Beschaffung von Jetbrains Software - Lösung für die Software Entwicklung
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreibe...
Angebotsfrist:16. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: gematik GmbH
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 16. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt. Für die Entwicklung ihrer Produkte für die Telematikinfrastruktur (TI) nutzt die gematik eine Software-Entwicklungsplattform, die von der Spezifikation über Referenzimplementierungen und Service- und Testprodukte bis hin zu produktiven Komponenten bzw. Diensten im deutschen Gesundheitswesen wie der E-Rezept App oder den DEMIS-Diensten reicht. Diese Software-Entwicklungsplattform besteht aus mehreren Diensten und Komponenten. Ein wesentlicher Bestandsteil dieser Plattform ist die Software Lösung Jetbrains des gleichnamigen Herstellers. Das Produkt wurde als Werkzeug für die Softwareentwicklung seit 2016 stufenweise in der gematik eingeführt und ist eine moderne und marktübliche Plattform zur Entwicklung und Bearbeitung von Quellcodes. Diese stabile Entwicklungsumgebung dient zur die Weiterentwicklung der gematik-Produkte in Zusammenarbeit mit Herstellern, Anbietern und weiteren Teilnehmern im digitalen Gesundheitswesen. Diese Software Lizenz "All Products pack" enthält den Zugriff auf alle JetBrains-Desktop-Tools bestehenden aus mehreren Einzelkomponenten. Das Produkt ist inzwischen eng in die Werkzeugkette der gematik-Softwareentwicklung integriert bzw. mit anderen Diensten verzahnt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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vergebener Auftrag: Software für Systemintegration und digitalen Workflow in der Augenklinik
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Krankenhaus muss in der Augenklinik eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen durchgängigen Datenstrom der Patientendaten und einen digitalen Workflow ermöglicht. Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung einer Software für die Systemintegration und einen digitalen Workflow in der Augenklinik. Die Maßnahme ist integraler Bestandteil der Einführung der Digitalen Patientenakte im Klinikum Ludwigshafen. Ziel ist die vollständig digitale, strukturierte und medienbruchfreie Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen des klinischen Behandlungsprozesses. Mit Siemens syngo Carbon (PACS), i.s.h.med (KIS) und ZEISS-OCT sind im Klinikum Ludwigshafen bereits die Komponenten für einen digitalen Workflow vorhanden, für ein integriertes "Abteilungsinformationssystem" der Augenheilkunde fehlt im Wesentlichen ein ophthalmologisches Daten-/Workflow-Frontend plus eine saubere Schnittstellenkonfiguration. ZEISS FORUM fungiert dabei als spezialisiertes Fachmodul zur strukturierten Befunderhebung und Verlaufsdarstellung, dessen Ergebnisse über standardisierte HL7-Schnittstellen in das führende Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zurückgeführt und dort Bestandteil der elektronischen Patientenakte werden. Die Maßnahme erfüllt damit die Anforderungen des Fördertatbestands 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation). Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert. Ohne die Implementierung von ZEISS FORUM ist eine strukturierte, digitale und verlaufsbezogene Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen der Digitalen Patientenakte nicht möglich. Die Maßnahme dient daher nicht primär der Bildarchivierung, sondern der digitalen Behandlungsdokumentation und Prozessintegration im Sinne des Fördertatbestands 3. Auf dem deutschen Markt sind in dieser Sparte außer Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH mit der Software ZEISS FORUM, die Firma Heidelberg Engineering mit der Software HEYEX 2 und die Firma Topcon mit z.B. den Produkten IMAGEnet 6, Maestro, Triton etc. etabliert. Jeder Hersteller bietet seine eigenen OCT-Geräte an, für die diese Softwareplattformen primär ausgelegt sind. Der Großteil der betriebenen und anzubindenden Medizingeräte der Augenklinik sind Geräte des Herstellers Zeiss. Alle ZEISS Geräte können nahtlos über die ZEISS FORUM Software angebunden werden. Diese ist im Klinikum Ludwigshafen bereits mit einer Installation und Lizenzen für drei neu gekaufte Geräte der Firma Zeiss in Betrieb und muss für die Systemintegration mit den notwendigen Schnittstellen ausgerüstet werden und für die zusätzlichen Gerate müssen die vorhandenen Lizenzen erweitert werden. Die beiden Alternativsysteme setzen voraus, dass die Modalitäten den DICOM-Export unterstützen. Jedoch ist auch dann eine vollumfängliche, "nahtlose" Nutzung von Zeiss-OCT-Daten in der Topcon-OCT-Software und der Heidelberg Engineering Software nicht vorgesehen. Die Systeme sind primär auf ihre jeweils eigenen, proprietären Datenformate ausgelegt. Damit sind die Softwarelösungen der beiden genannten Firmen auf die Auswertung der exportierten DICOM-Daten mit Standardfunktionen beschränkt. Zeiss-spezifische multimodale Auswertungsmodule (z.B. Glaucoma-Workplace, Retina-Workplace) werden ebenso wenig unterstützt wie der Datenaustausch des IOL-Masters mit den beiden OP-Mikroskopen. Letzterer stellt im Hinblick auf die Planung von Systemintegration und Workflow der Augenklinik eine der wesentlichen Schlüsselfunktionen dar. Hingegen können die weiteren in der Augenklinik betriebenen Geräte von Drittherstellern mit ZEISS FORUM über eine DICOM-Schnittstelle direkt in den Workflow integriert werden (betrifft: Heidelberg Sprectralis OCT, Absolu Sonographiegrat, letzteres derzeit in Beschaffung), bzw. nach einem Software-Upgrade (DICOM-Schnittstelle) angebunden werden (betrifft: Oculus Pentacam Hornhauttophographie). Es ergibt sich folgendes Zielbild für die IT-Architektur: - KIS i.s.h.med als führendes System für Patientenstammdaten, Termine, Diagnosen, Prozeduren, Verordnungen, Befunde und Abrechnung im Rahmen der Digitalen Akte. - ZEISS-OCT + ZEISS FORUM als augenspezifische Ebene: Geräteanbindung, OCT-Verlaufsdarstellung, spezielle Glaukom/AMD-Ansichten, Export in ePA/KIS/PACS. - Syngo Carbon dient ergänzend als Enterprise Imaging-Backbone, der alle DICOM-Bilder (inkl. OCT) klinikweit speichert und bereitstellt.
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem
Beschaffung Softwarelösung zur integrierten Stunden-, Raum-, Gruppen- und Dozierendenplanung sowie zur Kurseinschreibung für den Modellstudiengang Medizin
Diese Ex-ante wird zusätzlich zu einem geplanten Verhandlungsverfahren veröffentlicht. Anwendung § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV (technische Gründe / Ausschließlichkeitsmerkmale) Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zulässig, wenn aus objektiven technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und keine zumutbare Alternative besteht. Nach umfassender Marktsondierung ergibt sich, dass nur ein Unternehmen eine Softwarelösung anbietet, die den beschriebenen Bedarf der MUL-CT vollständig und ohne funktionale Einschränkungen erfüllen kann. Die objektive technische Ausschließlichkeit ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen: a) Einzige spezialisierte Lösung für medizinische Fakultäten im deutschsprachigen Raum Die Software Moses-Med ist nach Kenntnis des Auftraggebers die einzige Softwarelösung, die speziell für medizinische Fakultäten im deutschsprachigen Raum entwickelt wurde und die strukturellen Besonderheiten von Human- und Zahnmedizin vollständig abbildet. Unterstützt werden u. a. Regel- und Modellstudiengänge, modulare und submodulare didaktische Reihenfolgen sowie gruppenspezifische Modulrotationen zur Lastverteilung bei steigenden Studierendenzahlen. Diese Funktionalität geht qualitativ deutlich über generische Campus- oder Stundenplanungssysteme hinaus. b) Einzigartige automatisierte Planung sehr großer Terminmengen Die Software ermöglicht die automatisierte Berechnung von Stunden- und Raumplänen mit Block-, Einzel- und Serienterminen in sehr großen Dimensionen (mehrere zehntausend Einzeltermine pro Semester). Die Planung erfolgt mittels eines mathematischen Optimierungsverfahrens, das terminliche, räumliche, gruppenbezogene und kapazitative Restriktionen simultan berücksichtigt. Vergleichbare Systeme erfordern bei dieser Komplexität manuelle Umgehungslösungen oder verzichten auf automatisierte Optimierung. c) Zwingend erforderliche Planung auf Klein- und Kleinstgruppenebene Ein wesentliches Strukturmerkmal medizinischer Studiengänge ist die dynamische Aufteilung der Studierenden in Klein- und Kleinstgruppen mit wechselnden Zusammensetzungen je Lehrformat. Die Software ermöglicht die systemische Generierung komplexer Gruppenkombinationen, berücksichtigt gruppenspezifische Modul- und Lehrveranstaltungsreihenfolgen und stellt automatisch überschneidungsfreie Stundenpläne für alle Gruppen sicher. d) Einbindung klinischer Einrichtungen und dezentrale Dozierendenplanung Die Software bindet lehrende Kliniken und Institute medienbruchfrei in den Pla-nungsprozess ein und ermöglicht Einsichtnahme, Kommentierung sowie Änderungsanforderungen. Zudem wird die für medizinische Studiengänge typische nachgelagerte Dozierendenzuteilung unterstützt, einschließlich der Berücksichtigung von Lehrkapazitäten bereits bei der Planberechnung sowie der Visualisierung von Konflikten, Deputaten und Qualifikationen. e) Nahtlose Integration von Stundenplanung und Kurseinschreibung Die Software integriert Stundenplanung und Kurseinschreibung vollständig und medizinspezifisch. Dazu gehören regelbasierte initiale Gruppenzuweisungen, individuelle Nachplanungen bis auf Einzelterminniveau, detaillierte Teilnehmerlisten sowie die Grundlage für digitale Anwesenheitserfassung bei Anwesenheitspflichten.
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.;
- Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH
Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung (Software as a Service) zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft – ZWS) und Personaleinsatzplanung (PEP) für den ärztlichen Dienst (ca. 720 Mitarbeiter:innen), den pflegerischen Dienst (ca. 2.180 Mitarbei-ter:innen) und weitere Dienstarten (ca. 1.372 Mitarbeiter:innen – medizinisch-technischer Dienst, Funktionsdienst, Verwaltungsdienst, Personal der Ausbildungsstätten). Zusätzlich müssen auch ca. 500 interne sowie ca. 300 externe Schüler:innen im System geführt werden. Es wird ausdrücklich eine marktverfügbare Standardlösung ausgeschrieben, die durch Parametrierung auf die Bedarfe der Auftraggeberin anpassbar ist. Individuallösungen oder Eigenentwicklungen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die bidirektionale Schnittstelle zur bestehenden SAP ERP R/3 HCM-Infrastruktur sowie zur neuen SAP S/4HANA-Umgebung. Weitere Anforderungen an Implementierung, Parametrierung, Schulungen und Prozessstandardisierung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. des Leistungsverzeichnisses. Die Software muss insbesondere folgende Aufgabenbereiche abdecken und ist in einer integrierten Gesamtlösung bereitzustellen: -Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement (PEP) -Zeitwirtschaft (ZWS) -Vorbereitende Lohnabrechnung durch Bildung tarifvertraglich relevanter Lohnarten in Stunden- oder €-Werten -Employee Self Service (ESS) -Manager Self Service (MSS) -Reporting und Statistiken Das Zusammenwirken dieser Aufgabenbereiche ist für eine effiziente und zeitgemäße Personaleinsatzplanung, -steuerung und -abrechnung unabdingbar. Aus diesem Grund müssen diese Aufgaben eng verknüpft sein und sollen sich aus technologischer Sicht und aus Nutzersicht als eine Einheit darstellen. Die Lösung muss problemlos in die im KC vorliegende IT Infrastruktur (SAP ERP R/3 HCM & SAP S/4HANA HCM & SAP IS-H/i.s.h.med) eingebunden werden können und zwingend über standardisierte Schnittstellen (aktueller Stand der Technik) mit den bereits genutzten Softwarelösungen kommunizieren. Über die Schnittstellen müssen sowohl Stammdaten, als auch An- und Abwesenheits- sowie Lohndaten uni- und bidirektional (je nach Datenart) fließen. Die Schnittstelle muss zwingend mit Änderungsdatensätzen arbeiten (zu ändernde Datensätze im SAP werden gelöscht und neu angelegt oder mit neuen Datensätzen überschrieben), um den höchsten Grad der Automatisierung zu gewährleisten und die Notwendigkeit manuellen Eingreifens bestmöglich zu minimieren. Zur Abbildung reibungsloser Prozesse muss die PEP Lösung einen konsistenten, sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch sicherstellen. Gerade für die Abrechnung der Mitarbeiter ist dies unerlässlich und würde bei Ausbleiben den Betrieb des KC nachhaltig negativ beeinträchtigen. Eine möglichst automatisierte Übernahme erforderlicher Daten aus den Altsystemen muss sichergestellt werden. Die neue PEP-Lösung muss Daten aus dem IS-H/i.s.h.med importieren, in Personalbedarf wandeln und in die Einsatzplanung integrieren können. Mit Hilfe der PEP-Lösung müssen die aktuell am Klinikum Chemnitz für die korrekte Lohnabrechnung aller Dienstarten benötigten Lohnarten entsprechend der tariflichen Regelungen erzeugt und zeitgesteuert an das Lohn- und Gehaltssystem SAP HCM übergeben werden. Im ärztlichen Tarifvertrag müssen aktuell 39 unterschiedliche Lohnarten, im nichtärztlichen Tarifvertrag 32 Lohnarten abgebildet werden. Teilweise entstehen Lohnarten mitarbeiterindividuell und abhängig von unterschiedlichen Bedingungen wie Abteilung, Qualifikation des Mitarbeiters, individuelle Vereinbarung. Gerade bei Rufdiensten kommt es vor, dass innerhalb eines Bereichs Rufdienste nach einer festen Pauschale oder nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Die Softwarelösung muss in der Lage sein, diese Konstellationen auch untermonatig abzubilden (siehe hierzu auch Leistungsverzeichnis) Die Anbindung der Mitarbeiter an die neue PEP-Softwarelösung soll in vorher festgelegten Wellen erfolgen. Demnach muss sichergestellt sein, dass ein Teil der Mitarbeiter weiter am SAP PEP und andere Mitarbeiter an der neuen PEP-Lösung geführt werden. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für den Zeitraum der Implementierung und des Rollouts beide Systeme parallel produktiv funktionieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. Die in 2026 geplante S/4HANA-Migration des SAP ERP R/3 HCM (Unicode-Umstellung, Datenbankmigration und S/4-Anwendung) ist zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl das Projektmanagement, als auch die Funktion (bidirektionale Integration mit den Altsystemen HCM und ERP und dem Migrationsziel, keine PEP-Funktion Pflege nach S/4HANA-Migration im HCM). Zusätzlich ist eine Integration mit dem Parallelprojekt S/4HANA-Migration erforderlich. Die PEP-Lösung soll auf der aktuellen SAP HCM Version ECC 8 eingeführt werden. Beginnend 2026 soll der Umstieg des SAP ERP R/3 HCM auf SAP S/4HANA HCM erfolgen und damit auch die Migration der PEP-Software auf das neue System. Demnach wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Schnittstellen seiner Softwarelösung bereits erfolgreich von SAP ECC auf S/4HANA migriert hat und alle geforderten Funktionen vollumfänglich auch in der Integration mit einem S/4HANA System (HCM und ERP) zur Verfügung stehen. Für die Beschaffung wird ein projektspezifischer EVB-IT-Cloudvertrag & -Dienstvertrag geschlossen. Der Vertragsentwurf ist Teil dieser Veröffentlichung sowie der Vergabeunterlagen zum Erstangebot und kann durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Einzelheiten hierzu ergeben sich auch aus den Vergabeunterlagen der späteren Angebotsphase bzw. Angebotsphasen.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
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