Bestandserhebung der öffentlichen Grünflächen
Erhebung der Vegetations- und Nutzungstypen sowie weiterer Ausstattungselemente in den öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt München bis Ende 2027, dabei: Erfassung, Bewertung und Digitalisierung (GIS) der Vegetations- und Nutzungstypen als Flächen/Polygone anhand vorgegebener Flächenkategorien in Anlehnung an ...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erhebung der Vegetations- und Nutzungstypen sowie weiterer Ausstattungselemente in den öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt München bis Ende 2027, dabei: Erfassung, Bewertung und Digitalisierung (GIS) der Vegetations- und Nutzungstypen als Flächen/Polygone anhand vorgegebener Flächenkategorien in Anlehnung an die Biotop- und N...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt München
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erhebung der Vegetations- und Nutzungstypen sowie weiterer Ausstattungselemente in den öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt München bis Ende 2027, dabei: Erfassung, Bewertung und Digitalisierung (GIS) der Vegetations- und Nutzungstypen als Flächen/Polygone anhand vorgegebener Flächenkategorien in Anlehnung an die Biotop- und Nutzungstypen nach BayKompV (Bayerische Kompensationsverordnung). Die Erfassung und Digitalisierung erfolgen getrennt nach Boden- und Gehölzebene im Maßstab 1:500. Erfassung und Digitalisierung (GIS) weiterer Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Schnitthecken (Linienelemente) sowie Erfassung von ausgewählten Objekten mit Barrierewirkung (Punktelemente). Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen vegetationskundliche Kartierungen und GIS-Leistungen Erfassungskulisse Los 1-Nord: 308 Grünflächen unterschiedlicher Größe mit einer Gesamtfläche von 549,22 Hektar. Das Los umfasst den Bereich zwischen der Stadtgrenze im Münchner Norden, dem Stadtzentrum im Süden, der Landshuter Allee und dem Rangierbahnhof im Westen und der Isar im Osten. Das Los umfasst grob die folgenden Stadtbezirke (Stadtbezirksnummern), wobei die Grenzen der Lose häufig von den Stadtbezirksgrenzen abweichen: 1, 2, 3, 4, 11, 12 und 24 sowie kleine Teile von 9. Weitere Kennzahlen zum Los können der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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BauR G-40026-2026 Bestandserhebung
den öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt München bis Ende 2027, dabei: Erfassung, Bewertung und Digitalisierung (GIS) der Vegetations und Nutzungstypen als Flächen/Polygone anhand vorgegebener Flächenkategorien in Anlehnung an die Biotop und Nutzungstypen nach BayKompV (Bayerische Kompensationsverordnung). Die Erfassung und Digitalisierung erfolgen getrennt nach Boden und Gehölzebene im Maßstab 1:500. Erfassung und Digitalisierung (GIS) weiterer Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Schnitthecken (Linienelemente) sowie Erfassung von ausgewählten Objekten mit Barrierewirkung (Punktelemente ). Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen vegetationskundliche Kartierungen und GIS Leistungen Erfassungskulisse: Ca. 1.300 einzelne Grünflächen unterschiedlichster Größe mit einer Gesamtfläche von rund 2.300 Hektar im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München aufgeteilt auf vier Lose. Kennung des Verfahrens: 3d965ec05c7a4334a2fd50df22cf3de9 Interne Kennung: BauR G400262026 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur, Konstruktions und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: München Postleitzahl: 80331 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 03. Juni
Öffentliche Ausschreibung zur Erstellung eines 3D-Aufmaßes und zur Bestandserfassung der Akademie der Künste (AdK Berlin PP4 Sanierung Akademie der Künste, Pariser Platz 4, Berlin) - VOEK 630-25
Für das Facility Management, den Bauunterhalt und Sanierungsmaßnahmen an der Akademie der Künste (AdK) werden Informationen über das Gebäude mit entsprechender Aufbereitung in Form der folgenden Leistungen benötigt: 1. Bestandserfassung 2. Bestandsmodellierung 3. Raumbuch Die Zielsetzung dieser Aufgabenstellung, die dem AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung gemäß dem BIM-Masterplan für Bundesbauten entspricht, wird im Folgenden beschrieben. AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung Zur Erstellung einer fundierten Planungsgrundlage und zur Erfassung von Informationen, die in den vorhandenen 2D-Bestandsunterlagen nicht oder nicht ausreichend zuverlässig vorhanden sind, besteht die Notwendigkeit, 3D-Bestandsmodelle des Gebäudes zu erstellen. Dies umfasst sowohl die Fassade als auch den „inneren“ Teil des Gebäudes, mit dem Ziel, eine vollständige 3D-Modellierung des Objekts zu ermöglichen. Im Einzelnen sind die Erfassung und Modellierung der folgenden Bauelemente erforderlich: - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile innerhalb des Gebäudes, inkl. technischer Anlagen - sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile der Gebäudehülle, inkl. technischer Anlagen Die Anforderungen an die Bestandsaufnahme, die dem geforderten Visualisierungsgrad entsprechen, sind im Leistungsbaustein 1 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung aufgeführt. Neben der geforderten Informationsdichte für die zu scannenden Bauteile sind mit dem Auftragnehmer auch die erforderlichen Austauschformate (Punktwolkendaten aus 3D-Laserscans) für die weitere Verwendung im Rahmen der 3D-Bestandsmodellierung zu vereinbaren. Die Anforderungen an die Bestandsmodellierung sind im Leistungsbaustein der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung 2 dargelegt. Um eine umfassende Dokumentation des Gebäudes zu erstellen sowie den laufenden Betrieb und künftige Sanierungsmaßnahmen damit besser planen und steuern zu können fordert die Auftraggeberin eine Bauaufnahme bzw. Baudokumentation des Bestands in Form eines digitalen Raumbuchs, welches aus der Bestandsmodellierung abgeleitet werden soll. Die Anforderungen und der Detaillierungsgrad des Raumbuchs sind in Leistungsbaustein 3 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung beschrieben.
- TenneT TSO GmbHFrist: 11. Juni
COSMOS - Instandhaltung von elektrotechnischen Systemen an DC-Netzanlagen der TenneT TSO GmbH
COSMOS: Combined Offshore Maintenance and Operation Services Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet die Informationen zu "Instandhaltung von elektrotechnischen Systemen an DC-Netzanlagen der TenneT TSO GmbH". Im Rahmen der Rahmenvereinbarung hat der Auftragnehmer wiederkehrende und nicht wiederkehrenden Instandhaltung durchzuführen und dabei die technische Betriebsbereitschaft, Sicherheit und Konformität sicherzustellen. Dieses betrifft folgende Lose: Los 1 – Mittel-, Hoch-, und Höchstspannungs-Komponente inkl. GIS Los 2 – Niederspannungs-Komponente inkl. USV Das Los 2 umfasst zur Konkretisierung folgende Niederspannungskomponente und Leistungen: a) die elektrische Eigenbedarfsversorgungssysteme und zugehörigen Anlagen, b) die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung (USV) sowie der DC-Anlagen, c) die allgemeinen Beleuchtung inkl. explosionsgeschützte Leuchten, der Notbeleuchtung, der Sicherungsbeleuchtung und die 400/230V AC Stromversorgung sowie d) das Blitzschutz- und Potenzialausgleichssystem. Darüber hinaus sind "Wiederkehrenden Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100 an ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" durchzuführen. Vertragslaufzeit: 01.03.2028 - 28.02.2033 mit Verlängerungsoption um weitere 36 Monate Bewertungskriterien: - Preis: 50% - Kommerzielle Vertragsklauseln (Vertragsstrafen): 10% - Konzept zur Leistungserbringung: 40% (75% Kapazität/Technische Lösung & 25% HSE) Verhandlung mit wie vielen Bietern (ggf. pro Los): Fünf Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "COSMOS-E-Technik-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an alle folgenden E-Mail-Adressen: 1) wiebke.isensee@tennet.eu. 2) sabine.werner@tennet.eu 3) martijnjasper.manck@tennet.eu Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 11.06.2026 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher Sprache sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form(e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
- Verein zur Berufsförderung der Bauwirtschaft NordBad ZwischenahnFrist: 08. Mai
Planungsleistungen über die Objektplanung gem. §§ 33ff. HOAI, Leistungsphasen 4-9
Der Verein zur Berufsförderung der Bauwirtschaft Nord e.V. (nachfolgend: VBB Nord) betreibt das BAU ABC in Bad Zwischenahn. Das BAU ABC in Bad Zwischenahn bietet unterschiedli-che Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Handwerk, Industrie, Handel und öffentliche Ein-richtungen. Es verfügt derzeit über 17 Lehrwerkhallen für die praktische Ausbildung mit ca. 680 Ausbildungs- und über 750 Schulungsplätzen. Darüber hinaus verfügt das 90.628 m² große Grundstück über ein Verwaltungsgebäude, eine Essensausgabe sowie über zwei In-ternatsgebäude mit 192 Übernachtungsplätzen. Der VBB Nord beabsichtigt die Errichtung neuer und den (teilweisen) Umbau bestehender Gebäude auf dem Grundstück des BAU ABC. Konkret umfasst dies folgende Gebäude und Flächen: 1) Lehrwerkhalle Gebäude 30 und daran anschließender Neubau der Lehrwerkhal-len Gebäude 27 bis 29 Die Lehrwerkhalle Gebäude 30 wurde im Jahr 2023 fertiggestellt und dient zur theoreti-schen und praktischen überbetrieblichen Erstausbildung in der Bauwirtschaft. Das Ge-bäude hat eine Grundfläche von ca. 45 x 25 m und ist in zwei Bereiche aufgeteilt: i) Auf einer Fläche von 7 x 25 m wurde ein zweigeschossiger werkstattergänzender Bereich in zweischaligem Mauerwerk hergestellt, in dem sich Schulungs- und So-zialräume befinden. ii) An diesen Massivbau fügt sich eine Stahlskelettkonstruktion mit Sandwichhülle mit einer Abmessung von 38 x 25 m, die als Werkstattbereich dient und für die praktische Ausbildung genutzt wird. Der VBB Nord beabsichtigt den Neubau drei weiterer Lehrwerkhallen (Gebäude 27 bis 29), die am werkstattergänzenden Bereich (oben Abschnitt i)) an das Gebäude 30 an-schließen und in ähnlicher Bauweise hergestellt werden sollen, sodass nach Fertigstel-lung ein homogenes Gebäudeensemble entsteht. 2) Stahlskeletthalle Auf dem Grundstück des BAU ABC befindet sich ferner ein mit Trapezblech beplanktes Bestandsgebäude mit Stahlskeletttragwerk (nachfolgend: Stahlskeletthalle). Diese Stahlskeletthalle soll von ihrem jetzigen Standort zurückgebaut werden. Anstelle der Stahlskeletthalle soll zukünftig auf dieser Fläche eine Unterstellmöglichkeit für E-Bau-Geräte (Gebäude 31) gebaut werden. 3) Hauptgebäude (Gebäude 1) Als Teil des Umbaus des BAU ABC muss im Hauptgebäude (Gebäude 1) eine neue An-laufstelle für die Feuerwehr errichtet werden. Hintergrund ist, dass die vorhandene FIBS den Neubau der Gebäude 27-29 platztechnisch nicht mehr aufnehmen kann. So soll im Foyer ein Raum abgetrennt werden, der den Anforderungen einer solchen FIBS ent-spricht. Genaue Abmessungen sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen. Durch die Schaffung eines weiteren Raumes muss eine Unterverteilung ertüchtigt wer-den. Da sich diese Verteilung im notwendigen Flur befindet, muss diese mit einer Brand-schutzumhausung verkleidet werden. 4) Außenregal-Lagerfläche Um die für die Ausbildung benötigten Lagerflächen zu erfüllen, wird auf dem Gelände ein Außenregallager mit einer Lagerfläche von insgesamt 1.000m² errichtet. Dieses befindet sich neben dem Gebäude 30 sowie in direkte Anbindung an die Gebäude 27-29 und ist Bestandteil dieser Planung. Für das Außenregallager ist es erforderlich, eine kapillarbrechende Schicht sowie eine gem. den Anforderungen entsprechende durchgängige Sohlplatte herzustellen. Im Zuge der Digitalisierung erhält dieses Außenregallager Netzwerkanschlüsse sowie eine Laut-sprecheranlage. Das Außenregallager ist so auszuführen, dass es sowohl Langgut auf 3 Lagerebenen sowie für Palettengut, ebenfalls auf 3 Lagerebenen mit einer Last von mind. 2.000kg/ Palette aufnehmen kann. Die örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der VBB Nord beauftragt den Auftragnehmer mit Architektenleistungen zur Objektplanung der beschriebenen Maßnahmen im Sinne der Leistungsphasen 4 - 9 gemäß § 34 HOAI 2013 sowie Anlage 10 zu § 34 HOAI-2013, auch für die gesamte Inneneinrichtung für das o.g. Bauvorhaben. Vom Planungsumfang erfasst sind neben der Baukonstruktion (KG 300) auch die technischen Anlagen (KG 400), die vorbereitenden Maßnahmen (KG 200) und die Ausstattung (KG 600). Eine Entwurfsplanung liegt dem VBB Nord vor und soll die Grundlage für die durch den Auf-tragnehmer zu erbringende Planung bilden. Mit Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ergeben sich Baukosten der Kostengruppen 100 bis 700 von insgesamt 26.346.112,83 Euro brutto. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind im Dokument „Verfahrensbrief“ hinterlegt.
- LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHFrist: 19. Mai
Rückbau Schutzzäune ASP, Abschnitt 7.4+7.6+7.7; Bernsdorf-Hoyerswerda-Neustadt-Burgneundorf-K8481
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: ./. Faxnummer: ./. E-Mail: ./. b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: BL-26-008-SMS c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Der Baubereich Abschnitt 7.4 beginnt nord/östl. der OL Bernsdorf und verläuft entlang der B 97 in Richtung Hoyerswerda. Im weiteren Verlauf entlang der B 97 bzw. S 234 und der B 96 durch die OL Hoyerswerda in Teilabschnitten. Der Baubereich Abschnitt 7.6 + 7.7 beginnt östlich der OL Bernsdorf und verläuft in nord/östl. Richtung entlang der B 97 Richtung Spremberg. In Burgneudorf zweigt recht die S 130 ab. Hier folgt der Zaun dem Verlauf der K-Straße bis Neustadt/Spree. Hinter der Überführung der Spree folgt die Trasse in der Spreeaue dem Radweg in Richtung Ruhlmühle und endet auf der K 8481. Des Weiteren geht ein Abschnitt von Burgneudorf bis zur Landesgrenze BB. f) Art und : : Rückbau von Schutzzäunen, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest errichtet wurden, Abschnitt 7.4+7.6+.7.7 : Die Ausschreibung der anstehenden Beschaffung erfolgt gemäß VOB/A im Namen und für Rechnung des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschlagserteilung erfolgt für die Gesamtleistung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. : 28.800 m Wildschutzzaun zurückbauen 350 St Kleintierdurchlässe zurückbauen 185 St Tore zurückbauen 29.900 m Vegetationsfläche mähen 29.900 m² Flächensondierung durchführen Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) anzuwenden. Gemäß § 6 SächsVergabeG gilt damit ergänzend zu den Teilnahmebedingungen Pkt. 6: Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftragsgebers zulässig. Es wird auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Am 15.05.2026 werden Anfragen ausschließlich entgegengenommen, die Bearbeitung erfolgt ab dem 18.05.2026. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: sonstiges weitere Fristen: Beginn der Ausführung: spätestens 3 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: spätestens 60 Werktage nach Beginn der Ausführung j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19da9dc6e76-2f7ee8cd81c1d5c8 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 19.05.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 19.06.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: 100% Preis s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 19.05.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Um der zunehmenden Digitalisierung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind nur noch elektronische Angebote zugelassen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine. Gemäß § 14 (6) VOB/A wird die Mitteilung Ausschreibungsergebnis Öffnungstermin unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: -/- u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz mit dem Angebot einzureichen. v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftrag-/Nachunternehmen (UAN/NU) werden für alle benannten Angaben (Ang), Erklärungen (Erkl) und Nachweise (Nachw) entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die mit dem Angebot bzw auf gesondertes Verlangen (ges Verl) vorzulegenden Ang, Erkl und Nachw sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung zur Eignung (EK Eignung) vorzulegen: Der Bieter hat zum Nachw seiner Fachkunde (FK), Leistungsfähigkeit (LF) und Zuverlässigkeit (Zuverl) die Ang gem § 6a VOB/A Eignungsnachw einzureichen. Mittel der Nachweisführung gem § 6b (1) und (2) VOB/A. Der Bieter hat die im PQ-System hinterlegten Ang, Erkl und Nachw (insbesondere die Referenzen (Ref)) projektspezifisch auf Aktualität und Eignung entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung zu prüfen. Maßgebend für die Wertung des Angebotes des Bieters sind seine bis zum Ablauf der Angebotsfrist im PQ-System hinterlegten Ref. Es besteht die Möglichkeit, neben den im PQ-System hinterlegten Ref, weitere Ref mit dem Angebot abzugeben. Zum Nachw der wirtschaftlichen und finanziellen LF ist in der EK Eignung, Pkt. I Verpflichtende Eignungsnachw der Jahresumsatz (gefordert mindestens in Höhe von (iHv) 120.000 €) und der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (gefordert mindestens iHv 120.000 €) in den letzten 3 Jahren anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachw seiner FK weitere Ang gem § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf ges Verl der Vergabestelle durch den Bieter und ggf seiner UAN/NU folgende Nachw vorzulegen: Bieter: Erkl + Nachw gem EK Eignung Ergänzung des Verzeichnisses der UAN/NU-Leistungen um die Namen der UAN/NU und ggf vorh PQ-Nr UAN/NU: Angaben, Erkl + Nachw gem § 6a (2) VOB/A Bieter und ggf UAN/NU: Nachw (Ref-Bescheinigung) von 2 Ref für vergleichbare Leistungen des Leistungserbringers (: Es sind insgesamt mindestens 2 Referenzen vorzulegen. Davon jeweils eine Referenz Errichtung oder Rückbau eines Wildschutzzaunes und eine Referenz Errichtung oder Rückbau oder Unterhaltung eines Wildschutzzaunes) der letzten 5 Kalenderjahre (seit 2021). Die Ref müssen folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die Ref-Bescheinigungen sind von allen Bietern für die im Angebot benannten Ref vom Ref-Geber (AG/Bauherr/bevollmächtigter Vertreter des AG/Bauherren) bestätigt, zu erbringen. Dies gilt somit auch für die Bieter, welche neben den im PQ-System hinterlegten Ref weitere Ref im Rahmen der Angebotsabgabe einreichen. Urkalkulation (Sperrvermerk führt zum Ausschluss). x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Vergabestelle Albertstraße 10 01097 Dresden Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.