenen Potentialen Grundwasserstände für bestimmte Zeiträume oder Zielzustände zu erstellen bzw. Prognosen zu erstellen. Darüber hinaus sollen alle im Modell enthaltenen weiteren Eingangsdaten aktualisiert und wenn möglich verfeinert werden. Hierzu zählen aktuelle Daten zur Geländehöhe in bestverfügbarer Auflösung (DGM 1, Geobasis NRW). Für die Geländehöhe ist zu prüfen, ob innerhalb der Zeitspanne der instationären Modellrechnung bzw. für Zielzustände an unterschiedlichen Zeitpunkten im Modell verschiedene Versionen des DGM 1 (sofern verfügbar) mit unterschiedlicher Aktualität verwendet werden sollten. Auch liegen für einige Gewässer detaillierte Gewässerstrukturdaten vor (z.B. FLYS Rhein der BfG), die in das Modell ggf. einzupflegen sind. Des Weiteren sind die Daten zu aktuellen und historischen Grundwasserentnahmen und Entnahmestandorten sowie die Eingangsdaten für die instationäre Berechnung des Bodenwasserhaushalts (bspw. Bodeneigenschaften, Landnutzung, Versiegelung) zu aktualisieren und ggf. zu verfeinern. Als Grundlage für die Kalibrierung und Validierung sind die Daten der Wasserstands-Messungen (Grundwasserstände, Pegelstände) des LANUK sowie der Wasserverbände in NRW) zu aktualisieren und ggf. zu erweitern. Aufgrund der hohen Dynamik der Wasserstände bei Grundwassermessstellen (GWM) im Bereich verkarstungsfähiger Gesteine muss mindestens in diesen Bereichen eine instationäre Kalibrierung anhand von Zeitreihen des Wasserstands an GWM sowie ggf. in Bereichen mit geringer GWM-Dichte an Abflusspegeln durchgeführt werden. Die Aufgabenstellung ist in 4 Arbeitspakete (AP) untergliedert. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere AP 2, AP 3 und AP 4 sich grundsätzlich nur mit einer instationären Modellrechnung und zumindest in Teilbereichen auch nur mittels instationärer Kalibrierungen zufriedenstellend entwickeln oder in der Ergebnisqualität deutlich verbessern lassen. Anwendungsmöglichkeiten eines instationären Modells sind die Darstellung verschiedener Szenarien (niedriger, mittlerer und hoher Grundwasserstände), die Analyse (saisonaler) Grundwasserabhängigkeiten von Oberflächengewässern und Feuchtgebieten (ggf. Austauschraten) sowie eine eventuelle Verknüpfung einerseits mit dem instationären Wasserhaushaltsmodell des Forschungszentrums Jülich (mGROWA), und andererseits für das Rheinische Braunkohlerevier mit dem instationären (3D-) Grundwassergroßraummodell des LANUK.
- Stadtverwaltung RastattFrist: 26. Mai
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Heidenau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.