Einrichtung, laufende Bereitstellung und Betreuung eines web- und app-basierten kommunalen Jobbörsenportals
Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung eines web- und app-basierten kommunalen Jobbörsenportals. Das System muss für eine unbestimmte Anzahl öffentlicher Nutzer sowie definierte Nutzergruppen über die gesamte Vertragslaufzeit zeitlich und kapazitätsmäßig uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung eines web- und app-basierten kommunalen Jobbörsenportals. Das System muss für eine unbestimmte Anzahl öffentlicher Nutzer sowie definierte Nutzergruppen über die gesamte Vertragslaufzeit zeitlich und kapazitätsmäßig uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreis Coesfeld
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 11. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung eines web- und app-basierten kommunalen Jobbörsenportals. Das System muss für eine unbestimmte Anzahl öffentlicher Nutzer sowie definierte Nutzergruppen über die gesamte Vertragslaufzeit zeitlich und kapazitätsmäßig uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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8- Frist: 02. Apr.
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Frist: 21. Apr.
EU-I/T 12/2025 Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen zur holokratischen Arbeitsweise im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten eine entsprechende Anwendung beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der SWR als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Anwendung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: - Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Bereitstellung einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe im Dokument Vertragsunterlagen und Anlage 13 – Leistungs- und Preisblatt). - Hosting der Anwendung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung - Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte. - Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren - Vorauszahlungsbürgschaft An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die weiteren unter dem Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Kapitel 3.3.3 des benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - ARD-Programmdirektion, vertreten durch Bayerischer Rundfunk (BR) - Geschäftsfeld GAP, vertreten durch den Hesischen Rundfunk (HR) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Südwestrundfunk (SWR) - ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - funk, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Abnahmemengen (Anzahl Lizenzen in Stück): Mindestabnahmemenge: 920 geplante Abnahmemenge: 1550 Höchstabnahmemenge: 2000 Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Anwendung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den Tag der Durchführung des Kickoffs, spätestens 14 Tage nach Zuschlag, geplant. Die Anwendung für holokratisches Arbeiten muss spätestens zum 01.07.2026 bei den ersten Bezugsberechtigten vollumfänglich eingesetzt werden können.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 27. Mai
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung
- AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Markterkundung HR-Zielarchitektur
Die zukünftige HCM-Zielarchitektur hat die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Größenordnung von ca. 78.000 Mitarbeitenden und Versorgungsempfängern abzubilden. Sie muss zugleich der beabsichtigten Konsolidierung der derzeit 12 dezentralen SAP-HCM-Systeme in eine gemeinsame, grundsätzlich standardisierte HCM-Systemlandschaft Rechnung tragen. Gesucht wird eine möglichst umfassende Best-of-Suite-Lösung mit integrierter, konsistenter und produktiv belastbarer Architektur. Das integrative Kernsystem der Suite muss die Bereiche Gehaltsabrechnung einschließlich Beamtenversorgung, zentrale mitarbeiterzentrierte Stammdatenhaltung mit Self-Services und Workflows sowie Organisationsmanagement umfassen; diese Kernanwendungen müssen voll integrativ, d. h. ohne Anbindung über Schnittstellen, zur Verfügung stehen und den funktionalen Kern des HCM-Gesamtsystems bilden. Produkte, bei denen diese Kernanwendungen nur teilweise oder nur unter Einbindung zusätzlicher Drittprodukte, Individualentwicklungen oder gesonderter Schnittstellen bereitgestellt werden können, entsprechen dem angestrebten Zielbild regelmäßig nicht. Von zentraler Bedeutung sind darüber hinaus die übergreifenden Anforderungen an die Zielarchitektur. Hierzu gehören insbesondere zentrale Stammdatenhaltung, Hosting innerhalb der EU/des EWR, Datenschutzkonformität beim Einsatz von Nachunternehmern, deutschsprachiger Support, KRITIS-/Sicherheitsunterstützung, Informationssicherheitsnachweise einschließlich C5-Testat Typ 2 und zusätzlicher SOC-1-, SOC-2- und SOC-3-Nachweise, die integrative Bereitstellung definierter Daten für SAP oscare (oscare = SAP-basierte Branchenlösung der AOK Systems GmbH), Datenlöschung/ILM, Migrationsfähigkeit sowie ein sicherer, belastbarer Betrieb im regulatorischen Umfeld der AOK-Gemeinschaft. Ebenfalls erforderlich sind belastbare Rollen- und Rechtekonzepte sowie eine konsistente, sichere und nachvollziehbare Verarbeitung in den Kernanwendungen. Die Zielarchitektur muss insbesondere die führende Pflege und Nutzung von Beschäftigten- und Organisationsdaten, digitale Personalprozesse über den gesamten Beschäftigtenlebenszyklus, Self-Services und Workflows, Zeitwirtschaft, Reisemanagement, Entgeltabrechnung, Melde- und Bescheinigungswesen, Berichtswesen, elektronische Personalakte sowie die Anbindung an bestehende Kernverfahren und Umsysteme unterstützen. Als wesentlich angesehen werden insbesondere die Abbildung des deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie gesetzlicher, tariflicher und versorgungsrechtlicher Anforderungen einschließlich Beamtenversorgung und Betriebsrente, zentrale rollenbasierte Pflege von Beschäftigten-, Organisations- und Vertragsdaten, Meldewesen, Bescheinigungswesen und eAU, komplexe Workflow- und Genehmigungslogiken, zeitgebundenes Organisationsmanagement, Anbindung eines bestehenden SAP BW/4HANA-Systems, vollständige Zeitwirtschaft unter Berücksichtigung unterschiedlicher AOK-spezifischer Varianten, Reisemanagement einschließlich landes- und bundesrechtlicher Anforderungen sowie ein zentrales Mitarbeiterportal. Darüber hinaus muss die Zielarchitektur die Anforderungen mehrerer eigenständiger AOKen in einer gemeinsamen, konsolidierten und grundsätzlich standardisierten Lösungsarchitektur abbilden und zugleich AOK-spezifische Ausprägungen, insbesondere bei Organisationsstrukturen, Berechtigungen, Archivsystemen, Löschvorgaben, Zeitwirtschaftsvarianten, Reisekostenregelungen und Integrationsumfängen, steuerbar und logisch getrennt unterstützen. Erwartet wird, dass mögliche Produkte sämtliche gesetzlichen, tariflichen und sozialversicherungsrelevanten Regelungen der Lohn-, Besoldungs-, Gehalts- und Versorgungsabrechnung für alle relevanten Personengruppen einschließlich landesrechtlicher Besonderheiten rechtskonform abbilden und gesetzliche sowie tarifliche Änderungen ohne Zutun des Auftraggebers zeitnah über Releases bereitgestellt werden, sodass eine fristgerechte, nachvollziehbare und rechtssichere Umsetzung ohne manuelle Nebenverfahren gewährleistet ist. Besondere Bedeutung hat ferner die Anschlussfähigkeit an die bestehende, SAP-nahe Anwendungslandschaft. Dies betrifft insbesondere SAP oscare, ein bestehendes SAP BW/4HANA-System, SAP FI/CO Systeme, elektronische Personalakten und Archivsysteme sowie weitere Fach- und Umsysteme. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bereits heute eine zentrale SAP-SuccessFactors-Landschaft mit Learning- und Talentmanagement-Funktionen für alle AOKen produktiv im Einsatz ist und die künftige Zielarchitektur diese bestehende Landschaft konsistent, belastbar und zukunftsfähig erweitern können muss. Die Softwarelösung ist zu Anfang 2027 in einem funktionsfähigen und produktiv einsetzbaren Zustand zu überlassen.
- Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durchFrist: 21. Mai
Markterkundung HR-Zielarchitektur
Die zukünftige HCM-Zielarchitektur hat die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Größenordnung von ca. 78.000 Mitarbeitenden und Versorgungsempfängern abzubilden. Sie muss zugleich der beabsichtigten Konsolidierung der derzeit 12 dezentralen SAP-HCM-Systeme in eine gemeinsame, grundsätzlich standardisierte HCM-Systemlandschaft Rechnung tragen. Gesucht wird eine möglichst umfassende Best-of-Suite-Lösung mit integrierter, konsistenter und produktiv belastbarer Architektur. Das integrative Kernsystem der Suite muss die Bereiche Gehaltsabrechnung einschließlich Beamtenversorgung, zentrale mitarbeiterzentrierte Stammdatenhaltung mit Self-Services und Workflows sowie Organisationsmanagement umfassen; diese Kernanwendungen müssen voll integrativ, d. h. ohne Anbindung über Schnittstellen, zur Verfügung stehen und den funktionalen Kern des HCM-Gesamtsystems bilden. Produkte, bei denen diese Kernanwendungen nur teilweise oder nur unter Einbindung zusätzlicher Drittprodukte, Individualentwicklungen oder gesonderter Schnittstellen bereitgestellt werden können, entsprechen dem angestrebten Zielbild regelmäßig nicht. Von zentraler Bedeutung sind darüber hinaus die übergreifenden Anforderungen an die Zielarchitektur. Hierzu gehören insbesondere zentrale Stammdatenhaltung, Hosting innerhalb der EU/des EWR, Datenschutzkonformität beim Einsatz von Nachunternehmern, deutschsprachiger Support, KRITIS-/Sicherheitsunterstützung, Informationssicherheitsnachweise einschließlich C5-Testat Typ 2 und zusätzlicher SOC-1-, SOC-2- und SOC-3-Nachweise, die integrative Bereitstellung definierter Daten für SAP oscare (oscare = SAP-basierte Branchenlösung der AOK Systems GmbH), Datenlöschung/ILM, Migrationsfähigkeit sowie ein sicherer, belastbarer Betrieb im regulatorischen Umfeld der AOK-Gemeinschaft. Ebenfalls erforderlich sind belastbare Rollen- und Rechtekonzepte sowie eine konsistente, sichere und nachvollziehbare Verarbeitung in den Kernanwendungen. Die Zielarchitektur muss insbesondere die führende Pflege und Nutzung von Beschäftigten- und Organisationsdaten, digitale Personalprozesse über den gesamten Beschäftigtenlebenszyklus, Self-Services und Workflows, Zeitwirtschaft, Reisemanagement, Entgeltabrechnung, Melde- und Bescheinigungswesen, Berichtswesen, elektronische Personalakte sowie die Anbindung an bestehende Kernverfahren und Umsysteme unterstützen. Als wesentlich angesehen werden insbesondere die Abbildung des deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie gesetzlicher, tariflicher und versorgungsrechtlicher Anforderungen einschließlich Beamtenversorgung und Betriebsrente, zentrale rollenbasierte Pflege von Beschäftigten-, Organisations- und Vertragsdaten, Meldewesen, Bescheinigungswesen und eAU, komplexe Workflow- und Genehmigungslogiken, zeitgebundenes Organisationsmanagement, Anbindung eines bestehenden SAP BW/4HANA-Systems, vollständige Zeitwirtschaft unter Berücksichtigung unterschiedlicher AOK-spezifischer Varianten, Reisemanagement einschließlich landes- und bundesrechtlicher Anforderungen sowie ein zentrales Mitarbeiterportal. Darüber hinaus muss die Zielarchitektur die Anforderungen mehrerer eigenständiger AOKen in einer gemeinsamen, konsolidierten und grundsätzlich standardisierten Lösungsarchitektur abbilden und zugleich AOK-spezifische Ausprägungen, insbesondere bei Organisationsstrukturen, Berechtigungen, Archivsystemen, Löschvorgaben, Zeitwirtschaftsvarianten, Reisekostenregelungen und Integrationsumfängen, steuerbar und logisch getrennt unterstützen. Erwartet wird, dass mögliche Produkte sämtliche gesetzlichen, tariflichen und sozialversicherungsrelevanten Regelungen der Lohn-, Besoldungs-, Gehalts- und Versorgungsabrechnung für alle relevanten Personengruppen einschließlich landesrechtlicher Besonderheiten rechtskonform abbilden und gesetzliche sowie tarifliche Änderungen ohne Zutun des Auftraggebers zeitnah über Releases bereitgestellt werden, sodass eine fristgerechte, nachvollziehbare und rechtssichere Umsetzung ohne manuelle Nebenverfahren gewährleistet ist. Besondere Bedeutung hat ferner die Anschlussfähigkeit an die bestehende, SAP-nahe Anwendungslandschaft. Dies betrifft insbesondere SAP oscare, ein bestehendes SAP BW/4HANA-System, SAP FI/CO Systeme, elektronische Personalakten und Archivsysteme sowie weitere Fach- und Umsysteme. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bereits heute eine zentrale SAP-SuccessFactors-Landschaft mit Learning- und Talentmanagement-Funktionen für alle AOKen produktiv im Einsatz ist und die künftige Zielarchitektur diese bestehende Landschaft konsistent, belastbar und zukunftsfähig erweitern können muss. Die Softwarelösung ist zu Anfang 2027 in einem funktionsfähigen und produktiv einsetzbaren Zustand zu überlassen.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Kreis Coesfeld.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.