B-Plan 99, Lehmkuhlen, Endausbau 1. Baubschnitt
In der Stadt Husum wurde die Ersterschließung des Bebauungsplanes Nr. 99 "Lehmkuhlen" im Jahr 2023 durchgeführt. Nun plant die Stadt, Teile der Erschließung fertigzustellen.
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
In der Stadt Husum wurde die Ersterschließung des Bebauungsplanes Nr. 99 "Lehmkuhlen" im Jahr 2023 durchgeführt. Nun plant die Stadt, Teile der Erschließung fertigzustellen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Husum
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
In der Stadt Husum wurde die Ersterschließung des Bebauungsplanes Nr. 99 "Lehmkuhlen" im Jahr 2023 durchgeführt. Nun plant die Stadt, Teile der Erschließung fertigzustellen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 22 - Bekanntmachung geplante Vergabe.pdf
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- HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
Vergabe von Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) in den Leistungsphasen 1 bis 9
Die Stadt Schwäbisch Hall vollzieht eine äußerst positive und dynamische Entwicklung. Das Baugebiet "Nördlicher Hallweg" soll künftig dazu beitragen, die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauland und Wohnraum zu decken. Da die Grundstücke allesamt im Eigentum der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbh liegen, ist eine zeitnahe Realisierung des Baugebietes möglich. Im Januar 2021 hat die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit den beauftragten Büros für Stadt- und Freiraumplanung in Vorbereitung auf die anstehende Entwicklung des Baugebietes eine umfangreiche Planungswerkstatt durchgeführt. Die gemeinsam erarbeiteten Themenfelder wurden zwischenzeitlich in einen städtebaulichen Vorentwurf überführt, welcher nach weiterer Konkretisierung als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2212-14 "Nördlicher Hallweg" dient. Für die technische Begleitung des bereits begonnenen Bebauungsplanverfahrens und die bauliche Umsetzung der Maßnahme suchen die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH sowie der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (EBA) als Auftraggeber des vorliegenden Verfahrens Planungsbüros zur Erbringung der Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" sowie "Objektplanung Verkehrsanlagen". Die Vergabe von Objektplanungsleistungen "Objektplanung Freianlagen" wird gesondert in einem parallel durchgeführten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 - HLS
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 18. Mai
B 288, VKE D171, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Baugrunduntersuchungen
Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288. Sie verbindet die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke. Daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut und in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsteile auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrücke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Außerdem wurden im Rahmen der Umsetzungsstudie eine Altlastenuntersuchung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchgeführt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Ende 2026) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation über den Leistungszeitraum) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung aller geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Für weitere Details siehe Anlage C03, Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 22. Apr.
OU Elsterwerda (B 169) - OU Plessa (B 169) - OU Elsterwerda (B 101), Fledermauskartierung 2026
Das Land Brandenburg plant eine großräumige, von Ortsdurchfahrten freie Verkehrsverbindung im Raum Elsterwerda und Plessa. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist vom Land Brandenburg mit der Planung, der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung für die Vorhaben B 169 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 101 OU Elsterwerda beauftragt. Die bereits vorliegenden faunistischen Erfassungen zu dem Vorhaben stammen aus den Jahren 2006, 2007 und 2018/2019. Insbesondere zur Ermittlung und Bewertung der Flugrouten der Fledermausarten sollen umfangreiche faunistische Sonderuntersuchungen durchgeführt werden. Die Kartierungsergebnisse dienen als Datengrundlage für verschiedene naturschutzrechtlich erforderliche Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- / SPA-Verträglichkeitsprüfungen) zur Erstellung des RE-Vorentwurf / Feststellungsentwurf sowie für die Bedarfsermittlung ökologischer Bauwerke. B 169 OU Elsterwerda: In Zusammenhang mit der B 169 OU Elsterwerda sind die wichtigsten Verbindungsachsen mit durchgehenden Leitstrukturen und Jagdhabitaten die Flussläufe der Schwarzen Elster und der Pulsnitz einschließlich der sie begleitenden Altbaumbestände. Insbesondere der Deich der Schwarzen Elster weist darüber hinaus einen alten Baumbestand mit einem hohen Quartierpotenzial in zahlreichen Baumspalten auf. Ein Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Arten ist in Krauschütz und Kahla vorhanden. Beide Ortschaften sind direkt oder über Gehölzreihen mit den Jagdgebieten und weiterführenden Leitstrukturen an der Pulsnitz bzw. der Schwarzen Elster verbunden. Durch zusammenhängenden Baumreihen entlang von Wegen und Gräben sind auch die großflächigen Ackerbaugebiete für strukturgebunden und bedingt strukturgebunden fliegende Fledermausarten überwindbar. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 169 OU Plessa: Bedeutende Funktionselemente für Fledermäuse sind der Flusslauf der Schwarzen Elster und die sie begleitenden Gehölze sowie die durchgehenden Alleen entlang den Straßen L 631 und L 591 und entlang des Hammergrabens. Sie dienen als Leitstrukturen im Offenland und als Jagdgebiet, wobei sie überwiegend von bedingt strukturgebunden fliegenden Arten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus), aber auch von strukturgebunden fliegenden Arten, insbesondere den Bartfledermausarten genutzt werden. Die Elsteraue schließt sich lückenlos an den südlichen Rand von Plessa an, wo ein Quartierpotenzial in Gebäuden besteht, so dass sie für gebäudebewohnende Arten (z. B. Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Langohrarten) eine bedeutende Verbindungsachse zwischen Quartier- und Jagdgebiet darstellt. In Verbindung mit den Alleen entlang der L 631 und der L 591 kann der Schradener Wald erreicht werden bzw. entlang des Hammergrabens die Waldgebiete nördlich von Plessa. Ebenso können überwiegend baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus) aus dem Waldbestand nördlich von Plessa oder dem Schradener Wald in insektenreiche gewässernahe Jagdgebiete entlang der Elster gelangen. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 101 OU Elsterwerda: Der zusammenhängende Waldbestand nördlich von Elsterwerda dient zahlreichen Fledermausarten als Jagd- und Transfergebiet. Darüber hinaus weist er teilweise Quartierpotenzial auf, so dass davon auszugehen ist, dass baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus) Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes besetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der gesamte Bestand als Transferraum genutzt wird und bevorzugt die durchgehenden breiten Waldwege und Schneisen als Flugkorridore und Jagdhabitate genutzt werden. Dies betrifft auch die Arten, welche Quartiere in den angrenzenden Ortschaften besiedeln, insbesondere das Braune Langohr und das Graue Langohr. Außerhalb des Waldes sind die durchgehenden Alleen und mit ihnen verbundene Gehölzstrukturen als Verbindungswege im Offenland von Bedeutung. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. Für dieses Vorhaben wurden 2025 Erfassungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung dieser Erfassungen ergab sich das Erfordernis, vertiefte Untersuchungen zur Mopsfledermaus, zur Zwergfledermaus und dem Braunen Langohr per Telemetrie durchzuführen. Die Erfassung hat nach aktuellem Stand fachlich anerkannter Kartiertechniken und -methoden zu erfolgen. Das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für die zu erbringenden faunistischen Leistungen. Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Zudem sind die Angaben aus der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenverkehr“ (BMDV 2023) und die auf Basis der bisher erfolgten Kartierungen erstellten gutachterlichen Stellungnahmen zur „Prüfung der Fledermausflugrouten und Anforderungen an die geplanten Querungshilfen“ (FÖA 2023) zu berücksichtigen. Die bereits vorliegenden Kartierergebnisse sind bei der Bewertung der Daten ebenfalls zu berücksichtigen. Neben den reinen Geländearbeiten der Kartierungen gehören sowohl alle vorbereitenden Tätigkeiten als auch die Auswertungen von Datenträgern, die zur Erfassung verwendet wurden und die Erstellung von Datenlisten, Kartendarstellungen sowie eine textliche Aufbereitung zu den Leistungen.
- Gemeinde AdelsdorfAdelsdorfFrist: 29. Mai
Tragwerksplanung für Neubau Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Adelsdorf
Die Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Nach zahlreichen Untersuchungen des Bestandsgebäudes und dessen Umgriffs, wurde entschieden, nicht an dem aus dem Jahre 1976/77 stammenden Feuerwehrgerätehaus sowie dem Bestandsgrundstück festzuhalten. Das neu erworbene, ca. 10.686m² große Baugrundstück, wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf Basis, bereits durchgeführter orientierender Untersuchungen wurden erwartungsgemäß sandigschluffige, teils tonige und schwach kiesige Böden vorgefunden. Der Grundwasserstand wurde bei ca. 0,7 bis 0,8m unter Geländeoberfläche angetroffen. Schadstoffe konnten im Boden in geringen Mengen festgestellt werden. Bei allen Proben waren jedoch keine Auffälligkeiten in Form von Hilfswertüberschreitungen nachweisbar. Das aktuelle Gelände liegt ca. 1,00m – 1,50m unterhalb der geplanten fertigen Geländeoberkante. Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle. Die Einhaltung des aktuellen GEG-Standards ist unter Verwendung ökologischer Bau- und Dämmstoffe angestrebt und in enger Koordination mit der TGA-Planung umzusetzen. Das Gerätehaus soll über einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf mit Wärme versorgt werden. Der Neubau ist unter anderem an den Vorgaben und Empfehlungen des aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 2025-2030) sowie des daraus abgeleiteten Raumprogrammes auszulegen. Die erforderliche Mindestpersonalstärke (48 Fm) wird durch den aktuellen Personalbestand (94 Fm) deutlich übertroffen. Großer Wert wird auf eine einfach zu realisierende Erweiterbarkeit des Gebäudes gelegt. Der Boden des Baugrundstücks ist vorab aufzufüllen bzw. für die geplanten Gebäude und Freianlagen zu ertüchtigen. Es sind bei der anstehenden Planung vor allem folgende einschlägige Regelwerke zu beachten: - BauGB - BayBO - Normenreihe DIN 14092-1:2024-06 Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen - Teil 3: Feuerwehrübungsturm - Teil 7: Werkstätten - DGUV - 205-008-2016 (aktuell in Überarbeitung) - DGUV - Vorschrift 49 Dem Bieter wird empfohlen, den Umgriff der Maßnahme vor Ort zu besichtigen. Weitere bereits erstellte Dokumente können nach vorheriger Rücksprache im Büro des techn. Bauamts der Gemeinde Adelsdorf eingesehen werden. Aufgrund urheber- und datenschutzrechtlicher Belange ist eine Veröffentlichung über die Vergabeplattform nicht möglich. Tragwerksplanungsleistungen für die Errichtung eines ein- bis zweigeschossigen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle Gegenstand des Auftrages werden die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI) sein
- Gemeinde Adelsdorf
Tragwerksplanung für Neubau Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Adelsdorf
Die Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Nach zahlreichen Untersuchungen des Bestandsgebäudes und dessen Umgriffs, wurde entschieden, nicht an dem aus dem Jahre 1976/77 stammenden Feuerwehrgerätehaus sowie dem Bestandsgrundstück festzuhalten. Das neu erworbene, ca. 10.686m² große Baugrundstück, wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf Basis, bereits durchgeführter orientierender Untersuchungen wurden erwartungsgemäß sandigschluffige, teils tonige und schwach kiesige Böden vorgefunden. Der Grundwasserstand wurde bei ca. 0,7 bis 0,8m unter Geländeoberfläche angetroffen. Schadstoffe konnten im Boden in geringen Mengen festgestellt werden. Bei allen Proben waren jedoch keine Auffälligkeiten in Form von Hilfswertüberschreitungen nachweisbar. Das aktuelle Gelände liegt ca. 1,00m – 1,50m unterhalb der geplanten fertigen Geländeoberkante. Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle. Die Einhaltung des aktuellen GEG-Standards ist unter Verwendung ökologischer Bau- und Dämmstoffe angestrebt und in enger Koordination mit der TGA-Planung umzusetzen. Das Gerätehaus soll über einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf mit Wärme versorgt werden. Der Neubau ist unter anderem an den Vorgaben und Empfehlungen des aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 2025-2030) sowie des daraus abgeleiteten Raumprogrammes auszulegen. Die erforderliche Mindestpersonalstärke (48 Fm) wird durch den aktuellen Personalbestand (94 Fm) deutlich übertroffen. Großer Wert wird auf eine einfach zu realisierende Erweiterbarkeit des Gebäudes gelegt. Der Boden des Baugrundstücks ist vorab aufzufüllen bzw. für die geplanten Gebäude und Freianlagen zu ertüchtigen. Es sind bei der anstehenden Planung vor allem folgende einschlägige Regelwerke zu beachten: - BauGB - BayBO - Normenreihe DIN 14092-1:2024-06 Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen - Teil 3: Feuerwehrübungsturm - Teil 7: Werkstätten - DGUV - 205-008-2016 (aktuell in Überarbeitung) - DGUV - Vorschrift 49 Dem Bieter wird empfohlen, den Umgriff der Maßnahme vor Ort zu besichtigen. Weitere bereits erstellte Dokumente können nach vorheriger Rücksprache im Büro des techn. Bauamts der Gemeinde Adelsdorf eingesehen werden. Aufgrund urheber- und datenschutzrechtlicher Belange ist eine Veröffentlichung über die Vergabeplattform nicht möglich. Tragwerksplanungsleistungen für die Errichtung eines ein- bis zweigeschossigen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle Gegenstand des Auftrages werden die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI) sein
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Gebäude u. Innenräume gem.§§33 ff HOAI-LPH 5-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 5 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 4, 5, 6-ELT
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausen - OstermünchenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Freianlagen gem.§§38 ff HOAI-LPH 5-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. §§38 ff HOAI - LPH 5 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Husum.
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