Datenbanken für Jugendamt und Betreuungsbehörde
Beschaffung einer einheitlichen Softwarelösung für das Jugendamt (ca. 120 Anwender) und die Betreuungsbehörde zur Ablösung der bestehenden Datenbanken. Die Software muss beide Einsatzbereiche auf einer gemeinsamen Plattform abdecken. Aus Gründen der System- und Fachadministration ist der Erwerb der Software ausschließl...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung einer einheitlichen Softwarelösung für das Jugendamt (ca. 120 Anwender) und die Betreuungsbehörde zur Ablösung der bestehenden Datenbanken. Die Software muss beide Einsatzbereiche auf einer gemeinsamen Plattform abdecken. Aus Gründen der System- und Fachadministration ist der Erwerb der Software ausschließlich direkt beim H...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Rhein-Sieg-Kreis
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung einer einheitlichen Softwarelösung für das Jugendamt (ca. 120 Anwender) und die Betreuungsbehörde zur Ablösung der bestehenden Datenbanken. Die Software muss beide Einsatzbereiche auf einer gemeinsamen Plattform abdecken. Aus Gründen der System- und Fachadministration ist der Erwerb der Software ausschließlich direkt beim Hersteller vorgesehen.
Weiterführende Details
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Die Beschaffung von Blutgasanalysatoren ist aus medizinischer, qualitativer und struktureller Sicht erforderlich.Blutgasanalysen ermöglichen die zeitnahe Bestimmung von Sauerstoffversorgung, Ventilationsstatus sowie Säure-Basen-Haushalt und stellen insbesondere in der Intensivmedizin, Anästhesie, Notfallversorgung und bei beatmeten Patientinnen und Patienten ein unverzichtbares diagnostisches Instrument dar. Die unmittelbare Verfügbarkeit der Messergebnisse erlaubt eine schnelle Therapieanpassung und trägt maßgeblich zur Erhöhung der Patientensicherheit bei.Die Bereitstellung von Point-of-Care-Blutgasanalytik reduziert Transport- und Wartezeiten, beschleunigt klinische Entscheidungsprozesse und kann durch frühzeitige Interventionen Komplikationen sowie verlängerte Liegezeiten vermeiden.Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur zeitnahen Blutgasanalyse Bestandteil leitliniengerechter Versorgungskonzepte und häufig Voraussetzung für Zertifizierungen, insbesondere im Bereich Intensivmedizin, Notfallmedizin sowie für spezialisierte Zentren. Die Ausstattung mit entsprechenden Analysegeräten sichert somit die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Anforderungen. Die Investition ist daher sowohl aus medizinischer als auch aus qualitätssichernder und wirtschaftlicher Perspektive gerechtfertigt. 1. Technische Systembindung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV) Die derzeit eingesetzten Blutgasanalysatoren sind integraler Bestandteil der bestehenden POCT-Infrastruktur. Sie sind vollständig eingebunden in: das Krankenhausinformationssystem (KIS), das Laborinformationssystem (LIS), die bestehende POCT-Datenmanagementsoftware (Aqure der Fa. Radiometer), die qualitätssichernden Dokumentations- und Kontrollprozesse Ein Herstellerwechsel würde umfangreiche Schnittstellenanpassungen, Neuvalidierungen, Vergleichsmessungen sowie eine erneute Integration in die IT- und Qualitätsstruktur erforderlich machen. Dies würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu organisatorischen Risiken im laufenden klinischen Betrieb. Eine technische Austauschbarkeit ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ist daher nicht gegeben. 2. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§ 97 GWB) Teile der bestehenden Analysatoren können durch ein herstellerspezifisches Upgrade (CPU-Update) weiterverwendet werden. Dies ermöglicht: Nutzung vorhandener Hardwarekomponenten, Weiterverwendung bestehender IT-Anbindungen, Vermeidung vollständiger Neuanschaffungen, Reduktion von Schulungs- und Implementierungskosten, Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Ein Systemwechsel würde hingegen eine vollständige Neubeschaffung einschließlich Peripherie und Infrastruktur erfordern. Das Upgrade stellt somit die wirtschaftlichste und ressourcenschonendste Lösung dar. 3. Sicherstellung der Ergebnisvergleichbarkeit und Qualitätssicherung Die bestehende Geräteplattform ist in zertifizierte Versorgungsstrukturen (z. B. Intensivmedizin, Notfallversorgung) eingebunden. Ein Herstellerwechsel würde nach sich ziehen: erneute methodische Vergleichsstudien, Anpassungen der SOPs, erneute Schulung sämtlicher Anwender/-innen am UKMD, zusätzliche Audit- und Dokumentationsaufwände Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Ergebnisvergleichbarkeit sowie zur Vermeidung qualitätsrelevanter Umstellungsrisiken ist die Fortführung innerhalb der bestehenden Systemumgebung sachlich geboten. 4. Verhältnismäßigkeit Ein alternatives Fabrikat wäre nur unter unverhältnismäßigem technischem und wirtschaftlichem Mehraufwand einsetzbar. Die Beschränkung auf den bisherigen Hersteller erfolgt daher ausschließlich aus objektiv technischen und wirtschaftlichen Gründen und nicht mit dem Ziel der Marktverengung.
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Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
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- Der Auftraggeber ist Rhein-Sieg-Kreis.
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