Bauoberleitung Bauueberwachung
Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung LPH 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei für die Maßnahme B 299 Erneuerung Brücke über Große Isar im Stadtgebiet Landshut. Ab Juli 2026 erfolgt ein...
Angebotsfrist:15. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung LPH 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei für die Maßnahme B 299 Erneuerung Brücke über Große Isar im Stadtgebiet Landshut. Ab Juli 2026 erfolgt ein Wechsel der Bauo...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Staatliches Bauamt Landshut
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 15. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung LPH 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei für die Maßnahme B 299 Erneuerung Brücke über Große Isar im Stadtgebiet Landshut. Ab Juli 2026 erfolgt ein Wechsel der Bauoberleitung und der ÖBÜ für die bereits laufende Maßnahme. Die Teilmaßnahme ERN Brücke Kleine Isar ist abgeschlossen und die Teilmaßnahme ERN Brücke Große Isar hat zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Ersatzneubau der Brücke über die Große Isar BW-Nr. 7439902; 3-Feld-Spannbetonkonstruktion mit Stützweiten von 24,20 + 31,00 + 24,20 = 79,40 m. Lichte Weiten zw. Widerlagern 78,20 m; Breite zwischen den Geländern von 20,00 m; Brückenfläche 1564 m²; Querschnitt Überbau: 3-stegiger Plattenbalkenquerschnitt; Die Umfahrung des Baustellenbereiches wird östlich des Bestandsbauwerks (stromabwärts) mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über eine Behelfsbrücke gewährleistet. Abbruch des Bestandsbauwerks Brücke Große Isar mit zwei Flusspfeilern; Herstellung der Arbeitsebenen für den Abbruch und den Neubau durch abschnittweise Einschüttungen in der Großen Isar.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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10- Staatliches Bauamt LandshutFrist: 09. Apr.
Bauoberleitung Bauueberwachung
Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §§ 41 ff.) für die Erneuerung der Brücke über die Große Isar (BW-Nr. 7439902) in Landshut. Leistungsumfang: Bauoberleitung (LPH 8) und örtliche Bauüberwachung ab Juli 2026. Objekt: 3-Feld-Spannbetonbrücke (79,40 m Länge, 1564 m² Fläche). Inklusive Abbruch des Bestandsbauwerks, Bau einer Behelfsumfahrung und Herstellung von Arbeitsebenen durch Einschüttungen in der Großen Isar.
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26-015088 Bauoberleitung Bauueberwachung
Leistungen der LPH 8 Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI für die Maßnahme B 299 Erneuerung Brücke über Große Isar im Stadtgebiet Landshut
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
örtliche Bauüberwachung inkl. Fertigungsüberwachung Ersatzneubau Frankfurter Straße
Die Leistung der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß den besonderen Leistungen der Anlage 12 zu §43 Absatz 4 und der Anlage 13 zu §47 Absatz 2 HOAI inklusive Fertigungsüberwachung zur Sicherstellung der qualitätsgerechten Herstellung VFT-Träger gemäß den anerkannten Regeln der Technik, für das Projekt Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B8) sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme "Ersatzneubau Frankfurter Straße" ist das Brückenbauwerk zu erneuern. Hierbei sind im Wesentlichen der Bestandsüberbau abzubrechen und durch zwei neue Überbauten (VFT-Systeme) zu ersetzen. Der Bestandspfeiler ist komplett, die Widerlager (WL) sind teilweise - im oberen Bereich - abzubrechen. Der Bestandspfeiler ist durch eine neue Stützkonstruktion zu ersetzen, die Widerlager sind nach Erfordernis zu ergänzen. Mit dem Bau des neuen Bauwerks sind ebenfalls die das Bauwerk flankierenden Verkehrsanlagen zu erneuern. Während der Bauzeit sind der Straßen-, Fußgänger- und der Radverkehr jederzeit aufrecht zu erhalten. Zur Aufrechterhaltung der Verkehre ist östlich des Bestandsbauwerks eine Umfahrung einzurichten, bei der Behelfsbrücken zum Einsatz kommen. Die neben dem Bestandsbauwerk geführte Umfahrung ist in der Bauphase an die bestehenden beziehungsweise bauzeitlich angepasste Verkehrsanlagen anzuschließen.
- Sprinkenhof GmbH
Sanierung und Modernisierung des Strafjustizgebäudes Sievekingplatz
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt, die Kanalsanierung bzw. den teilweisen Umbau der Kanalisation zum Trennsystem in dem gesamten Gerichtsgebäude in der Straße Sievekingplatz 3 durchzuführen. Hierzu sind in den vergangenen Jahren bereits Kanaluntersuchungen durchgeführt worden und auch schon partielle Umbau- und Sanierungsarbeiten ausgeführt worden. Diese Maßnahmen sind Teil der Modernisierung und größeren Umbaumaßnahmen an dem Strafjustizgebäude. Das denkmalgeschützte Strafjustizgebäude ist das zentrale Strafgericht Hamburgs und verfügt über Hochsicherheitsbereiche. Eine komplette Einstellung des Betriebs während der Bauphase ist nicht möglich. Ein störungsfreier Teilbetrieb ist während der Bauphase aufrecht zu erhalten und sicher mit den Abläufen des Gerichtsbetriebs abzustimmen. Die notwendigen Vorbereitungen und Arbeiten können aufgrund ihrer Einschränkung für den ansonsten laufenden Betrieb und der Nutzerin nur in den abgestimmten Zeitfenstern stattfinden. Eine besondere Herausforderung an die Planung und an die bauliche Umsetzung besteht zum einen durch die hohen Sicherheitsanforderungen, sowie die beengten räumlichen Verhältnisse der Innenhöfe. In der Anlage ist ein Plan mit dem zu bearbeitenden Bereich beigefügt. Vor der Einsichtnahme ist die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 5) zu unterzeichnen. Die Maßnahme soll in einem Zuge geplant, ausgeschrieben und bauleitend betreut werden. Zusätzlich sind die Umlegungen und Neuordnungen im Zuge des Umbaus zum Trennsystem mit dem TGA-Planer abzustimmen. Diese sind verantwortlich für alle Leitungen in dem Gebäude und unter der Sohle. Die Übergabe der Zuständigkeit beginnt ab 1,00 m vom Rand der Gebäudehülle. Geplant ist die Beauftragung der Dienstleistung: Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 bis 44 HOAI 2021. Das Leistungsbild umfasst die Leistungsphasen 1-9 und ist der Honorarzone III, Mittelsatz zuzuordnen. Die anrechenbaren Kosten werden nach einer ersten groben Schätzung auf netto 850.000 € geschätzt. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: -Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) -Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) -Stufe 3: Leistungsphase 8 – 9 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Planung der Grubenbauverwahrung im Bereich Hohneujahr Tageschacht in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt wurde von 1946 bis 1958 durch die SAG/SDAG Wismut (nachfolgend Wismut genannt) ein intensiver Uranerzbergbau betrieben. Dabei wurden die bereits bestehenden Grubengebäude des historischen Altbergbaus genutzt und durch neue Auffahrungen, Schachtanlagen und Grubenfelder erheblich erweitert. Im Rahmen der Planung zur übertägigen Komplexsanierung der Halden 32, 60 und 119 (Projekt 2182.10) wurde eine Grundlagenermittlung zur Altbergbausituation durchgeführt. Für zwei Schadstellen im Umfeld der Halde 119 ergibt sich Handlungsbedarf: - Schadstellennummer 14/17/9/298, Hohneujahr Tageschacht. Abgesperrter Tagebruch von 1982, Pinge mit 8-9 m Durchmesser und 6 m Tiefe (2024). Lage südöstlich der Halde 119 in einem Fichtenforst auf städtischer Flur. Für die drei kleineren Halden (GRS 6166 – 6169) im Umfeld dieses Tageschachtes besteht aus radiologischer Sicht Handlungsbedarf, die erforderliche übertägige Sanierung setzt eine Verwahrung des Tageschachtes voraus. - Schadstellennummer 14/17/9/519, kleinere Einsenkung auf der nachgesackten Füllsäule über dem Verwahrhorizont eines Untersuchungsgesenks, welches 2006 als 33 m tiefer Erkundungsschacht zum Aufschluss der Gangstrecken 309 und 323 geteuft wurde. Nach einer Bohrerkundung der Schadstelle wurde diese 2015 abgesperrt. Durch die Lage der Schadstelle im Zufahrtsbereich zum „Biathlon-Einschnitt“ in der Halde 119 ist vor Beginn der übertägigen Sanierung eine abschließende Bewertung der bergschadenkundlichen Situation der Schadstelle erforderlich. Die Einsenkung liegt auf einer als Grünland genutzten Fläche (Privateigentum). Der tonnlägige Hohneujahr Tageschacht (14/17/9/298) besitzt eine seigere Teufe von knapp 44 Lachter bei einer flachen Teufe von gut 47 Lachter. Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der Hohneujahr Tageschacht Streckenanschlüsse in vier altbergbaulichen Sohlenniveaus aufweist. Für den Hohneujahr Tageschacht ist eine direkte bergbauliche Nachnutzung des eigentlichen Schachtes durch die SAG/SDAG Wismut (beispielsweise für Förderung, Gewinnung, Erkundung etc.) nicht bekannt, im Gegensatz zum benachbarten Adolphus Tageschacht, der unter der Schachtnummer 119 betrieben wurde. Dagegen sind im unmittelbaren Umfeld des Hohneujahr Tageschachtes aus dem Grubenbild durchaus intensive bergmännische Erkundungs- und ggf. auch Gewinnungsarbeiten in Form von Auffahrungen der Wismut auf der zweiten Sohle des benachbarten Schachts 119 vermerkt. Die Gangstrecke 313-1 mit Überhaun, sowie Gangstrecke 332-2 mit Überhaun und einem vorbereiteten (und mögicherweise auch abgebauten) Block 1 greifen dabei Lage, Streichrichtung sowie Höhenniveau der am Hohneujahr Tageschacht angeschlagenen 28-Lachter-Strecke auf den Hohneujahr Morgengang auf. Unter räumlichen Gesichtspunkten war ein Durchschlag der Wismut-Auffahrungen zu den bestehenden altbergbaulichen Strecken auch in unmittelbarer Schachtnähe nicht zu vermeiden - mit denkbaren Folgen für die berg- und geotechnische Situation der altbergbaulichen Schachtröhre. Zielstellung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung zur Beseitigung bzw. zur Verringerung der von den beiden Schadstellen ausgehenden Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit. Im Weiteren sind baubegleitende Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausführung zur langzeitsicheren Verwahrung zu erbringen. Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3, sowie optional in der Leistungsphase 8: LPH 2 und 3: 1 Pauschale Beschaffung Unterlagen; 1 Pauschale Archivrecherche; 1 Pauschale Bergschadenkundliche Bewertung; 1 Pauschale Grundlagenvermessung; 1 Pauschale Befahrung der Schadstellen; 1 Pauschale Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; 1 Pauschale Mitwirkung Genehmigungsanträge. Jeweils optional in LPH 8: Voraussichtlich 5 Monate Örtliche Bauüberwachung; 1 Stück Prüfen von Nachträgen; 1 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 1 Pauschale Baubegleitende Vermessung; 1 Stück Abschlussdokumentation; 54 Stunden Gleitende Projektierung. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelnen Referenzen: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Leistungen: Bergschadenkundliche Bewertung sowie Planung und Baubegleitung (Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung) von Grubenbauverwahrungen des untertägigen Gangerzbergbaus auf Erze und Spate; Baukosten bei abgeschlossenen Referenzprojekten bzw. die anrechenbaren Kosten bei noch laufenden Referenzprojekten müssen mindestens 390.000 € betragen; bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte der jeweiligen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jeder geforderten Leistungsphase sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Flurstück-Nr./Gemarkung: 725 und 729/2, Gemarkung Johanngeorgenstadt
- Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.RegensburgFrist: 08. Mai
TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
- Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM)Frist: 01. Mai
Generalunternehmerleistungen für den Neubau der KGS Rather Kreuzweg in Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau der zweizügigen Katholischen Grundschule Rather Kreuzweg (KGS) sowie der Zweifeld-Sporthalle am Rather Kreuzweg 21 in 40472 Düsseldorf in 2 Losen zu vergeben. Das neue Schulgebäude für die Grundschule (Los 1) ist auf dem hinteren Teil des Grundstückes, entlang der S-Bahnstrecke an der südlichen Flurgrenze zu errichten. Nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes wird das alte Schulgebäude und die vorhandene Einfeld-Sporthalle bauseits zurückgebaut, so dass anschließend an gleicher Stelle die Zweifeld-Sporthalle (Los 2) errichtet werden kann. - Schulgebäude: 3.440 m² BGF - Sporthalle: 2.070 m² BGF Kurzbeschreibung des Schulgebäudes: Vom Eingang mit Windfang aus gelangt man direkt ins großzügige Haupttreppenhaus mit Aufzug. Im Erdgeschoss befinden sich im eingeschossigen Gebäudeteil die Pausentoiletten, die Küche und die Mensa. Auf der anderen Seite des Haupteingangs ist die gesamte Verwaltung angeordnet. Das 1. und 2. Obergeschoss sind baugleich geplant. Im Anschluss an das Treppenhaus befindet sich das Garderobencluster, bestehend aus Mehrzweckraum, Lehrerstation und Pausentoiletten. Nach Durchquerung des Garderobenraumes gelangt man in das das Haupt-Cluster mit vier Klassen, vier Differenzierungsräumen und einer Lernlandschaft in der Mitte je Geschoss. Am Ende des Clusters gibt es ein zweites Treppenhaus. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Lagerräume und die Technikzentrale befinden sich zentral im Erdgeschoss. Die Gründung erfolgt über eine flächige Stahlbetonbodenplatte mit Bodenverbesserung. Die Dächer sind als extensive Gründächer mit maximaler Belegung von Photovoltaik vorgesehen. Kurzbeschreibung der Sporthalle: Die Sporthalle erhält einen zentralen Eingang mit Foyer, aus dem beide Hallenteile erschlossen werden können. Angegliedert an das Foyer befinden sich im EG pro Hallenteil eine Lehrerumkleide und eine barrierefreie Umkleide, sowie die Treppe zum Obergeschoss. Außerdem sind im Erdgeschoss die Geräteräume sowie Lager- und Technikflächen verortet. Über die Treppenhäuser mit direktem Ausgang auf den Hof erfolgt der Zugang zu den Umkleiden, die im Obergeschoss liegen. Eine Verbindung der Umkleiden im Obergeschoss ist über eine Brücke im Foyer geplant. Es ist eine Flachgründung mit Streifen im Bereich der Bäume vorgesehen. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und mit Photovoltaikelementen belegt. Kurzbeschreibung der Fassaden: Die Sporthalle soll im Erdgeschoss eine Klinkerfassade erhalten, die farblich mit der Putzfassade der Hauptschule harmoniert. Die Aufdopplung jeder zweiten Reihe erzeugt eine Struktur, welche die Mächtigkeit der Fassade bricht. Die Halle erhält im Bereich des Luftraumes eine gedämmte Industrieverglasung, der Sozialtrakt wird im Obergeschoß einfache Klinkerfassade, passend zum Erdgeschoss, vorgesehen. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden und die Herstellung der Außenanlagen sowie weitere begleitende Maßnahmen erfolgen bauseits.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 15. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Staatliches Bauamt Landshut.
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