Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in der Ortsgemeinde Weibern, Los 2 - Technische Ausrüstung HLS und Elektro
Die Ortsgemeinde Weibern möchte im Rahmen einer IBW-EFRE geförderten Maßnahmen die Sport- und Mehrzweckhalle "Robert-Wolff-Halle", Pfarrer-Kost-Platz 1, 56745 Weibern, energetisch grundsanieren. Die Halle wurde in drei Bauabschnitten errichtet: die Sporthalle (1974), der Bereich Feuerwehr (1982) und die Tribüne mit Foy...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Ortsgemeinde Weibern möchte im Rahmen einer IBW-EFRE geförderten Maßnahmen die Sport- und Mehrzweckhalle "Robert-Wolff-Halle", Pfarrer-Kost-Platz 1, 56745 Weibern, energetisch grundsanieren. Die Halle wurde in drei Bauabschnitten errichtet: die Sporthalle (1974), der Bereich Feuerwehr (1982) und die Tribüne mit Foyer (2000). Die Ma...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ortsgemeinde Niederdürenbach
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Ortsgemeinde Weibern möchte im Rahmen einer IBW-EFRE geförderten Maßnahmen die Sport- und Mehrzweckhalle "Robert-Wolff-Halle", Pfarrer-Kost-Platz 1, 56745 Weibern, energetisch grundsanieren. Die Halle wurde in drei Bauabschnitten errichtet: die Sporthalle (1974), der Bereich Feuerwehr (1982) und die Tribüne mit Foyer (2000). Die Maßnahme erfasst die Verbesserung der Gebäudehülle, die energetische Sanierung des Hallenbodens sowie der gesamten Dachkonstruktion. Ebenso sollen alle Fenster, Außentüren und die großen Fensterflächen der Halle erneuert werden. Die gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen erfassen: - Fassadendämmung - Dämmung Dach / oberste Geschossdecke - Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz - Gebäudeintegrierte Resilienzmaßnahmen gegen Hochwasser, Hitze und Brand - Notwendige Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung - Raumlufttechnische Anlagen - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien Bei den gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen ist ein Anteil von mindestens 70 % an den eingereichten zuwendungsfähigen Ausgaben nachzuweisen. Nichtgebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen erfassen: - Wärmeversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien - Umrüstung der Wärmeverteilung auf Niedertemperatursysteme durch Heizkörpertausch Im Rahmen der geförderten Maßnahmen muss zwingend eine Endenergiebedarfseinsparung von mindestens 73,76 % erreicht und die Energieeffizienz der Gebäudehülle deutlich verbessert werden. Dabei muss der Anteil erneuerbarer Wärme (und Abwärme) am Wärmebedarf des Gebäudes mindestens 70 % betragen. Nachzuweisen ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Das Projekt zielt darauf ab, die Halle mindestens in den Bereich des KfW-70-Standards zu bringen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Im Rahmen von Los 2 ist optional die Planung und Bauüberwachung einer PV-Anlage mitanzubieten. Die Kosten der PV-Anlage werden zu 25 % bei den anrechenbaren Kosten der KG 440 berücksichtigt. Die maximale Personenanzahl in der Halle wird derzeit auf 800 begrenzt. Dies soll in einem zukünftigen Bauantrag berücksichtigt werden. Im Rahmen von Los 1 ist die Stellung des Bauantrags für die entsprechende Nutzung nach VStättVO gesondert anzubieten. Der Auftraggeber ist bei der Fördermittelabrechnung zu unterstützen. Ein Energieberater ist beauftragt. Eine Schadstoffuntersuchung wird derzeit durchgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Ortsgemeinde Niederdürenbach
Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in der Ortsgemeinde Weibern, Los 1 - Objektplanung Gebäude
Energetische Grundsanierung der Robert-Wolff-Halle in Weibern (Bauabschnitte 1974, 1982, 2000). Los 1 umfasst die Objektplanung Gebäude. Maßnahmen: Fassaden-, Dach- und Bodendämmung, Erneuerung von Fenstern/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Resilienzmaßnahmen, Gebäudeautomation, RLT-Anlagen sowie Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien. Ziel: KfW-70-Standard, Endenergiebedarfseinsparung von mind. 73,76 %, Anteil erneuerbarer Wärme von mind. 70 % und hydraulischer Abgleich.
- Ortsgemeinde Weibern
Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in der Ortsgemeinde Weibern, Los 2 - Technische Ausrüstung HLS und Elektro
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) für die energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in Weibern gemäß HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9. Stufenweise Beauftragung (LP 1-4, dann 5-9). Geschätzte Kosten: KG 420 (503.000 €), KG 430 (345.000 €), KG 480 (223.000 €). Die Maßnahme ist EFRE-gefördert; die Abwicklung und Abrechnung muss bis zum 30.06.2028 erfolgen. Die geplante Bauzeit beträgt 15 Monate.
- Ortsgemeinde Weibern
Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in der Ortsgemeinde Weibern, Los 1 - Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI) für die energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in Weibern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LP 1-4, dann 5-9). Geschätzte Kosten: KG 300 ca. 1,48 Mio. EUR, KG 400 ca. 1,07 Mio. EUR. Die Bauzeit beträgt ca. 15 Monate. Das Projekt ist EFRE-gefördert; die Frist für Abwicklung und Abrechnung endet am 30.06.2028. Parallel erfolgt die Ausschreibung der Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2).
- Verbandsgemeinde DiezDiez
VG Diez - Energetische Sanierung der Esterauschule in Holzappel, Los 2: Fachplanungsleistungen TGA HLS und Elektro gemäß § 55 HOAI
Die Verbandsgemeinde Diez möchte die "Esterauschule" in Schulstraße 4 in 56379 Holzappel, energetisch grundsanieren. Die Esterauschule ist eine vierzügige Grundschule mit Einzugsgebiet aus den Orten Holzappel, Balduinstein sowie Balduinstein-Hausen, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg mit den Ortsteilen Dörnberg-Hütte und Kalkofen, Geilnau, Hirschberg, Horhausen, Isselbach mit den Ortsteilen Giershausen und Ruppenrod, Langenscheid, Laurenburg und Scheidt. Ziel der energetischen Sanierung ist die Reduktion des Energiebedarfs und der Treibhausgase, sowie auch die Verbesserung der Behaglichkeit in der Schule. Die zu sanierenden Gebäudeteile stammen aus den Jahren 1961 ("Altbau") und 1967 ("Neubau") und sind mit den römischen Ziffern I bis IV gekennzeichnet. Die Planzeichnung ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Durch das Fehlen von Dämmung an der Gebäudehülle bietet sich hier großes Energieeinsparpotenzial. Neben der Gebäudehülle (Kellerdecken, Oberste Geschoßdecken/Dach, Fassade, Fenster und Türen) soll auch die Heizungsversorgung erneuert werden. Durch die Maßnahme soll eine Endenergiebedarfseinsparung von mindestens 95,6 % erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Wärme am Wärmebedarf des Gebäudes soll mindestens 70 % betragen. Zusätzlich zur Reduktion des Energiebedarfs und der Treibhausgase, soll die Behaglichkeit in der Schule verbessert werden. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen beinhalten gebäudeseitig: - Fassadendämmung - Dämmung Dach / oberste Geschossdecke - Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden - gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz - Gebäudeautomation, Steuerung und Regelung - Raumlufttechnische Anlagen. Nichtgebäudeseitig sind folgende energetische Sanierungsmaßnahmen erfasst: - Wärmeversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, Einsatz von Wärmepumpentechnik Luft Wasser - Umrüstung der Wärmeverteilung auf Niedertemperatursysteme, Überprüfung der vorhandenen Heizkörper und wenn erforderlich Austausch, Einbau von voreingestellten Thermostatventilen. Durchführung Hydraulischer Abgleich. Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb umzusetzen. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant und ausgeführt: - eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher, die einen großen Teil des Strombedarfs im Gebäude liefern soll (Überschussanlage) und die Wärmepumpe unterstützt. - die Erneuerung der Beleuchtung in LED- Technik.
- Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbHKoblenz
Energetische Sanierung mit Aufzugsnachrüstung, Fritz-Michel-Straße 14, Los 2: Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS
Energetische Sanierung des Wohngebäudes Fritz-Michel-Straße 14, 56070 Koblenz (10 WE, 909 m², Bj. 1968). Geplant: WDVS an Fassaden, Fenstertausch, gedämmter Flachdachaufbau, Kellerdeckendämmung. Technik: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Dach), ggf. kontrollierte Lüftung mit WRG, elektrische Durchlauferhitzer für Warmwasser. PV-Anlage bauseits, Leitungsführung in Planung. Ziel: mindestens GEG, ggf. KfW 55/40 EE. Zudem Neuherstellung einer Aufzugsanlage für barrierearme Erschließung.
- Landratsamt Enzkreis - Zentrale VergabestelleFrist: 16. März
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für das Projekt „Sanierung Sporthalle der Beruflichen Schule Mühlacker“ in zwei Lose
Die Sporthalle, welche 1984 errichtet wurde, gehört zur Beruflichen Schule Mühlacker und liegt in zweiter Reihe zur Kerschensteinerstraße. Sie wird zu Schulsportzwecken und diversen Vereinssportarten genutzt. Zwischen der Straße und der Sporthalle steht das Haumeisterwohnhaus, welches zeitgleich im Jahr 1984 erstellt wurde. Neben der Halle liegt ein zugehöriges Außensportgelände, welches derzeit als Parkplatz genutzt wird. Unter dem Außensportgelände liegt ein Regenrückhaltebecken der Stadt Mühlacker, welches nicht mit hohen Lasten überfahren werden kann. Die restlichen beiden Seiten werden von einer Gewerbehalle sowie der Bahnlinie eingegrenzt. Hauptbestandteil der Sporthallensanierung ist insbesondere die Erneuerung des undichten Hallendachs (Sheddachkonstruktion). Durch die Änderung der Hallendachfläche ist die Dachentwässerung neu zu organisieren und anzupassen. Die Beheizung der Halle findet momentan über die Lüftungsanlage statt, die in jedem Fall erhalten bleibt. Die Luftführung verläuft über das Flachdach und geht über die Hohlkastenträger der Sheds in die Halle über. Durch den Rückbau der Träger ist die Luftführung ebenfalls neu zu planen. Als Wärmeerzeugung ist eine Anbindung an die Heizung der Beruflichen Schule Mühlacker (BSM) denkbar, welche im Verhältnis 80/20 aus Pellets und Gas erzeugt wird. Weiterhin ist die Nutzung von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in die Planung mit einzubeziehen, ebenso ist eine Wärmeerzeugung über eine PV-Anlage möglich. Eine nachhaltige und ökonomisch sinnvolle Wärmeerzeugung ist Planungsaufgabe. Die Beleuchtung der Halle soll durch energieeffiziente LED-Beleuchtung ersetzt werden. Nachhaltigkeitskriterien sollen bei der Umsetzung der Baumaßnahme besonders berücksichtigt werden und durch eine sinnvolle Auswahl der Materialien den Energiestandard erheblich zu verbessern. Ziel der Sanierung ist es nach Abschluss der Maßnahmen ein Effizienzgebäude 55 zu erreichen. Bei der vorliegenden Planungsleist
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Landkreis Bad DürkheimFrist: 16. Apr.
Brandschutztechnische Ertüchtigung, Amokprävention sowie statische und energ. Sanierung der Carl-Orff-Realschule Plus, Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro
Ausschreibung von Planungsleistungen für die brandschutztechnische Ertüchtigung, Amokprävention sowie statische und energetische Sanierung der Fassade der Carl-Orff-Realschule Plus in Bad Dürkheim. Gebäude (Baujahr 1974, ca. 7.000 m³, 6 Geschosse) erfordert umfassende Maßnahmen: Ertüchtigung von Wänden/Decken gemäß Brandschutzkonzept von 2008, Überprüfung und Anpassung der Lüftungs-, Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, Einbau einer Brandmeldeanlage und Amokalarmierung. Statische Ertüchtigung der Fassaden- und Attikaplatten, Installation einer vorgehängten Fassade mit Faserzementplatten, Austausch von Fenstern und Außentüren, Überprüfung der Dachflächen. Besondere Herausforderung: Durchführung während des laufenden Betriebs mit begrenzter Containerunterbringung für Schüler. Erwartete Baukosten (netto) für Technische Ausrüstung: ca. 3,09 Mio. EUR (verteilt auf KG 410-450).
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 440: Starkstrom ca. 6,1 Mio. € brutto / KG 450: Fernmelde ca. 2,7 Mio. € brutto / KG 460: Förderanlagen ca. 0,9 Mio. € brutto Im Zuge des Vergabeverfahrens wird von einem vom Umbau betroffenen Anteil von 17,5% der anrechenbaren Kosten ausgegangen // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2-3, 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ortsgemeinde Niederdürenbach.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.