DFI Anzeiger 2026
Die Hagener Straßenbahn AG (HST) hat in ihrem Betriebsgebiet derzeit 68 DFI-Anzeigen sowie 240 DFI-Light-Anzeigen installiert. Die DFI-Anzeigen sind an das ITCS-System angeschlossen und versorgen die Fahrgäste mit Echtzeitinformationen an den Haltestellen. Durch die dynamische Information sind die Kunden stets aktuell ...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Hagener Straßenbahn AG (HST) hat in ihrem Betriebsgebiet derzeit 68 DFI-Anzeigen sowie 240 DFI-Light-Anzeigen installiert. Die DFI-Anzeigen sind an das ITCS-System angeschlossen und versorgen die Fahrgäste mit Echtzeitinformationen an den Haltestellen. Durch die dynamische Information sind die Kunden stets aktuell informiert und kö...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Hagener Straßenbahn AG
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Hagener Straßenbahn AG (HST) hat in ihrem Betriebsgebiet derzeit 68 DFI-Anzeigen sowie 240 DFI-Light-Anzeigen installiert. Die DFI-Anzeigen sind an das ITCS-System angeschlossen und versorgen die Fahrgäste mit Echtzeitinformationen an den Haltestellen. Durch die dynamische Information sind die Kunden stets aktuell informiert und können die Zeit bis zur Abfahrt des Busses anderweitig, z.B. für Erledigungen, nutzen. Zusätzlich können die Anzeigen mit Informationen und Sondertexten versorgt werden, die z.B. auf Betriebsstörungen, Umleitungen, aber auch auf Veranstaltungen hinweisen. Diese Informationen werden deutlich zielgerichteter und direkter als über andere Medien bereitgestellt. Die DFI-Light-Anzeigen ergänzen das DFI-Netz und stellen ebenfalls Echtzeitdaten dar, welche über die VRR-XML-Schnittstelle geliefert werden. Diese ist wiederum über den IDS-Server mit dem ITCS-System der Hagener Straßenbahn und anderer Verkehrsbetriebe verbunden. Die DFI-Anzeigen mit IST-Abfahrtszeiten gehören daher zu den Komponenten mit dem größten praktischen Nutzen für unsere Fahrgäste. Die Kundenresonanz auf die Anzeigen ist sehr positiv und inzwischen werden Wünsche von den Kunden und aus der Politik zur Ausstattung weiterer Haltestellen geäußert. Die vorhandene DFI-Landschaft der Hagener Straßenbahn AG soll nun um 19 Abfahrtsanzeiger für Haltestellen mit höherem Fahrgastaufkommen erweitert werden. Es werden ein- und doppelseitige Anzeiger mit vier bis sechs Zeilen in Abhängigkeit von den Standorten benötigt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind sowohl Ein-Mast-Lösungen als auch Zwei-Mast-Lösungen mit dazugehörigen Fundamenten nötig. Diese DFI-Anzeiger müssen mit den Daten des bestehenden ITCS-Systems der Hagener Straßenbahn AG versorgt werden. Es sollen die nächsten Abfahrten der jeweils zugeordneten Haltestelle angezeigt werden. Bei Bedarf sollen auch Hinweise und Sondertexte angezeigt werden. Die Datenversorgung muss über das mobile Datennetzwerk (4G oder höherer Mobilfunkstandard) erfolgen. Die Stromversorgung muss über das lokale Niederspannungsnetz erfolgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
GIS_BKJ_TA
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
- Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
GIS_BKJ_TA
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
- Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
GIS_BKJ_TA
Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hagener Straßenbahn AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.