Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr
Die Auftragnehmerin befördert die zu befördernden Personen entsprechend dem jeweiligen Fahrauftrag. Sie holt je Fahrauftrag die zu befördernden Personen vor Schulbeginn am Einstiegsort ab und befördert sie zu der im Fahrauftrag genannten Schule. Nach Schulschluss holt sie die zu befördernden Personen von der im Fahrauf...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Auftragnehmerin befördert die zu befördernden Personen entsprechend dem jeweiligen Fahrauftrag. Sie holt je Fahrauftrag die zu befördernden Personen vor Schulbeginn am Einstiegsort ab und befördert sie zu der im Fahrauftrag genannten Schule. Nach Schulschluss holt sie die zu befördernden Personen von der im Fahrauftrag genannten Sc...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Ibbenbüren
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Auftragnehmerin befördert die zu befördernden Personen entsprechend dem jeweiligen Fahrauftrag. Sie holt je Fahrauftrag die zu befördernden Personen vor Schulbeginn am Einstiegsort ab und befördert sie zu der im Fahrauftrag genannten Schule. Nach Schulschluss holt sie die zu befördernden Personen von der im Fahrauftrag genannten Schule ab und befördert sie zum jeweiligen Ausstiegsort.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXPWYRDLAGG.zip
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Durchführung von Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr
Die Auftragnehmerin befördert die zu befördernden Personen entsprechend dem jeweiligen Fahrauftrag. Sie holt je Fahrauftrag die zu befördernden Personen vor Schulbeginn am Einstiegsort ab und befördert sie zu der im Fahrauftrag genannten Schule. Nach Schulschluss holt sie die zu befördernden Personen von der im Fahrauftrag genannten Schule ab und befördert sie zum jeweiligen Ausstiegsort.
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbHFrist: 04. Juni
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan. Prüfungsschwerpunkte: 1. Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss DFS auf Grundlage der von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsnormen ab dem Geschäftsjahr 2027, sofern für diese Gesellschaften vorgeschrieben. 2. Prüfung HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS International Business Services GmbH, DAS GmbH, DFS Energy GmbH, R. Eisenschmidt GmbH, Kaufbeuren ATM Training GmbH und Droniq GmbH auf Grundlage der gültigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2027. Auf alle zu prüfenden Gesellschaften sind die Vorschriften des 3. Buches des HGB für die Prüfung und Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 3. Prüfung der Vorschriften Haushaltsgrundsätzegesetz unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB für alle oben genannten Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz umfasst ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Bezüge des Überwachungsorgans, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten (Bezügebericht). Optional: 4. Prüfung von Teilkonzernabschlüssen der o.a. Gesellschaften, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben. 5. Unterjährige Prüfung nach nationalen und internationalen Normen der Zwischenabschlüsse der o.a. Gesellschaften zur Vorlage bei Banken und Investoren bzw. deren Beauftragten ab dem Geschäftsjahr 2027. 6. Sonderprüfungen im Auftrag des Gesellschafters oder Aufsichtsrates für noch zu bestimmende Geschäftsvorfälle ab dem Geschäftsjahr 2027. 7. Prüferische Durchsicht der Gesamtbilanz nach Gebührenrecht / IFRS 14. 8. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Konzernebene nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht sowie in Verbindung mit den jeweils geltenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) ab dem Geschäftsjahr 2027. 9. Prüfung Fördermittel: Prüfung und Zertifizierung von Förderprojekten nach programmspezifischen EU-Normen und nationalen Richtlinien.
- Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist: 12. Mai
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 27. Mai
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
- Staatl. Hochbauamt Stuttgart
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für die Kostengruppen 410, 420 und 430 nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021. Bestandsaufnahme, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (EBU), Ausführungs- und Detailplanung in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Fachplanern. Sämtliche zur Ausführung notwendige Zeichnungen und Bauteile müssen detailliert und mit den anderen Fachplanern abgestimmt werden. Eine Kollisionsprüfung hat zu erfolgen. Sämtliche für die Ausschreibungen notwendigen Festlegungen müssen bis zur Ausschreibungserstellung fertig geplant vorliegen. Die Ausschreibungen sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Projektleitung zur Prüfung vorzulegen, mind. jedoch 4 Monate vor Ausführungsbeginn der jeweiligen Leistung. Auszuschreiben sind sämtliche zur Ausführung notwendige Leistungen. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird vorausgesetzt, dass eine erfahrene und kompetente Bauleitung regelmäßig vor Ort ist: - mind. 1x wöchentlich während Stahlbau/Rohbau - mind. 3x wöchentlich ab Fertigstellung Stahlbau/Rohbau Ein Baustellenbetrieb als 6-Tagewoche ist ausdrücklich erwünscht. Ein Bauleitungscontainer zur Gemeinschaftsnutzung des Planungsteams wird bauseits kostenlos gestellt. Inhalt Einfache Bauunterlage - als Zuarbeit für den Architekten (je Bauabschnitt eine EBU, nach Abschnitt D.1 RBBau, digital) - Inhaltsverzeichnis - Planunterlagen 1/100 - Kostenberechnung / 3.Ebene nach DIN 276 - Beschreibung und Umfang der Maßnahmen - Erläuterungsbericht zu den jeweiligen Kostengruppen - Berechnungen und Schemen - Terminplanung - Raumbezeichnungen nach BFR GBestand - Abstimmung Planköpfe und Planlayouts mit dem HBA S - Prognose Mittelabfluss - Zusammenstellung Schriftverkehr BA1-3 Einschätzung Honorarzone: II Kosten: BA 1: KG 410 = 11.000 € brutto BA 2: KG 410 = 520.000 € brutto KG 420 = 190.000 € brutto KG 430 = 410.000 € brutto BA 2: KG 410 = 55.000 € brutto KG 420 = 280.000 € brutto KG 430 = 290.000 € brutto Termine: Baubeginn BA1: 02.07.2027 Baubeginn BA2: 30.06.2028 Baubeginn BA3: 29.06.2029 Fertigstellung BA1 bis BA3: 22.08.2030 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 40 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (40%) - Fachl. Qualifikation (30%) - Soziale Interaktion im Team (5%) - Auslastung und Verfügbarkeit (25%) 40 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (30%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (20%) - Präsenz vor Ort (25%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Weitere Infos siehe auch Aufgabenbeschreibung. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-16348 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Ibbenbüren.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.