Freigestellter Schülerverkehr innerhalb Stadtgebiet Hanau
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfa...
Angebotsfrist:05. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 05. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistung umfasst ein Los: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
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Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistung umfasst ein Los: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau. Das Los 1 wird auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
- Hanau Immobilien- und Baumanagement - Eigenbetrieb der Stadt HanauFrist: 30. Apr.
Freigestellter Schülerverkehr Stadt Hanau
Beförderung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf (Vorklasse bis Mittelstufe) mit Wohnsitz in Hanau. Leistung: Tägliche Fahrten zur Schule, Praktikums-, Einzel- und Unterrichtsfahrten. Bediengebiet umfasst Schulen innerhalb und außerhalb Hanaus. Los 1: Schulen in Trägerschaft der Stadt Hanau (inkl. Friedrich-Fröbel-Schule). Los 2: Schulen außerhalb des Stadtgebiets (z.B. Frida-Kahlo-, Johann-Hinrich-Wichern-Schule) sowie Außenklassen. Ab 2026/2027 ca. 60 Schüler zusätzlich in Los 1.
- Kreisverwaltung GermersheimFrist: 09. Apr.
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
13011_10 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026-2027
Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der JosefLandesSchule –sonderpädagogisches Förderzentrum mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu, Weg oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b8db8288f3d0443ebdcec594bcba1f27 Interne Kennung: 13011_10 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein https://ted.europa.eu/TED Page 1/7
- GELSENDIENSTEFrist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.