Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Ermittlung ökologischer Mindestwassermengen für Legnitzka und Buchholzer Wasser gemäß WHG, OGewV und WWRL. Ziel ist die Identifikation notwendiger Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Durchflüsse durch Messungen. Das Verfahren soll hinsichtlich Praktikabilität bewertet und Empfehlungen zur Überwachung abgeleitet we...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ermittlung ökologischer Mindestwassermengen für Legnitzka und Buchholzer Wasser gemäß WHG, OGewV und WWRL. Ziel ist die Identifikation notwendiger Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Durchflüsse durch Messungen. Das Verfahren soll hinsichtlich Praktikabilität bewertet und Empfehlungen zur Überwachung abgeleitet werden. Zudem sind ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
- Thema: Wasserwirtschaft
Ausschreibungsbeschreibung
Ermittlung ökologischer Mindestwassermengen für Legnitzka und Buchholzer Wasser gemäß WHG, OGewV und WWRL. Ziel ist die Identifikation notwendiger Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Durchflüsse durch Messungen. Das Verfahren soll hinsichtlich Praktikabilität bewertet und Empfehlungen zur Überwachung abgeleitet werden. Zudem sind Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung aufzuzeigen, um den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss durch Strukturverbesserungen zu optimieren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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2- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Zielstellung Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss). Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an den Fließgewässern analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an den Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren. Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen an den Beispielgewässern aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbau-beeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten. Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite der Gewässer zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.
- Stadt HeidenauHeidenauFrist: 27. Mai
Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Zielstellung Die ökologischen Mindestwassermengen der Legnitzka sowie des Buchholzer Wassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss). Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an den Fließgewässern analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an den Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren. Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen an den Beispielgewässern aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbau-beeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten. Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite der Gewässer zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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