Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr
Beförderung von Kindern des Schulkindergartens Wernhalde zwischen Wohnsitz und Einrichtung. Die Leistung umfasst den täglichen Transport an den Betreuungstagen (ca. 190 Fahrtage/Jahr) sowie bei Bedarf anlassbezogene Sonderfahrten. Die zu befördernden Kinder weisen besonderen Betreuungsbedarf und spezifische Förderbedar...
Angebotsfrist:15. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beförderung von Kindern des Schulkindergartens Wernhalde zwischen Wohnsitz und Einrichtung. Die Leistung umfasst den täglichen Transport an den Betreuungstagen (ca. 190 Fahrtage/Jahr) sowie bei Bedarf anlassbezogene Sonderfahrten. Die zu befördernden Kinder weisen besonderen Betreuungsbedarf und spezifische Förderbedarfe auf.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kindertagesstätte Wernhalde e.V.
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 15. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beförderung von Kindern des Schulkindergartens Wernhalde zwischen Wohnsitz und Einrichtung. Die Leistung umfasst den täglichen Transport an den Betreuungstagen (ca. 190 Fahrtage/Jahr) sowie bei Bedarf anlassbezogene Sonderfahrten. Die zu befördernden Kinder weisen besonderen Betreuungsbedarf und spezifische Förderbedarfe auf.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Freigestellter Schülerverkehr Stadt Hanau
Beförderung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf (Vorklasse bis Mittelstufe) mit Wohnsitz in Hanau. Leistung: Tägliche Fahrten zur Schule, Praktikums-, Einzel- und Unterrichtsfahrten. Bediengebiet umfasst Schulen innerhalb und außerhalb Hanaus. Los 1: Schulen in Trägerschaft der Stadt Hanau (inkl. Friedrich-Fröbel-Schule). Los 2: Schulen außerhalb des Stadtgebiets (z.B. Frida-Kahlo-, Johann-Hinrich-Wichern-Schule) sowie Außenklassen. Ab 2026/2027 ca. 60 Schüler zusätzlich in Los 1.
- Magistrat der Stadt Hanau, StadtschulamtFrist: 05. Mai
Freigestellter Schülerverkehr innerhalb Stadtgebiet Hanau
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistung umfasst ein Los: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
- Magistrat der Stadt Hanau, StadtschulamtFrist: 05. Mai
Freigestellter Schülerverkehr innerhalb Stadtgebiet Hanau
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistung umfasst ein Los: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
13011_10 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026-2027
Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der JosefLandesSchule –sonderpädagogisches Förderzentrum mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu, Weg oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b8db8288f3d0443ebdcec594bcba1f27 Interne Kennung: 13011_10 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein https://ted.europa.eu/TED Page 1/7
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 15. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kindertagesstätte Wernhalde e.V..
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