B 288, VKE D171, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Baugrunduntersuchungen
Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288. Sie verbindet die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke. Daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die ...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288. Sie verbindet die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke. Daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-R...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288. Sie verbindet die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke. Daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut und in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsteile auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrücke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Außerdem wurden im Rahmen der Umsetzungsstudie eine Altlastenuntersuchung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchgeführt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Ende 2026) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation über den Leistungszeitraum) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung aller geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Für weitere Details siehe Anlage C03, Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung.
Weiterführende Details
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7- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 08. Mai
Ersatzneubau der B 288 Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke, Realisierungswettbewerb
Realisierungswettbewerb für den Ersatzneubau der B 288 Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke (Verbindung Duisburg-Mündelheim/Krefeld-Uerdingen). Gegenstand sind Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen (HOAI LPH 2-6, teilweise optional) sowie besondere Leistungen (BIM, Visualisierung, architektonische Beratung). Das denkmalgeschützte Bauwerk (ehem. Zügelgurtbrücke) erfordert aufgrund des dringenden Ersatzneubedarfs eine hochpriorisierte Planung und Umsetzung.
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Ersatzneubau der B 288 Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke Realisierungswettbewerb für Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 2 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI Besondere Leistungen (architektonische Beratung, Visualisierung) Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 3, 5 (optional) und 6 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphasen 3 und optional: 4, 5 und 6 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 3, 4, 5 und 6 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI Besondere Leistungen (Planung nach der BIM-Methodik und architektonische Beratung) Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen: Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße 288 und verbindet die kreisfreien Städte Duisburg (Stadtteil Mündelheim) und Krefeld (Stadtteil Uerdingen). Errichtet wurde das Bauwerk zwischen 1933 und 1936 als Zügelgurtbrücke. Nach teilweiser Zerstörung im Zweiten Weltkrieg erfolgte in den Jahren 1948 bis 1950 der Wiederaufbau. In den 1960er-Jahren wurde die Brücke durch zusätzliche Konstruktionselemente verstärkt und auf Brückenklasse 60 gemäß DIN 1072 ertüchtigt. Konstruktiv handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrücke. Seit 1987 ist das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Rheinbrücke unter der Maßnahme 259 aufgeführt. Aufgrund des dringenden Bedarfs eines Ersatzneubaus wurde dieses Vorhaben jedoch aus der Maßnahme herausgelöst, um unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verkehrswegeplans mit hoher Priorität geplant und umgesetzt zu werden. Aufgrund der Bedeutung des Bauwerkes als Rheinquerung im unmittelbaren Umfeld der denkmalgeschützten Bestandsbrücke soll für die neue Brücke ein Realisierungswettbewerb als nichtoffener Wettbewerb entsprechend dem Leitfaden zur Durchführung von Planungswettbewerben im Straßen- und Ingenieurbau des BMV und in Anlehnung an die RPW 2013 durchgeführt werden. Mit dieser Art des Wettbewerbs soll für die gestellte Aufgabe durch vergleichende Bewertung alternativer Vorschläge eine optimierte Lösung gefunden werden, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, gerecht wird.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Beschreibung: Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8,Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachpl.Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Hauptabteilungen, 5 Belegabt. und mehreren zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Patienten behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifizierte Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anf. an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit versch. jüngeren Umbauten, Einbauten und Erw. auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit 3 Innenhöfen und Außenabm. von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu 3 UGs versch. Ausdehnung sowie ein OG über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anf. sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers.------Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabsch. realisiert. In den Bestandsunterl. werden die Bauteile von West nach Ost folgenderm. bezeichnet: - 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964-----Bauprogramm / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundh. und Pfl. bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Z.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Z.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im besteh. F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Patientenaufn. (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allg. Lager, Apothekengüterüberg., Speisenversorgungsüberg., Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentr. Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Patiententransport.------Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar. Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------ Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. brutto (inkl. Abbruch geschätzt) ------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen.------ Bestandteil der Beauftragung ist neben den Hauptleistungen auch die fachliche Zuarbeit zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Abbruchplanung. ------ Ggf. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf". ------ Den Verf.unterl. ist die Anlage „Erläuterungsbericht zum Vorentwurf“ beigefügt. Diese enthält ergänz. Informationen zum Projekt und dient den Bew. zur Information. Die Anlage wird Bestandteil der Vertragsunterlagen. ------ Das Büro, welches bereits Planungsleistungen erbracht hat, gilt als vorbefasster Bew.. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teiln. mit den Verf.unterl. (s. 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni/Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschl. soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschl. Inbetriebnahme (inkl. Abgeschl. Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
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