eAkte_Fabasoft
Gegenstand der Vergabe ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über eine Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen Fabasoft Deutschland GmbH (Fabasoft) zum Erwerb von Lizenzen sowie Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Produkt Fabasoft eGov-Suite (Dokumentenmanagementsystem - Basis für die sta...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Vergabe ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über eine Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen Fabasoft Deutschland GmbH (Fabasoft) zum Erwerb von Lizenzen sowie Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Produkt Fabasoft eGov-Suite (Dokumentenmanagementsystem - Basis für die stadtweite eAkte und...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt München, it@M-GL4, Vergabemanagement
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über eine Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen Fabasoft Deutschland GmbH (Fabasoft) zum Erwerb von Lizenzen sowie Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Produkt Fabasoft eGov-Suite (Dokumentenmanagementsystem - Basis für die stadtweite eAkte und die digitale Personalakte DiPA).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement
eAkte_Fabasoft
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Rahmenvereinbarung mit der Fabasoft Deutschland GmbH. Gegenstand ist der Erwerb von Lizenzen sowie Dienst- und Werkleistungen für die Fabasoft eGov-Suite. Diese dient als Basis für die stadtweite eAkte sowie die digitale Personalakte (DiPA).
- IT-Verbund Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 04. Mai
Rahmenvereinbarung Mängelmelder für die Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung eines digitalen, webbasierten Mängelmeldesystems. Gegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über bis zu 40 Lizenzen zum Abruf durch Kommunen des Landes Schleswig-Holstein. Die Lösung soll Bürger:innen, Unternehmen sowie kommunale Verwaltungsstellen die Meldung, Bearbeitung, Dokumentation und Statistik von Mängeln ermöglichen. Die Anforderungen ergeben sich vollständig aus den definierten Produkt-, technischen und organisatorischen Kriterien. Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum (4 Jahre): 420.000,00 € netto. Mit Erreichen dieses Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Es wird eine Teststellung/Präsentation gem. Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix durchgeführt.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- EnBW Energie Baden-Württemberg AG
RV PuP: Allgemeine Prozess- und Projektberatung
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Allgemeine Prozess- und Projektberatung (PuP) Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss von Rahmenverträgen für die Durchführung von einer zukunftsorientierten, skalierbaren und wirtschaftlichen Prozess- und Projektberatung zum Ziel, beginnend ab ca. 01.05.2026 bis voraussichtlich 30.04.2029 mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten zum Gegenstand. Als EnBW agieren wir nicht nur national, sondern auch im internationalen Umfeld und benötigen daher Dienstleistungen nicht nur Onshore, sondern auch im Nearshore, um ein gleiches Verständnis herzustellen sind diese Klassifizierungen nachfolgend definiert: - Onshore: Deutschland, Österreich - Nearshore: Alle europäischen Staaten inkl. Schweiz, UK und Türkei, jedoch exkl. Deutschland, Österreich. Ausschreibungsgegenstand: Allgemeine PuP Der Ausschreibungsgegenstand ist in 4 Leistungspakete (LP) untergliedert: - LP1 - Projektmanagement - LP2 - Geschäftsprozessanalyse und -Optimierung - LP3 - Prozessdokumentation und Qualitätsmanagement - LP4 - Organisationsdesign und agile Arbeitsformen Eine detaillierte Leistungsbeschreibung für diese Ausschreibung ist der Anlage 05_Leistungsbeschreibung_Allgemeine PuP.pdf zu entnehmen. Anzahl Rahmenvertragspartner: Der Auftraggeber beabsichtigt auf die wirtschaftlichsten 5 Angebote den Zuschlag zu erteilen und plant somit mit 5 Rahmenvertragspartnern.
- Südwestfalen-IT
Gesamt
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags mit einem Unternehmen, das der Südwestfalen-IT (SIT) den Abschluss eines Microsoft Campus EES-Vertrags zwischen ihr (SIT) und Microsoft Deutschland GmbH vermittelt. Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag sowie über den Microsoft Campus EES-Vertrag müssen die in den Vergabeunterlagen genannten bezugsberechtigten Schulträger/Körperschaften während der 36-monatigen Laufzeit des Rahmenvertrags sämtliche vom Microsoft Campus EES-Vertrag umfassten Lizenzen/Produkte abrufen können, um diese zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere - aber nicht ausschließlich - die folgenden Lizenzen: - Microsoft Entra ID Premium P1 - Microsoft Entra ID Premium P2 - Microsoft Defender Endpoint P1 Education - Microsoft Defender Endpoint P2 Education - ECAL Suite - EMS E3 for Education A3 - EMS E5 for Education A5 - Microsoft 365 A3 Education - Microsoft 365 A5 Education - Microsoft SQL CAL - Windows 11 Education A3/SE - Windows 11 Education A5/SE - Microsoft Windows Remote Desktop Services CAL - Microsoft Windows Server CAL sowie insbesondere - aber nicht ausschließlich - die folgenden Serverlizenzen: - Microsoft Exchange Server Standard OnPrem - Microsoft SQL Server Standard Edition - Microsoft SQL Server Enterprise Core - Microsoft SQL Server Standard Core - Microsoft Windows Server Datacenter Core 16 - Microsoft Windows Server Datacenter Core 2 - Microsoft Windows Server Standard Core 16 - Microsoft Windows Server Standard Core 2 Die Südwestfalen-IT selbst ist berechtigt, aus dem Microsoft Campus EES-Vertrag Betriebssoftware und Server abzurufen, um diese im Schulkontext zu nutzen. Neben dem gesamten Umfang des Microsoft Campus EES-Vertrags waren darüber hinaus die folgenden ergänzenden Dienstleistungen Gegenstand der Ausschreibung: - Anlegen einer Multi-Tenant-Struktur, - die 1st Level Remote Unterstützung sowie - die über den 1st Level-Support hinausgehende Beratung (z.B. Lizenzberatung). Insgesamt sind die Schulträger von über 72 Gebietskörperschaften und in gewissem Umfang auch die Südwestfalen-IT abrufberechtigt. Es besteht für den Auftragnehmer kein Anspruch darauf, dass bestimmte Leistungen oder Leistungen in bestimmter Anzahl/Höhe oder zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der bezugsberechtigten Schulträger derzeit noch eigene Vertragsbeziehungen unterhält, mittels derer sie die ausgeschriebenen Lizenzen beziehen können. Die betreffenden Schulträger werden daher nicht sofort ab dem 01.05.2026 bezugsberechtigt sein, sondern erst im Laufe der Vertragslaufzeit bezugsberechtigt werden.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- HafenCity Hamburg GmbH
Enterprise Resource Planning (ERP) System für die HafenCity Hamburg GmbH
Die HafenCity Hamburg GmbH ("HCH") und ihre Konzerngesellschaften (HafenCity Hamburg GmbH, Sondervermögen Stadt und Hafen, Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Billebogen Management GmbH, Gesellschaft zur Koordination nachhaltiger Mobilität mbH, Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, HafenCity Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, HafenCity Immobilien-Objektgesellschaft mbH & Co. KG) sind als städtische Unternehmen verantwortlich für das Management der großen Stadtentwicklungsvorhaben HafenCity, Grasbrook, Billebogen und Science City Hamburg Bahrenfeld. Daneben wurde die HCH mit der Geschäftsbesorgung für das Sondervermögen Stadt und Hafen durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beauftragt. Mit der HafenCity und dem benachbarten Grasbrook, einer der größten innerstädtischen Entwicklungsräume Europas, entstehen auf über 220 Hektar völlig neue maßstabssetzende Innovationsstadtteile mit einem urbanen und maritimen Mix aus Dienstleistungen, Wohnen, Bildung, Freizeit, Einzelhandel, Kultur und Gewerbe. Mit dem 95 Hektar großen Stadtentwicklungsraum Billebogen werden in einem zentral gelegenen und heterogen genutzten Umfeld schwerpunktmäßig neuartige urbane Gewerbe- und Dienstleistungsareale für innovative Produktion und Dienstleistungen realisiert. Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht in Anknüpfung an das vorhandene Wissenschaftscluster aus DESY und Universitätscampus ein urbanes Quartier mit wissenschaftsorientierten öffentlichen Nutzungen, Unternehmensstandorten, Wohnen und weiteren Dienstleistungen. Zur Sicherstellung einer möglichst effizienten, digitalisierten und sachgerechten Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben führt die HCH derzeit ein unternehmensweites Organisations- und Transformationsprojekt ("Projekt Phoenix") durch. Die HCH und ihre Konzerngesellschaften forcieren im Rahmen eines internen Organisations- und Transformationsprojektes zur Optimierung der Geschäftsprozesse eine Modernisierung ihrer IT-Landschaft. Ein Baustein dieses Projekts ist die Einführung eines Enterprise Resource Planning-Systems (ERP). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Zurverfügungstellung von Lizenzen, das Customizing, die Einführung und der Betrieb eines Cloud-basierten ERP-Systems (inkl. Bereitstellung, Administration, Wartung, Aktualisierung, Datenspeicherung/-sicherung und Support) mindestens in deutscher Sprache, welches die kaufmännischen und organisatorischen Geschäftsprozesse Planung und Bau von Infrastruktur, Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen, Weiterberechnung von Leistungen innerhalb und außerhalb der HCH-Gruppe sowie Finanzbuchhaltung und Investitionscontrolling aller Gesellschaften der HCH-Gruppe abbildet. Darüber hinaus ist die finanztechnische, inhaltliche Fachberatung zur Ausgestaltung der den Funktionalitäten des ERP-Systems zugrunde liegenden fachlichen Themen und Prozesse im fachlichen Kontext der HCH und deren Konzerngesellschaften zu erbringen.
- HafenCity Hamburg GmbH
Enterprise Resource Planning (ERP) System für die HafenCity Hamburg GmbH
Die HafenCity Hamburg GmbH ("HCH") und ihre Konzerngesellschaften (HafenCity Hamburg GmbH, Sondervermögen Stadt und Hafen, Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Billebogen Management GmbH, Gesellschaft zur Koordination nachhaltiger Mobilität mbH, Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, HafenCity Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, HafenCity Immobilien-Objektgesellschaft mbH & Co. KG) sind als städtische Unternehmen verantwortlich für das Management der großen Stadtentwicklungsvorhaben HafenCity, Grasbrook, Billebogen und Science City Hamburg Bahrenfeld. Daneben wurde die HCH mit der Geschäftsbesorgung für das Sondervermögen Stadt und Hafen durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beauftragt. Mit der HafenCity und dem benachbarten Grasbrook, einer der größten innerstädtischen Entwicklungsräume Europas, entstehen auf über 220 Hektar völlig neue maßstabssetzende Innovationsstadtteile mit einem urbanen und maritimen Mix aus Dienstleistungen, Wohnen, Bildung, Freizeit, Einzelhandel, Kultur und Gewerbe. Mit dem 95 Hektar großen Stadtentwicklungsraum Billebogen werden in einem zentral gelegenen und heterogen genutzten Umfeld schwerpunktmäßig neuartige urbane Gewerbe- und Dienstleistungsareale für innovative Produktion und Dienstleistungen realisiert. Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht in Anknüpfung an das vorhandene Wissenschaftscluster aus DESY und Universitätscampus ein urbanes Quartier mit wissenschaftsorientierten öffentlichen Nutzungen, Unternehmensstandorten, Wohnen und weiteren Dienstleistungen. Zur Sicherstellung einer möglichst effizienten, digitalisierten und sachgerechten Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben führt die HCH derzeit ein unternehmensweites Organisations- und Transformationsprojekt ("Projekt Phoenix") durch. Die HCH und ihre Konzerngesellschaften forcieren im Rahmen eines internen Organisations- und Transformationsprojektes zur Optimierung der Geschäftsprozesse eine Modernisierung ihrer IT-Landschaft. Ein Baustein dieses Projekts ist die Einführung eines Enterprise Resource Planning-Systems (ERP). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Zurverfügungstellung von Lizenzen, das Customizing, die Einführung und der Betrieb eines Cloud-basierten ERP-Systems (inkl. Bereitstellung, Administration, Wartung, Aktualisierung, Datenspeicherung/-sicherung und Support) mindestens in deutscher Sprache, welches die kaufmännischen und organisatorischen Geschäftsprozesse Planung und Bau von Infrastruktur, Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen, Weiterberechnung von Leistungen innerhalb und außerhalb der HCH-Gruppe sowie Finanzbuchhaltung und Investitionscontrolling aller Gesellschaften der HCH-Gruppe abbildet. Darüber hinaus ist die finanztechnische, inhaltliche Fachberatung zur Ausgestaltung der den Funktionalitäten des ERP-Systems zugrunde liegenden fachlichen Themen und Prozesse im fachlichen Kontext der HCH und deren Konzerngesellschaften zu erbringen.
- AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Markterkundung HR-Zielarchitektur
Die zukünftige HCM-Zielarchitektur hat die besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes und der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Größenordnung von ca. 78.000 Mitarbeitenden und Versorgungsempfängern abzubilden. Sie muss zugleich der beabsichtigten Konsolidierung der derzeit 12 dezentralen SAP-HCM-Systeme in eine gemeinsame, grundsätzlich standardisierte HCM-Systemlandschaft Rechnung tragen. Gesucht wird eine möglichst umfassende Best-of-Suite-Lösung mit integrierter, konsistenter und produktiv belastbarer Architektur. Das integrative Kernsystem der Suite muss die Bereiche Gehaltsabrechnung einschließlich Beamtenversorgung, zentrale mitarbeiterzentrierte Stammdatenhaltung mit Self-Services und Workflows sowie Organisationsmanagement umfassen; diese Kernanwendungen müssen voll integrativ, d. h. ohne Anbindung über Schnittstellen, zur Verfügung stehen und den funktionalen Kern des HCM-Gesamtsystems bilden. Produkte, bei denen diese Kernanwendungen nur teilweise oder nur unter Einbindung zusätzlicher Drittprodukte, Individualentwicklungen oder gesonderter Schnittstellen bereitgestellt werden können, entsprechen dem angestrebten Zielbild regelmäßig nicht. Von zentraler Bedeutung sind darüber hinaus die übergreifenden Anforderungen an die Zielarchitektur. Hierzu gehören insbesondere zentrale Stammdatenhaltung, Hosting innerhalb der EU/des EWR, Datenschutzkonformität beim Einsatz von Nachunternehmern, deutschsprachiger Support, KRITIS-/Sicherheitsunterstützung, Informationssicherheitsnachweise einschließlich C5-Testat Typ 2 und zusätzlicher SOC-1-, SOC-2- und SOC-3-Nachweise, die integrative Bereitstellung definierter Daten für SAP oscare (oscare = SAP-basierte Branchenlösung der AOK Systems GmbH), Datenlöschung/ILM, Migrationsfähigkeit sowie ein sicherer, belastbarer Betrieb im regulatorischen Umfeld der AOK-Gemeinschaft. Ebenfalls erforderlich sind belastbare Rollen- und Rechtekonzepte sowie eine konsistente, sichere und nachvollziehbare Verarbeitung in den Kernanwendungen. Die Zielarchitektur muss insbesondere die führende Pflege und Nutzung von Beschäftigten- und Organisationsdaten, digitale Personalprozesse über den gesamten Beschäftigtenlebenszyklus, Self-Services und Workflows, Zeitwirtschaft, Reisemanagement, Entgeltabrechnung, Melde- und Bescheinigungswesen, Berichtswesen, elektronische Personalakte sowie die Anbindung an bestehende Kernverfahren und Umsysteme unterstützen. Als wesentlich angesehen werden insbesondere die Abbildung des deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie gesetzlicher, tariflicher und versorgungsrechtlicher Anforderungen einschließlich Beamtenversorgung und Betriebsrente, zentrale rollenbasierte Pflege von Beschäftigten-, Organisations- und Vertragsdaten, Meldewesen, Bescheinigungswesen und eAU, komplexe Workflow- und Genehmigungslogiken, zeitgebundenes Organisationsmanagement, Anbindung eines bestehenden SAP BW/4HANA-Systems, vollständige Zeitwirtschaft unter Berücksichtigung unterschiedlicher AOK-spezifischer Varianten, Reisemanagement einschließlich landes- und bundesrechtlicher Anforderungen sowie ein zentrales Mitarbeiterportal. Darüber hinaus muss die Zielarchitektur die Anforderungen mehrerer eigenständiger AOKen in einer gemeinsamen, konsolidierten und grundsätzlich standardisierten Lösungsarchitektur abbilden und zugleich AOK-spezifische Ausprägungen, insbesondere bei Organisationsstrukturen, Berechtigungen, Archivsystemen, Löschvorgaben, Zeitwirtschaftsvarianten, Reisekostenregelungen und Integrationsumfängen, steuerbar und logisch getrennt unterstützen. Erwartet wird, dass mögliche Produkte sämtliche gesetzlichen, tariflichen und sozialversicherungsrelevanten Regelungen der Lohn-, Besoldungs-, Gehalts- und Versorgungsabrechnung für alle relevanten Personengruppen einschließlich landesrechtlicher Besonderheiten rechtskonform abbilden und gesetzliche sowie tarifliche Änderungen ohne Zutun des Auftraggebers zeitnah über Releases bereitgestellt werden, sodass eine fristgerechte, nachvollziehbare und rechtssichere Umsetzung ohne manuelle Nebenverfahren gewährleistet ist. Besondere Bedeutung hat ferner die Anschlussfähigkeit an die bestehende, SAP-nahe Anwendungslandschaft. Dies betrifft insbesondere SAP oscare, ein bestehendes SAP BW/4HANA-System, SAP FI/CO Systeme, elektronische Personalakten und Archivsysteme sowie weitere Fach- und Umsysteme. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bereits heute eine zentrale SAP-SuccessFactors-Landschaft mit Learning- und Talentmanagement-Funktionen für alle AOKen produktiv im Einsatz ist und die künftige Zielarchitektur diese bestehende Landschaft konsistent, belastbar und zukunftsfähig erweitern können muss. Die Softwarelösung ist zu Anfang 2027 in einem funktionsfähigen und produktiv einsetzbaren Zustand zu überlassen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München, it@M-GL4, Vergabemanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.