Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern in geeigneten Fahrzeugen
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern in geeigneten Fahrzeugen (rollstuhlgerecht) in Nürnberg
Angebotsfrist:19. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern in geeigneten Fahrzeugen (rollstuhlgerecht) in Nürnberg
Angebotsfrist:19. März 2026(abgelaufen)
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Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern in geeigneten Fahrzeugen (rollstuhlgerecht) in Nürnberg
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt als Träger der Schülerbeförderung die pflichtige Aufgabe der Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch der Schulen aus.
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen. Es besteht kein Anspruch auf Mindestmengen, da sich Schülerzahlen, Stundenpläne, Schulstandorte und Tourenpläne laufend ändern können. Die Beförderung erfolgt auch über Stadt- und Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Neben täglichen Fahrten umfasst dies auch wöchentliche Transporte zu Wohnheimen/Internaten (montags/freitags) sowie in seltenen Ausnahmefällen sonntags.
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