Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages Wasser in der Stadt Duisburg
Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Duisburg endet am 30.09.2029. Ein neuer Vertrag mit maximal 40 Jahren Laufzeit ist geplant. Interessierte Wasserversorgungsunternehmen müssen ihr Interesse schriftlich innerhalb der Frist bekunden. Nach Fristablauf informiert die Stadt über das weitere Verfahren. Es han...
Angebotsfrist:12. August 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Duisburg endet am 30.09.2029. Ein neuer Vertrag mit maximal 40 Jahren Laufzeit ist geplant. Interessierte Wasserversorgungsunternehmen müssen ihr Interesse schriftlich innerhalb der Frist bekunden. Nach Fristablauf informiert die Stadt über das weitere Verfahren. Es handelt sich nicht u...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DuisburgSport
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: 12. August 2026
- Thema: Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag der Stadt Duisburg endet am 30.09.2029. Ein neuer Vertrag mit maximal 40 Jahren Laufzeit ist geplant. Interessierte Wasserversorgungsunternehmen müssen ihr Interesse schriftlich innerhalb der Frist bekunden. Nach Fristablauf informiert die Stadt über das weitere Verfahren. Es handelt sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Wartung und Instandhaltung von RWA Anlagen in Potsdam
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Berichtigungsbekanntmachung: Generalunternehmerleistungen für die Erweiterungsneubauten der Sekundarschule Am Biegerpark (BIE) in Duisburg
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- Stad Lindau am BodenseeLindau (B)Frist: 27. Mai
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1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
- Stad Lindau am Bodensee
Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Verlängerung und Erweiterung Proof Point Lizenzen
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verlängerung der bestehenden 10.500 Stk. Proof Point Enterprise Prime Threat Protection Lizenzen um weitere 36 Monate sowie der Kauf von 1.500 Stk. zusätzlichen Proofpoint Enterprise Prime Threat Protection Lizenzen mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Alle Lizenzen müssen nach Verlängerung und Erweiterung das gleiche Ablaufdatum haben. Vertragsbeginn ist ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle im LV genannten Lizenzen innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlagserteilung zu beauftragen. Der Vertrag endet mit Ablauf der beschafften Lizenzen nach 36 Monaten. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus.
- Polizei BerlinBerlin
Marktschau Zufahrtsschutz Polizei Berlin
Die Polizei Berlin führt mit dieser Bekanntmachung eine Marktschau durch, um festzustellen, ob es einen Anbietermarkt gibt, der zum Schutz von Veranstaltungen temporär mobile und zertifizierte Zufahrtsschutzelemente im Berliner Stadtgebiet aufstellen kann. Die Marktschau soll zur Informationsgewinnung für die interne Entscheidungsfindung einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dienen und ein eventuell entsprechend nachfolgendes Vergabeverfahren vorbereiten. Für die Marktschau wurden von der Fachdienststelle die Rahmenbedingungen in Form eines Entwurfs einer Leistungsbeschreibung bereits zusammengestellt. Die vorgesehenen detaillierten Anforderungen können diesem Entwurf entnommen werden, der Ihnen bei Interesse separat zur Verfügung gestellt wird. Folgende grundlegenden Anforderungen sind zu berücksichtigen: Die Fahrzeugsperren sollen sich im Eigentum des Auftragnehmers befinden (Anmietungs-Modell). Der Auftragnehmer muss somit auch die vollständige Logistik (Anfahrt, Auf- und Abbau, Wartung) übernehmen. Die Sperrelemente sollen mobil und geeignet für das Aufstellen im öffentlichen Straßenraum sein. Sie sollen vollständig zertifiziert sein (technische Richtlinie „mobile Fahrzeugsperren“ der Deutschen Hochschule der Polizei [Schutzklasse SK1B] oder DIN SPEC 91414-1 oder ISO 22343-1 [Klassifizierung N2A bei ~48km/h]. Die Bekanntgabe des Aufstellzeitraum und –ort für etwa 10-40 Veranstaltungen pro Jahr erfolgt durch den Auftraggeber spätestens 14 Tage im Voraus. Es werden benötigt: - maximal 300 Meter mobile Zufahrtsschutzsysteme ohne Öffnungsfunktion - maximal 260 Meter mobile - temporär öffnungsfähige - Zufahrtssysteme zur kontrollierten Durchfahrt Sie werden im Rahmen der Marktschau gebeten, zu den vorgesehen Modalitäten aus dem Blickwinkel des Auftragnehmers Stellung zu nehmen und Hinweise für die Ausgestaltung und Beschreibung der Anforderungen zu geben. Für die geplante Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur internen Entscheidungsfindung bitten wir zudem um eine unverbindliche Preisnotation pro Meter/pro Tag. Sollten Auf- und Abbau nicht inkludiert sein, sind diese Kosten extra auszuweisen. Darüber hinaus ist die Darstellung alternativer Preismodelle möglich. Die Laufzeit der Marktschau ist bis zum 30.06.2026 vorgesehen. Ihre Antwort bitten wir bis zum 05.06.2026 schriftlich an Polizei Berlin, Dir ZS TL B 11, Friesenstraße 16, 10965 bzw. per E-Mail an ZS-TL-B11-FEM@polizei.berlin.de zu übermitteln. Abschließend wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese beschaffungsbezogene Markterkundung zum Zwecke der Informationsgewinnung und zur Schaffung eines Marktüberblicks durchgeführt wird. Die direkte Vergabe eines Auftrages ist mit der Markterkundung nicht verbunden. Interessierte Unternehmen melden sich bitte bei der in dieser Vorinformation genannten Kontaktstelle, um den Entwurf der Leistungsbeschreibung zu erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Unternehmen werden durch die Teil- /Nichtteilnahme an der Markterkundung keine Nachteile im eigentlichen Verfahren entstehen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DuisburgSport.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.