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Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Dazu zählen wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen und rechtskräftige Urteile der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder leitende Mitarbeiter wegen Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen, Geldwäsche, ...
Angebotsfrist:20. August 2025(abgelaufen)
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Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Dazu zählen wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen und rechtskräftige Urteile der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder leitende Mitarbeiter wegen Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen, Geldwäsche, Bestechung, Betru...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Neckartailfingen
- Veröffentlicht: 04. Juli 2025
- Frist: 20. August 2025
Ausschreibungsbeschreibung
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Dazu zählen wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen und rechtskräftige Urteile der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder leitende Mitarbeiter wegen Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen, Geldwäsche, Bestechung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikten, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Brandstiftung, Baugefährdung, Umweltstraftaten sowie Delikte mit Freiheitsstrafe über 3 Monaten oder Geldstrafe über 90 Tagessätzen. Ferner ist zu bestätigen, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe über 3 Monaten, Geldstrafe über 90 Tagessätze, Geldbuße über 2.500 € (Schwarzarbeit, SGB III, Arbeitnehmerüberlassung, Sozialbetrug) oder Geldbuße von mindestens 2.400 € (Arbeitnehmerentsendung) verhängt wurde.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen. Er muss bestätigen, ob er selbst oder ein Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen Schwarzarbeit, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmerentsendung oder Mindestlohn mit Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätzen oder Geldbuße >2.500 Euro belegt wurde. Weitere Ausschlussgründe können in den Vergabeunterlagen stehen.
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Bieter müssen erklären, dass keine schweren beruflichen Verfehlungen vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen. Dies umfasst u.a. Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Umweltstraftaten oder Baugefährdung, sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten belegt wurden.
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Bieter müssen erklären, dass keine schweren beruflichen Verfehlungen vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen. Dies umfasst u.a. Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Umweltstraftaten oder Baugefährdung, sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten belegt wurden.
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Bieter müssen erklären, dass keine schweren beruflichen Verfehlungen vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen. Dies umfasst u.a. Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Umweltstraftaten oder Baugefährdung, sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten belegt wurden.
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Bieter müssen erklären, dass keine schweren beruflichen Verfehlungen vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen. Dies umfasst u.a. Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Umweltstraftaten oder Baugefährdung, sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten belegt wurden.
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Es gelten gesetzliche Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Bieter müssen angeben, ob Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere ob sie oder Vertretungsberechtigte in den letzten zwei Jahren wegen Schwarzarbeit, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmerentsendung oder Mindestlohn mit Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätzen oder Geldbuße >2.500 Euro belegt wurden. Nicht fristgerechte, schriftliche oder formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Weitere Ausschlussgründe können in den Vergabeunterlagen stehen.
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Der Bieter muss angeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, insbesondere wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren mit Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätzen oder Geldbuße >2.500 Euro. Weitere Ausschlussgründe können in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 20. August 2025.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Neckartailfingen.
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