D113, A1, 6-streifigen Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Verfügbarkeitskoordinator
Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fern- straßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die A 1 von Münster/Nord bis zum AK Lotte/Osnabrück 6-streifig auszubauen und die Brücken zu ertüchtigen. Die Strecke der A 1 umfasst eine Gesamtlänge von ca. 40 km. Ohne die bereits hergest...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fern- straßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die A 1 von Münster/Nord bis zum AK Lotte/Osnabrück 6-streifig auszubauen und die Brücken zu ertüchtigen. Die Strecke der A 1 umfasst eine Gesamtlänge von ca. 40 km. Ohne die bereits hergestellten Bereiche e...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fern- straßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die A 1 von Münster/Nord bis zum AK Lotte/Osnabrück 6-streifig auszubauen und die Brücken zu ertüchtigen. Die Strecke der A 1 umfasst eine Gesamtlänge von ca. 40 km. Ohne die bereits hergestellten Bereiche ergibt sich eine Streckenlänge von insgesamt 36,8 km. Die bereits hergestellten Bereiche befinden sich zwischen Bau-km 7+120 und 9+900 und umfassen die sich in dem Bereich befindlichen 3 Talbrücken Habichtswald, Smanforde und Exterheide einschl. der Strecke sowie zwischen Km 23+639 bis 24+398. Der gesamte Abschnitt soll 6-streifig ausgebaut werden. Hintergrund ist die Anpassung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Ausweisung des A 1 - Abschnitts als Teil des intereuro- päischen TEN-Netz aufgrund der Verkehrsprognose gem. BVWP und die Brückenertüchti- gung. Innerhalb der gesamten Strecke liegen insgesamt: • 53 Brückenbauwerke (davon 36 A-Bauwerke (67 Teil-BW) und 17 Überführungs- bauwerke), • 6,5 km Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwände und -wälle), • 31 Verkehrszeichenbrücken, • 5 Anschlussstellen (AS), • 30 Einleitstellen sowie • 6 PWC-Anlagen (Rastanlagen) Der Verfügbarkeitskoordinator (VKO) dient als Unterstützung für den Baubevollmächtigten (BBV) der DEGES und kommuniziert mit diesem und den Behörden und weiteren Dritten. Die Abstimmung der Bedürfnisse / Notwendigkeiten durch die Maßnahme betroffener Drit- ter ist, neben der ganzheitlichen Koordination der Verkehrsführungsmaßnahmen mehrerer AN, eine weitere Aufgabe des Verfügbarkeitskoordinators. Durch die Etablierung eines Ver- fügbarkeitskoordinators innerhalb der Maßnahme soll den vielfältigen Schnittstellenthema- tiken und -aufgabenstellungen, insbesondere bei den Auswirkungen durch geänderte Ver- kehrsführungen und Einschränkungen der bestehenden Wege, rechtzeitig begegnet wer- den. Das nachstehende Organigramm zeigt die Aufgabenstellung und Beziehungen des VKO innerhalb des Projektteams für Maßnahmen "Längerer Dauer". Maßnahmen "Kürzerer Dauer" werden durch den AN Bau und/oder die BOL/BÜ und/oder den AN dieser Ausschreibung mit den entsprechenden Behörden abgestimmt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
D113, A1, 6-streifigen Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Verfügbarkeitskoordinator
Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fern- straßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die A 1 von Münster/Nord bis zum AK Lotte/Osnabrück 6-streifig auszubauen und die Brücken zu ertüchtigen. Die Strecke der A 1 umfasst eine Gesamtlänge von ca. 40 km. Ohne die bereits hergestellten Bereiche ergibt sich eine Streckenlänge von insgesamt 36,8 km. Die bereits hergestellten Bereiche befinden sich zwischen Bau-km 7+120 und 9+900 und umfassen die sich in dem Bereich befindlichen 3 Talbrücken Habichtswald, Smanforde und Exterheide einschl. der Strecke sowie zwischen Km 23+639 bis 24+398. Der gesamte Abschnitt soll 6-streifig ausgebaut werden. Hintergrund ist die Anpassung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Ausweisung des A 1 - Abschnitts als Teil des intereuro- päischen TEN-Netz aufgrund der Verkehrsprognose gem. BVWP und die Brückenertüchti- gung. Innerhalb der gesamten Strecke liegen insgesamt: • 53 Brückenbauwerke (davon 36 A-Bauwerke (67 Teil-BW) und 17 Überführungs- bauwerke), • 6,5 km Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwände und -wälle), • 31 Verkehrszeichenbrücken, • 5 Anschlussstellen (AS), • 30 Einleitstellen sowie • 6 PWC-Anlagen (Rastanlagen) Der Verfügbarkeitskoordinator (VKO) dient als Unterstützung für den Baubevollmächtigten (BBV) der DEGES und kommuniziert mit diesem und den Behörden und weiteren Dritten. Die Abstimmung der Bedürfnisse / Notwendigkeiten durch die Maßnahme betroffener Drit- ter ist, neben der ganzheitlichen Koordination der Verkehrsführungsmaßnahmen mehrerer AN, eine weitere Aufgabe des Verfügbarkeitskoordinators. Durch die Etablierung eines Ver- fügbarkeitskoordinators innerhalb der Maßnahme soll den vielfältigen Schnittstellenthema- tiken und -aufgabenstellungen, insbesondere bei den Auswirkungen durch geänderte Ver- kehrsführungen und Einschränkungen der bestehenden Wege, rechtzeitig begegnet wer- den. Das nachstehende Organigramm zeigt die Aufgabenstellung und Beziehungen des VKO innerhalb des Projektteams für Maßnahmen "Längerer Dauer". Maßnahmen "Kürzerer Dauer" werden durch den AN Bau und/oder die BOL/BÜ und/oder den AN dieser Ausschreibung mit den entsprechenden Behörden abgestimmt.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 14. Apr.
D113, A1, 6-streifigen Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Verfügbarkeitskoordinator
Ausbau der A 1 Münster/Nord bis AK Lotte/Osnabrück auf 6 Streifen, Strecke ca. 36,8 km. Enthält 53 Brücken, 6,5 km Lärmschutz, 31 Verkehrszeichenbrücken, 5 Anschlussstellen, 30 Einleitstellen, 6 Rastanlagen. Ziel: Anpassung Leistungsfähigkeit (TEN-Netz) und Brückenertüchtigung. gesucht: Verfügbarkeitskoordinator (VKO) als Unterstützung für Baubevollmächtigten der DEGES, Koordination Verkehrsführung, Abstimmung mit Dritten und Behörden.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt-Nordwestkreuz Frankfurt, VKEC38.1 Ausbau Westkreuz Frankfurt (A5/A648)u VKEC38.2 (teilw.) Ausbau A5 Nordwestkreuz Frankfurt-Westkreuz Frankfurt - UVS,LBP,ASB,Boden,GIS
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Westkreuzes Frankfurt und der sich anschließenden Autobahnabschnitte der A 5 und A 648 sowie erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz. Im Zuge dieser Planungsebenen ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: I. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) s. separates Leistungsbild (UVS) II. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) s. separates Leistungsbild (II) III. Besondere Leistungen zur UVS und LBP s. separates Leistungsbild (III) IV. Artenschutzbeitrag (ASB) s. separates Leistungsbild (IV) V. Bodenbewertung s. separates Leistungsbild (V) VI. Erstellung eines planungsbegleitenden GIS-Projektes s. separates Leistungsbild (VI) Aufgrund der geringen Raumbedeutsamkeit bzw. Abweichungen zur Bestandstrasse des Ausbauvorhabens ist davon auszugehen, dass weder ein Raumverträglichkeitsprüfung noch ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen sein wird. Abschließend muss dies jedoch noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Für den o.g. Untersuchungsraum liegen bereits faunistische Kartierungen vor (PGNU 2021), welche auf Grundlage einer faun. Planungsraumanalyse (EGL, 2020) durchgeführt wurden. Aufgrund ihres Alters müssen diese ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde plausibilisiert bzw. aktualisiert werden. Des Weiteren liegt seit Ende 2021 die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten des Westkreuzes vor. Die darauf aufbauende Objektplanung zu 'Strecke und Bauwerken (Lph 2 bis 4) ist derzeit im Vergabeverfahren und wird planmäßig im 2.Quartal 2025 vergeben
A5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt-Nordwestkreuz Frankfurt, VKEC38.1 Ausbau Westkreuz Frankfurt (A5/A648)u VKEC38.2 (teilw.) Ausbau A5 Nordwestkreuz Frankfurt-Westkreuz Frankfurt - UVS,LBP,ASB,Boden,GIS
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Westkreuzes Frankfurt und der sich anschließenden Autobahnabschnitte der A 5 und A 648 sowie erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz. Im Zuge dieser Planungsebenen ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: I. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) s. separates Leistungsbild (UVS) II. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) s. separates Leistungsbild (II) III. Besondere Leistungen zur UVS und LBP s. separates Leistungsbild (III) IV. Artenschutzbeitrag (ASB) s. separates Leistungsbild (IV) V. Bodenbewertung s. separates Leistungsbild (V) VI. Erstellung eines planungsbegleitenden GIS-Projektes s. separates Leistungsbild (VI) Aufgrund der geringen Raumbedeutsamkeit bzw. Abweichungen zur Bestandstrasse des Ausbauvorhabens ist davon auszugehen, dass weder ein Raumverträglichkeitsprüfung noch ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen sein wird. Abschließend muss dies jedoch noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Für den o.g. Untersuchungsraum liegen bereits faunistische Kartierungen vor (PGNU 2021), welche auf Grundlage einer faun. Planungsraumanalyse (EGL, 2020) durchgeführt wurden. Aufgrund ihres Alters müssen diese ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde plausibilisiert bzw. aktualisiert werden. Des Weiteren liegt seit Ende 2021 die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten des Westkreuzes vor. Die darauf aufbauende Objektplanung zu 'Strecke und Bauwerken (Lph 2 bis 4) ist derzeit im Vergabeverfahren und wird planmäßig im 2.Quartal 2025 vergeben
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Los 3 Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr. 6
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe nach § 53 Abs.2 Nr. 6 HOAI (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften gem. beiliegender Karte in der Region Nord-Ost zu vergeben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und beinhaltet das Optionsrecht für den AG auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Region Nord-Ost ist wiederum in 7 Gebiete aufgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in dem jeweiligen Fachlos für ein, mehrere oder alle 7 Gebiete zu bewerben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. en kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Fachplanungsbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis).
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - BOL/BÜ und SiGeKo
Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt im Rahmen des Sonderprogramms zur Kapazitätserhöhung der Lkw-Stellplätze an Bundesautobahnen den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West an der A 10. Die Tank- und Rastanlage (TuR) Seeberg ist als beidseitige Rastanlage ausgebildet. Die Rastanlagenstandorte befinden sich an der A 10 bei km 12,300 zwischen der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn (Nr. 3, km 10,9, NK 3448008) im Westen und der AS Berlin-Hellersdorf (Nr. 4, km 18,7, NK 3548002) im Osten. Die nächstgelegenen Orte sind Seeberg-Dorf, Altlandsberg und Neuenhagen. Die Bundesautobahn A 10 verknüpft als weiträumige Verkehrsverbindung den Raum Berlin mit anderen Wirtschaftszentren und ist in diesem Bereich 6-streifig ausgebaut. Das Bauvorhaben befindet sich im Land Brandenburg auf dem Gebiet der amtsfreien Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und auf dem Gebiet des Amtes Altlandsberg des Landkreises Märkisch-Oderland. Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von 1.200 m (Betr.-km 11,665 und Betr.-km 12,875). Die Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und Seeberg West sind als Kompaktanlagen vorhanden, d.h. die Raststätte und die Tankstelle befinden sich als Versorgungseinheit an einem Standort. Die Hochbauten und die Zufahrten zur Tankstelle und zum Servicegebäude bleiben im Rahmen der Erweiterung unverän-dert. Gleiches gilt für die Ausfahrten der A 10 einschließlich der Ausfädelungsstreifen. Die bewirtschaftete Rastanlage ist Bestandteil der Bedarfskonzeption des Bundes für das Gebiet des Landes Brandenburg im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Die beidseitige Tank- und Rastanlage Seeberg ist derzeit der einzige bewirtschaftete Rastanlagenstandort im Bereich des gesamten östlichen Berliner Ringes mit einer Kapazität von insgesamt 78 Lkw-Stellplätzen. Ziel der Maßnahme ist es, aufgrund des stark gestiegenen Bedarfes an Stellplätzen für den Schwerverkehr das Angebot an Lkw-Parkstände deutlich zu verbessern. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Seeberg wird die Anzahl der Lkw-Parkstände um 80 Lkw-Parkstände auf 158 Parkstände erhöht. Die Anzahl der 163 vorhandenen Pkw-Parkstände bleibt unverändert. Die Ausführung und somit die zu überwachende Leistungen umfassen den Neubau der Einfahrten, die Ver-breiterung und Verlängerung der Einfädelungsstreifen an die durchgehenden Fahrbahnen der A 10, den Neubau der Fahrgassen, Parkstände, Gehwege, Entwässerungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Ausstattungen (Markierung, Beschilderung und FRS) und Lärmschutzwände und die Anpassung der vorhandenen östlichen rückwärtigen Anbindung. Über diese Leistungen werden die Fachlose gebildet und die ausgeschriebene Leistung ist über den gesamten Vertragszeitraum zu gewährleisten. Die Gesamtbauzeit beläuft sich auf ca. 33 Monate (zuzüglich Gewährleistungüberwachung 5 Jahre).
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Los 3 Fachplanungsleistungen nach § 53 Abs.2 Nr. 6 HOAI
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr.6 HOAI (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften gem. beiliegender Karte in der Region Süd zu vergeben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und beinhaltet das Optionsrecht für den AG auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Region Süd ist wiederum in 9 Gebiete aufgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in dem jeweiligen Fachlos für ein, mehrere oder alle 9 Gebiete zu bewerben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. en kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Fachplanungsbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis).
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich AurichAurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Los 7 gem. beiliegender Loskarte
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 (hier überwiegend LPh 1-3 und 5-9) und Teil 4, Abschnitt 2 (TGA) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften zu vergeben. Der Auftranehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung, Tragwerkplanung, Brandschutz und Bauphysik auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. en kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Gros der Einzelmaßnahmen bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60 % der Maßnahmen). Der Anteil der KG 300 liegt bei ca. 60 %, der Anteil der KG 400 bei ca. 40 %. Gesucht werden Architektur- oder Ingenieurbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Das Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Eine exakte Angabe zu Gesamtmenge bzw. Umfang/Volumen der Leistungen kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhersehbare Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen bewegt sich im Bereich bis 150 T€ brutto (anrechenbare Kosten gesamt) mit Schwerpunkt auf Gewerke der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis). Zur Erhöhung der Flexibilität und Beschleunigung der Umsetzung der Bau-Maßnahmen behält sich der Auftraggeber vor, pro Los bis zu zwei Architektur- bzw. Ingenieurbüros mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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