Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/2027
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen. Es besteht kein Anspruch auf Mindestmengen, da sich Schülerzahlen, Stundenpläne, Schulstandorte und Tourenpläne laufend ändern können. Die Beförderung erfolgt auch über Stadt- und Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Neben täglichen Fahrten umfasst dies...
Angebotsfrist:07. April 2026
Typ:Ausschreibung