Bezirkskliniken Mittelfranken - Ersatzneubau soziopathisches Wohnheim Ansbach
Der Auftraggeber führt ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Flur Nr. 1912, Gemarkung Ansbach, durch. Auf diesen Grundstücken soll das Bauvorhaben "Ersatzneubau soziotherapeutisches Wohnheim Ansbach" durchgeführt werden. Hierfür wird der Auftragnehmer als Generalunternehmer mit umfassenden Ausführungs-, Planungs-, Koordin...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Auftraggeber führt ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Flur Nr. 1912, Gemarkung Ansbach, durch. Auf diesen Grundstücken soll das Bauvorhaben "Ersatzneubau soziotherapeutisches Wohnheim Ansbach" durchgeführt werden. Hierfür wird der Auftragnehmer als Generalunternehmer mit umfassenden Ausführungs-, Planungs-, Koordinierungs- und sons...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bezirkskliniken Mittelfranken
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber führt ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Flur Nr. 1912, Gemarkung Ansbach, durch. Auf diesen Grundstücken soll das Bauvorhaben "Ersatzneubau soziotherapeutisches Wohnheim Ansbach" durchgeführt werden. Hierfür wird der Auftragnehmer als Generalunternehmer mit umfassenden Ausführungs-, Planungs-, Koordinierungs- und sonstigen sich aus diesem Vertrag ergebenden Leistungen beauftragt. Der Auftragnehmer hat dabei sämtliche Lieferungen und Leistungen zu erbringen, die zur rechtzeitigen, schlüsselfertigen, betriebs- und bezugsbereiten, sowie funktionsgerechten Umsetzung des Bauvorhabens nach den vereinbarten Anforderungen, jedenfalls nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, erforderlich sind, selbst wenn diese nicht ausdrücklich in den Vertragsgrundlagen beschrieben, aber aus der Sicht eines sachkundigen Auftragnehmer bei Vertragsschluss zur Herbeiführung des Gesamterfolges zu erbringen sind. Ziel des Auftraggebers ist hierbei insbesondere, sämtliche für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in eine Hand zu geben und hierfür einen möglichst abschließenden Gesamt-Pauschalfestpreis zu vereinbaren, um Schnittstellen, Bau-Soll- und Behinderungsdiskussionen möglichst zu vermeiden und um größtmögliche Qualitäts-, Termin-, Kostensicherheit zu erlangen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gemäß der Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 22.02.2013 B4), für die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI für die Errichtung des Studierendenwohnheims durchzuführen. Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs sind neben den in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten Inhalten der Leitfaden und der Mustertext für die Auslobung (Anlage 808) zu beachten. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum 31.01.2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf [Anlage 907].
- Kreisverwaltung GermersheimFrist: 05. Mai
Neubau Gymnasium Rheinzabern
Hinweis: Weiterführende Informationen über den Leistungsgegenstand und das Verfahren können Sie dem FB T-1-1_Vergabeleitfaden entnehmen. Leistungsumfang: Gegenstand des auszuschreibenden Vertrages sind im Wesentlichen: - Sämtliche Planungsleistungen aller für die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung erforderlicher Planungsdisziplinen in allen erforderlichen Leistungsphasen der HOAI (LP 2 – 9), insbesondere sämtliche vollständigen Grundleistungen und etwaige besondere Leistungen sowie Nebenleistungen gemäß der FLB; - die Herbeiführung der Baugenehmigung ist Aufgabe des Auftragnehmers. - die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des vom Auftragnehmer geplanten Gebäudes. / der Gebäude. - die Gesamtkoordination aller hierfür erforderlichen Leistungen der Planung und des Baus. Auftragsgegenstand: Auftragsgegenstand ist die Planung und die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des Neubaus des vierzügigen Gymnasiums Rheinzabern nebst Mensa, 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern in unmittelbarer Nachbarschaft der dortigen Integrierten Gesamtschule (IGS) Rheinzabern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der für die Planung und die schlüsselfertige Herstellung verantwortliche Totalunternehmer ermittelt. Der Flächenbedarf des Projekts ermittelt sich mit insgesamt ca. 7.109 m² BGF (Gymnasium mit Mensa und Ganztagsbetreuung: ca. 5.585 m² BGF; Drei-Feld-Sporthalle: ca. 1.524 m² BGF). Im Neubau des Gymnasiums werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder „Raumgruppen“). Daneben werden im Schulgebäude verschiedene Fachräume und diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Zimmer für Schülervertretung, Bibliothek und eine Aula mit Bühne errichtet. Hinzu tritt eine 3-Feld-Sporthalle. Das Tragwerk des Neubaus ist nach den planerischen Anforderungen sowie nach den statischen Erfordernissen zu bemessen und auszuführen. Das Gebäude ist in Modulbau- oder Systembauweise zu planen und zu errichten. Dabei sind Konstruktionsarten in Holz- oder Holz-Hybrid mit hohem Vorfertigungsgrad möglich, sofern das vorgegebene Terminziel sowie die Nachhaltigkeits- und Energieziele des AG eingehalten werden. Die Konstruktion und das Energiekonzept sind gesamtheitlich zu betrachten. Die Fertigstellung des Neubaus ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 vorgesehen.
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Der Planer schuldet als Generalplaner der Auftraggeberin leistungsübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige, mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projektes. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit, über die Summe der ihm übertragenen Planungsleistungen hinaus, als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Die Planungsleistungen zur Ausführung und Inbetriebnahme des Heizwerkes sind vollständig, funktionsfähig und regelwerkskonform zu erbringen. Der von der Auftraggeberin derzeit zugrunde gelegte Energieerzeugermix - bestehend aus einer Pelletfeuerung (3 x 300 kW in Containerbauweise), einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (ca. 600 kW bei A7/W75) sowie einer Power-to-Heat-Anlage zur Deckung der Spitzenlast - ist durch den Auftragnehmer technisch zu verifizieren und bei Erfordernis in Abstimmung mit der Auftraggeberin anzupassen bzw. zu optimieren. Der Auftragnehmer hat ferner die für die Durchführung der Baumaßnahmen erforderlichen Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen losweise zu erarbeiten. Hierzu ge-hören insbesondere die Erstellung fachlich vollständiger, eindeutiger und vergaberechtskon-former Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (Bau-, Liefer- und Montageleistungen), die Definition der Losstruktur (Gewerke- und Fachlose) in Abstimmung mit der Auftraggeberin, die Ausarbeitung der technischen Vertragsbedingungen sowie der technischen Anlagen für die Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind so auszugestalten, dass eine transparente, vergleichbare und wirtschaftliche Angebotswertung nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Er hat, neben den sogleich aufgeführten Grundleistungen, auch alle in der Vergabeunterlage A aufgeführten Besonderen Leistungen zu erbringen. Sollte der Generalplaner notwendige Leistungen erkennen, die nicht Bestandteil dieser Leistungen sind, so hat er diese in seinem Angebot darzustellen und kurz zu begründen. Grundleistungen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume, §§ 33 ff. HOAI (LPH 2 bis 9) - Fachplanung Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI (LPH 2 bis 6) - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) (AGr. 2, 4, 5 und 8), §§ 53 ff. HOAI (LPH 2 bis 9)
- Kreisverwaltung Germersheim
Planung und Bau des Gymnasiums Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle - Totalunternehmer
Hinweis: Weiterführende Informationen über den Leistungsgegenstand und das Verfahren können Sie dem FB T-1-1_Vergabeleitfaden entnehmen. Leistungsumfang: Gegenstand des auszuschreibenden Vertrages sind im Wesentlichen: - Sämtliche Planungsleistungen aller für die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung erforderlicher Planungsdisziplinen in allen erforderlichen Leistungsphasen der HOAI (LP 2 – 9), insbesondere sämtliche vollständigen Grundleistungen und etwaige besondere Leistungen sowie Nebenleistungen gemäß der FLB; - die Herbeiführung der Baugenehmigung ist Aufgabe des Auftragnehmers. - die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des vom Auftragnehmer geplanten Gebäudes. / der Gebäude. - die Gesamtkoordination aller hierfür erforderlichen Leistungen der Planung und des Baus. Auftragsgegenstand: Auftragsgegenstand ist die Planung und die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des Neubaus des vierzügigen Gymnasiums Rheinzabern nebst Mensa, 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern in unmittelbarer Nachbarschaft der dortigen Integrierten Gesamtschule (IGS) Rheinzabern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der für die Planung und die schlüsselfertige Herstellung verantwortliche Totalunternehmer ermittelt. Der Flächenbedarf des Projekts ermittelt sich mit insgesamt ca. 7.109 m² BGF (Gymnasium mit Mensa und Ganztagsbetreuung: ca. 5.585 m² BGF; Drei-Feld-Sporthalle: ca. 1.524 m² BGF). Im Neubau des Gymnasiums werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder „Raumgruppen“). Daneben werden im Schulgebäude verschiedene Fachräume und diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Zimmer für Schülervertretung, Bibliothek und eine Aula mit Bühne errichtet. Hinzu tritt eine 3-Feld-Sporthalle. Das Tragwerk des Neubaus ist nach den planerischen Anforderungen sowie nach den statischen Erfordernissen zu bemessen und auszuführen. Das Gebäude ist in Modulbau- oder Systembauweise zu planen und zu errichten. Dabei sind Konstruktionsarten in Holz- oder Holz-Hybrid mit hohem Vorfertigungsgrad möglich, sofern das vorgegebene Terminziel sowie die Nachhaltigkeits- und Energieziele des AG eingehalten werden. Die Konstruktion und das Energiekonzept sind gesamtheitlich zu betrachten. Die Fertigstellung des Neubaus ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 vorgesehen.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land
Generalplanervertrag Neubau Kita St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
- Saale-Holzland-Kreis
Ersatzneubau Schulsporthalle GS "Novalis" in Schlöben - Los 1 Objektplanung Gebäude
Der Saale-Holzland-Kreis plant den Ersatzneubau einer Turnhalle als Einfeld-Sporthalle an der Grundschule "Novalis" in Schlöben, unmittelbar benachbart zum Standort der noch bestehenden Sporthalle. Eine Kostenberechnung (08/2025) geht für das Bauvorhaben von Gesamtkosten i.H.v. ca. 4,05 Mio Euro brutto aus. Dieser Kostenrahmen ist einzuhalten. Der Saale-Holzland-Kreis beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen von VgV-Verfahren zu vergeben: - Objektplanung Gebäude, LP 4-9, - (sowie Fachplanung Tragwerk, LP 1-6 und Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-5, 8+9 (HLS und ELT), LP 1-4, optional 5-9). Weitere für das Vorhaben erforderliche Planungs- und ggf. gutachterliche Leistungen wie z.B. Objektplanung Freianlagen, Brandschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung etc. werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch den Saale-Holzland-Kreis vergeben. Die Planungsleistungen beginnen umgehend nach Abschluss des VgV-Verfahrens. Die Leistungsphasen 1-3 (Los 1) werden durch den AG als bereits erbracht bewertet. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 4 im Zeitraum bis 06/2026 zu erbringen und abzuschließen. Anschließend: bis 08/2026 Ausführungsplanung, bis 11/2026 Ausschreibung und Vergabe, 03/2027 Baubeginn, 04/2028 Abschluss Baufertigstellung, bezugsfertig.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
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- Der Auftraggeber ist Bezirkskliniken Mittelfranken.
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